| | Anmerkung:-
In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
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"Spinnfaser" oder "Faser" steht für ein relativ kurzes, längliches Gebilde aus natürlichem oder produziertem Material;
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"Filament" bedeutet ein endloses oder quasi-endloses, längliches Gebilde aus natürlichem oder produziertem Material;
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"Garn" steht für eine gleichmäßige Vereinigung von Fasern, gewöhnlich durch Spinnen erzeugt;
- "Zwirn" steht für eine Zusammenfügung von Garnen oder Filamenten, gewöhnlich durch Verdrillen erzeugt;
- "Synthetisch" sind Fasern, Filamente oder dgl., hergestellt durch Synthese von Polymeren oder kleinen Molekülen. Beispiele sind Polyamid-, Acryl-, Polyester- oder Kohlenstofffasern;
- "Veredelt" sind Fasern, Filamente oder dgl., hergestellt vom Menschen aus natürlichen Polymeren oder deren Derivaten. Beispiele sind regenerierte Cellulosefasern oder halbsynthetische Fasern;
- "Produziert” sind Fasern oder Filamente, die vom Menschen hergestellt sind, einschließlich “synthetischer” und “veredelter” Fasern.
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| | Anmerkung:- In jeder der Gruppen D06M 11/00-D06M 15/00 wird für einen Stoff, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte zutreffende Stelle klassifiziert.
- In dieser Unterklasse ist festgelegt
- innerhalb jeder der einzelnen Hauptgruppen D06M 11/00-D06M 15/00 wird eine Stoffmischung wenigstens beim Hauptbestandteil klassifiziert. Ist mehr als ein Bestandteil von Bedeutung, so wird ein Stoffgemisch - vorausgesetzt, dass ein gegenteiliger Hinweis fehlt, - entsprechend dem wesentlichen Bestandteil klassifiziert, der in der Abfolge der Stoffe an der letzten Stelle steht;
- die Behandlung von Stoffmischungen, die von zwei oder mehr der Hauptgruppen D06M 11/00-D06M 15/00 umfasst werden, wird in jede maßgebende Hauptgruppe klassifiziert.
- In dieser Unterklasse wird nach den folgenden Regeln klassifiziert:
- Behandlung von Textilstoffen, die durch das Behandlungsmittel gekennzeichnet ist, in Gruppen D06M 11/00-D06M 16/00;
- Behandlung von Textilstoffen, die durch das Verfahren gekennzeichnet ist, in Gruppe D06M 23/00.
- Auf die Anmerkung (3) nach dem Titel der Sektion C wird hingewiesen. Diese Anmerkung gibt an, auf welche Version des Periodensystems der chemischen Elemente sich die IPC bezieht.
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| D06M 10/00 | Physikalisches Behandeln von Fasern, Fäden, Garnen, Textilgut oder von aus solchen Materialien hergestelltem Fasermaterial, z.B. mit Ultraschall, Koronaentladungen, Bestrahlung, elektrischem Strom oder Magnetfeldern; physikalische Behandlung, die mit der Behandlung mit chemischen Verbindungen oder Elementen verbunden ist [2, 5, 2006.01] |