DSektion D — Textilien; Papier
Anmerkung:
  1. In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
    • "Spinnfaser" oder "Faser" steht für ein relativ kurzes, längliches Gebilde aus natürlichem oder produziertem Material;
    • "Filament" bedeutet ein endloses oder quasi-endloses, längliches Gebilde aus natürlichem oder produziertem Material;
    • "Garn" steht für eine gleichmäßige Vereinigung von Fasern, gewöhnlich durch Spinnen erzeugt;
    • "Zwirn" steht für eine Zusammenfügung von Garnen oder Filamenten, gewöhnlich durch Verdrillen erzeugt;
    • "Synthetisch" sind Fasern, Filamente oder dgl., hergestellt durch Synthese von Polymeren oder kleinen Molekülen. Beispiele sind Polyamid-, Acryl-, Polyester- oder Kohlenstofffasern;
    • "Veredelt" sind Fasern, Filamente oder dgl., hergestellt vom Menschen aus natürlichen Polymeren oder deren Derivaten. Beispiele sind regenerierte Cellulosefasern oder halbsynthetische Fasern;
    • "Produziert” sind Fasern oder Filamente, die vom Menschen hergestellt sind, einschließlich “synthetischer” und “veredelter” Fasern.
Hierarchische Anzeige einschalten: D06D06Behandlung von Textilien oder dgl.; Waschen; flexible Materialien, soweit nicht anderweitig vorgesehen
Hierarchische Anzeige einschalten: D06BLink zur Definition für IPC-Symbol: D06BD06BBehandlung von Textilgut mit Flüssigkeiten, Gasen oder Dämpfen (mechanische Behandlung natürlichen faserigen oder fädigen Materials, um Fasern oder Fäden zu erhalten D01B) [2]
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff oder Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "flächiges Textilgut" bedeutet, dass er Garne in Form von Ketten oder zu flächigen Gebilden verarbeitete Garne wie Gewebe, Strickwaren, Vliese umfasst;
    • "Textilgut" bedeutet, dass er flächiges Textilgut, Garne oder anderes Fasergut umfasst;
    • "unbegrenzte Länge" bedeutet, dass die Länge des Materials in Bezug auf seinen Transport oder seine Bewegung praktisch als unendlich angenommen werden kann.
  2. Diese Unterklasse umfasst nicht die Behandlung von Textilien durch ausschließlich chemische Verfahren, die durch die Unterklassen D06L-D06Q umfasst sind.
Sachverzeichnis der Unterklasse
BEHANDELN MIT FLUIDEN
Aufbringen auf die Oberfläche von oder Hindurchführen durch TextilgutD06B 1/00, D06B 5/00
Hindurchführen von Textilgut durch die behandelnden FluideD06B 3/00
LösungsmittelbehandlungD06B 9/00
Örtliches BehandelnD06B 11/00
MerzerisierenD06B 7/00
Anderes BehandelnD06B 13/00, D06B 17/00, D06B 19/00, D06B 21/00
ENTFERNEN DER BEHANDELNDEN FLUIDEND06B 15/00
ALLGEMEINE GERÄTED06B 23/00
Hierarchische Anzeige einschalten: D06CLink zur Definition für IPC-Symbol: D06CD06CVeredeln, Ausrüsten, Spannen oder Strecken von flächigem Textilgut [2]
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "flächiges Textilgut" umfasst Garne in Form von Ketten oder zu flächigen Gebilden verarbeitete Garne wie Gewebe, Strickwaren, Vliese.
  2. Diese Unterklasse umfasst nicht die Behandlung von Textilien durch ausschließlich chemische Verfahren, die durch die Unterklassen D06L-D06Q umfasst sind.
Sachverzeichnis der Unterklasse
ALLGEMEINE BEHANDLUNGEN
ohne Materialabsonderung
Wärmebehandlung oder KühlungD06C 7/00
Strecken oder Spannen; Formen oder Breitstrecken; kompressives SchrumpfenD06C 3/00; D06C 5/00; D06C 21/00
Kalandern, Bügeln oder Glänzendmachen; Walken; Brechen oder GeschmeidigmachenD06C 15/00; D06C 17/00; D06C 19/00
mit geringer Materialabsonderung
Sengen; Rauen oder Schaben; Scheren oder StutzenD06C 9/00; D06C 11/00; D06C 13/00
für VerzierungenD06C 23/00
SPEZIALBEHANDLUNGEN
Herstellen von Mustern oder DessinsD06C 23/00
Behandeln von Gewebekanten oder anderen RändernD06C 25/00
VEREDELN ODER AUSRÜSTEN, SOWEIT NICHT ANDERWEITIG VORGESEHEN
Zusammengesetzte Verfahren oder Vorrichtungen; sonstige BehandlungenD06C 27/00; D06C 29/00
Hierarchische Anzeige einschalten: D06FLink zur Definition für IPC-Symbol: D06FD06FWaschen, Trocknen, Bügeln, Pressen oder Falten von Textilartikeln
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst:
    • Vorrichtungen für die Trockenreinigung mit flüchtigen Lösungsmitteln für den Haushalt oder für Waschanstalten;
    • Bügeln oder anderes Heißpressen von Kleidern, Wäsche und anderen Textilartikeln im Haushalt, in Waschanstalten und in der Schneiderei.
  2. Diese Unterklasse umfasst nicht:
    • Vorrichtungen zum Auswringen, Waschen, Trockenreinigen, Bügeln und anderes Warmpressen von Textilien während der Herstellung, die von den Unterklassen D06B und D06C umfasst sind;
    • Behandlung von Textilien nur mit chemischen Mitteln, welche von den Unterklassen D06L und D06M umfasst wird.
Sachverzeichnis der Unterklasse
WASCHGEFÄSSE; ABNEHMBARE VORRICHTUNGEN ZUR VERWENDUNG MIT VERSCHIEDENEN GEFÄSSEND06F 1/00; D06F 7/00
HANDGERÄTED06F 5/00
GERÄTE ZUM WASCHEN MIT DER HAND
Gefäße; Handscheuergeräte;D06F 1/00; D06F 3/00
WASCHMASCHINEN
mit Bürsten, WalzenD06F 9/00, D06F 11/00
mit feststehenden Behältern: unter Verwendung von Wäschebewegern; unter Verwendung von Vorrichtungen zum Schlagen oder Quetschen; mit Umlaufbewegung der Waschlauge; mit zusätzlichen TrockenvorrichtungenD06F 13/00; D06F 15/00; D06F 17/00; D06F 18/00
mit beweglichen Gefäßen
mit Drehbewegung, z.B. schwingend: zum Waschen; zum Waschen und Entwässern; zum Waschen und Entwässern mit zusätzlichen TrockenvorrichtungenD06F 21/00; D06F 23/00; D06F 25/00
mit räumlichen Bewegungen, z.B. hin- und hergehend oder schaukelndD06F 27/00
Anwendung von Schwingungen für den WaschvorgangD06F 19/00
Einzelheiten der vorgenannten MaschinenD06F 1/00, D06F 7/00, D06F 37/00, D06F 39/00
Kombinationen mit anderen Vorrichtungen oder MaschinenD06F 29/00, D06F 31/00
Steuern von WaschvorgängenD06F 33/00, D06F 34/00
Sonstige Waschmaschinen oder VerfahrenD06F 35/00
SpülvorrichtungenD06F 29/00, D06F 41/00
TROCKENREINIGUNGD06F 43/00
ENTZIEHEN VON WASSER AUS DER WÄSCHE; GLÄTTEN DURCH GLATTES WALZEN
durch Walzen; durch PressenD06F 45/00; D06F 47/00
durch zentrifugierende Bewegung der BehälterD06F 23/00, D06F 25/00, D06F 49/00
Anderweitig nicht vorgesehene VorrichtungenD06F 51/00
TROCKNEN; LÜFTEN
Wäscheleinen; Wäscheklammern; andere HalterungsmittelD06F 53/00; D06F 55/00; D06F 57/00
TrocknerD06F 58/00
Besondere Spanntrockner zum Erhalten der Form zu trocknender WäschestückeD06F 59/00
anderes TrocknenD06F 60/00
BÜGELN; BÜGELPRESSEN
Bügeln
manuell: Bügeleisen; Zubehörteile; BügelbretterD06F 75/00; D06F 77/00, D06F 79/00; D06F 81/00
maschinell: unter Verwendung von Walzen; unter Verwendung von Walzen, die mit ebenen Bügelflächen zusammenwirken; unter Verwendung von Walzen, die mit gekrümmten Bügelfächen zusammenwirkenD06F 61/00; D06F 63/00; D06F 65/00
EinzelheitenD06F 67/00
andere BügelmaschinenD06F 69/00
Bügelpressen
heißes oder kaltes Bügelpressen; Glätten unter Verwendung von Formkörpern mit Hitze oder DampfD06F 71/00; D06F 73/00
Überzüge oder Polster für Bügelgeräte, BügelzwischenlagenD06F 83/00, D06F 85/00
ZUSÄTZLICHE VORRICHTUNGEN; WÄSCHEREIANLAGEN
Anfeuchten; Falten; Stärken; Zählen, Sortieren, BezeichnenD06F 87/00; D06F 89/00; D06F 91/00; D06F 93/00
Wäschereianlagen, Anordnungen von Geräten oder MaschinenD06F 95/00
Hierarchische Anzeige einschalten: D06GLink zur Definition für IPC-Symbol: D06GD06GMechanisches oder durch Druckkraft ausgeführtes Reinigen von Teppichen, Decken, Säcken, Häuten oder anderen Fell- oder Textilgegenständen oder von Textilgut; Wenden von biegsamen röhrenförmigen oder anderen hohlen Gegenständen
Hierarchische Anzeige einschalten: D06HLink zur Definition für IPC-Symbol: D06HD06HBezeichnen, Prüfen, Säumen oder Trennen von Textilgut (Säumen durch Nähen D05B)
Sachverzeichnis der Unterklasse
BEZEICHNEN, MESSEN, PRÜFEND06H 1/00, D06H 3/00
SÄUMEN DURCH VERFAHREN, SOWEIT NICHT ANDERWEITIG VORGESEHEND06H 5/00
VORRICHTUNGEN ODER VERFAHREN ZUM SCHNEIDEN ODER ANDERWEITIGEN TRENNEND06H 7/00
Hierarchische Anzeige einschalten: D06JLink zur Definition für IPC-Symbol: D06JD06JPlissieren, Fälteln oder Kräuseln von flächigem Textilgut oder Kleidungsstücken (durch Nähen D05B)
Hierarchische Anzeige einschalten: D06LLink zur Definition für IPC-Symbol: D06LD06LTrockenreinigen, Waschen oder Bleichen von Fasern, Filamenten, Fäden, Garnen, Gewebe, Federn oder aufbereitetem Fasergut; Bleichen von Leder oder Pelzen
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse umfasst der Ausdruck “Bleichen” ebenso “optisches Bleichen”.     
  2. Diese Unterklasse umfasst nicht die Behandlung von Textilien mit rein mechanischen Hilfsmitteln, die durch die Unterklassen D06B, D06C oder D06F abgedeckt sind.    
Hierarchische Anzeige einschalten: D06MLink zur Definition für IPC-Symbol: D06MD06MBehandeln von Fasern, Fäden, Garnen, Textilgut, Federn oder aus solchen Materialien hergestelltem Fasergut, soweit nicht anderweitig in Klasse D06 vorgesehen
Anmerkung:
  1. In jeder der Gruppen D06M 11/00-D06M 15/00 wird für einen Stoff, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte zutreffende Stelle klassifiziert.
  2. In dieser Unterklasse ist festgelegt
    1. innerhalb jeder der einzelnen Hauptgruppen D06M 11/00-D06M 15/00 wird eine Stoffmischung wenigstens beim Hauptbestandteil klassifiziert. Ist mehr als ein Bestandteil von Bedeutung, so wird ein Stoffgemisch - vorausgesetzt, dass ein gegenteiliger Hinweis fehlt, - entsprechend dem wesentlichen Bestandteil klassifiziert, der in der Abfolge der Stoffe an der letzten Stelle steht;
    2. die Behandlung von Stoffmischungen, die von zwei oder mehr der Hauptgruppen D06M 11/00-D06M 15/00 umfasst werden, wird in jede maßgebende Hauptgruppe klassifiziert.
  3. In dieser Unterklasse wird nach den folgenden Regeln klassifiziert:
    1. Behandlung von Textilstoffen, die durch das Behandlungsmittel gekennzeichnet ist, in Gruppen D06M 11/00-D06M 16/00;
    2. Behandlung von Textilstoffen, die durch das Verfahren gekennzeichnet ist, in Gruppe D06M 23/00.
  4. Auf die Anmerkung (3) nach dem Titel der Sektion C wird hingewiesen. Diese Anmerkung gibt an, auf welche Version des Periodensystems der chemischen Elemente sich die IPC bezieht.
Sachverzeichnis der Unterklasse
BEHANDELN VON FASERN, FÄDEN, GARNE, TEXTILGUT ODER FASERMATERIAL
mit anorganischen StoffenD06M 11/00
mit nicht makromolekularen organischen StoffenD06M 13/00
PfropfpolymerisationD06M 14/00
mit makromolekularen StoffenD06M 15/00
BIOCHEMISCHE BEHANDLUNGD06M 16/00
PHYSIKALISCHE BEHANDLUNGD06M 10/00
BEHANDLUNG, DIE DURCH DAS VERFAHREN GEKENNZEICHNET ISTD06M 23/00
BEHANDLUNGEN VON FASERND06M 19/00
HERSTELLEN MEHRSCHICHTIGEN TEXTILGUTSD06M 17/00
Hierarchische Anzeige einschalten: D06NLink zur Definition für IPC-Symbol: D06ND06NWand-, Fußboden- oder ähnliche Belagstoffe, z.B. Linoleum, Wachstuch, Kunstleder, Dachpappe, bestehend aus einem mit einer Schicht aus makromolekularem Material überzogenen Fasergewebe; biegsames tafelförmiges Material, soweit nicht anderweitig vorgesehen
Anmerkung:
  1. Die in dieser Unterklasse klassifizierten Schichtstoffe müssen auch in B32B klassifiziert werden.
Hierarchische Anzeige einschalten: D06PLink zur Definition für IPC-Symbol: D06PD06PFärben oder Bedrucken von Textilien; Färben von Leder, Pelzen oder festen makromolekularen Stoffen in beliebiger Form
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst nicht die Behandlung von Textilien durch ausschließlich mechanische Verfahren, die durch die Unterklassen D06B und D06C umfasst sind.
Sachverzeichnis der Unterklasse
VERFAHREN ZUM FÄRBEN ODER BEDRUCKEN
Klassifiziert entsprechend den Farbstoffen oder ZusatzstoffenD06P 1/00
Klassifiziert entsprechend dem behandelten MaterialD06P 3/00
Verbunden mit mechanischer BehandlungD06P 7/00
SONSTIGE MERKMALE, Z.B. NACHBEHANDLUNG, AUSSPAREN VON TEILEN VOR DEM FÄRBEN ODER BEDRUCKEND06P 5/00
Hierarchische Anzeige einschalten: D06QLink zur Definition für IPC-Symbol: D06QD06QFlächenverzierung auf Textilstoffen (Textilfäden, Filamente, Garne oder Spinnkabel, die auf makromolekulares Material geklebt sind, D06N 7/00) [5]
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird der nachfolgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Flächenverzieren" bedeutet "örtlich begrenzte Behandlung" oder "Herstellung örtlich begrenzter Wirkungen" zur Veränderung, z.B. optisch, der Erscheinung oder der Eigenschaften von Textilgut.
  2. Diese Unterklasse umfasst nicht die Behandlung von Textilien durch ausschließlich mechanische Verfahren, die durch die Unterklassen D06B-D06J umfasst sind.