| C | Sektion C — Chemie; Hüttenwesen |
| | Anmerkung:- In Sektion C sind die chemischen Elemente wie folgt gruppiert:
- Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
- Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
- Lanthanoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
- Seltene Erden: Sc, Y, Lanthanide
- Actinoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
- Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
- Halogene: F, Cl, Br, I, At
- Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
- Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
- Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
- Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
- Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
- Eisengruppe: Fe, Co, Ni
- Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
- Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
- Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
- Sektion C umfasst:
- Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
- Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
- Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
- Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
- Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
- In allen Sektionen der IPC wird, soweit nicht anders angegeben, auf das Periodensystem chemischer Elemente mit 18 Gruppen Bezug genommen, das nachstehend abgebildet ist.
- Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
- In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
- Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B.:
- bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
- chemische Reinigung von Luft in A61L;
- chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
- chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
- Imprägnieren von Holz in B27K;
- chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
- fotografische Materialien und Verfahren in G03, und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
- In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für:
- Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
- Nahrungsmittel, umfasst von A23;
- Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
- Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
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| C23 | Beschichten metallischer Werkstoffe; Beschichten von Werkstoffen mit metallischen Stoffen; Chemische Oberflächenbehandlung; Diffusionsbehandlung von metallischen Werkstoffen; Beschichten allgemein durch Vakuumbedampfen, Aufstäuben, Ionenimplantation oder chemisches Abscheiden aus der Dampfphase; Inhibieren von Korrosion metallischer Werkstoffe oder von Verkrustung allgemein [2] |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Metallischer (Werk)stoff" umfasst:
- Metalle;
- Legierungen.
- Es ist die dem Unterklassentitel C22C folgende Anmerkung zu beachten.
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| C23F | Nichtmechanisches Entfernen metallischer Stoffe von Oberflächen (Bearbeitung von Metall durch Elektroerosion B23H; Oberflächenabtragung durch Anwendung von Flammen B23K 7/00; Bearbeiten von Metall durch Laserstrahlen B23K 26/00); Verhinderung von Korrosion von metallischem Material; Verhinderung von Verkrustungen im Allgemeinen ( Behandeln metallischer Oberflächen oder Beschichten von Metallen durch Elektrolyse oder Elektrophorese C25D, C25F); Mehrstufenverfahren zur Oberflächenbehandlung metallischer Werkstoffe unter Einbeziehung mindestens eines der in Klasse C23 vorgesehenen Verfahren und mindestens eines der von den Unterklassen C21D oder C22F oder der Klasse C25 umfassten Verfahren [4] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst das Inhibieren von Korrosion oder Verkrustung allgemein, entweder von oder auf metallischen oder nichtmetallischen Oberflächen, soweit nicht Anmerkung (2) etwas anderes bestimmt.
- Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Schutzschichten oder Zusammensetzungen von Überzügen oder Verfahren zum Aufbringen derselben; diese Sachverhalte werden in die entsprechenden Stellen klassifiziert, z.B. B05, B44, C09D, C10M, C23C;
- mechanische Vorrichtungen oder bauliche Merkmale von bestimmten Gegenständen zum Inhibieren von Verkrustung; diese Sachverhalte werden in die entsprechenden Stellen klassifiziert, z.B. für Rohre oder Rohrleitungsstücke F16L 58/00;
- Gegenstände, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie aus wegen ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Korrosion oder Verkrustung ausgewählten Werkstoffen hergestellt sind; diese Sachverhalte werden in die entsprechenden Stelle klassifiziert, z.B. für Turbinenschaufeln F01D 5/28.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| C23F 1/00 | Ätzen metallischer Werkstoffe mit chemischen Mitteln [1, 2, 2006.01] |
| C23F 1/02 | . | Partielles Ätzen [1, 2006.01] |
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| C23F 1/04 | . . | Tiefätzen [1, 2006.01] |
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| C23F 1/06 | . | Schärfen von Feilen [1, 2006.01] |
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| C23F 1/08 | . | Vorrichtungen, z.B. für fotomechanische Druckplatten [1, 2006.01] |
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| C23F 1/10 | . | Ätzmittelzusammensetzungen (C23F 1/44 hat Vorrang) [4, 2006.01] |
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| C23F 1/12 | . . | Gasförmige Zusammensetzungen [4, 2006.01] |
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| C23F 1/14 | . . | Wässrige Zusammensetzungen [4, 2006.01] |
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| C23F 1/16 | . . . | Saure Zusammensetzungen (C23F 1/42 hat Vorrang) [4, 2006.01] |
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| C23F 1/18 | . . . . | zum Ätzen von Kupfer oder dessen Legierungen [4, 2006.01] |
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| C23F 1/20 | . . . . | zum Ätzen von Aluminium oder dessen Legierungen [4, 2006.01] |
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| C23F 1/22 | . . . . | zum Ätzen von Magnesium oder dessen Legierungen [4, 2006.01] |
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| C23F 1/24 | . . . . | zum Ätzen von Silicium oder Germanium [4, 2006.01] |
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| C23F 1/26 | . . . . | zum Ätzen von hochtemperaturbeständigen Metallen [4, 2006.01] |
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| C23F 1/28 | . . . . | zum Ätzen von Metallen der Eisengruppe [4, 2006.01] |
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| C23F 1/30 | . . . . | zum Ätzen anderer metallischer Werkstoffe [4, 2006.01] |
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| C23F 1/32 | . . . | Alkalische Zusammensetzungen (C23F 1/42 hat Vorrang) [4, 2006.01] |
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| C23F 1/34 | . . . . | zum Ätzen von Kupfer oder dessen Legierungen [4, 2006.01] |
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| C23F 1/36 | . . . . | zum Ätzen von Aluminium oder dessen Legierungen [4, 2006.01] |
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| C23F 1/38 | . . . . | zum Ätzen hochtemperaturbeständiger Metalle [4, 2006.01] |
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| C23F 1/40 | . . . . | zum Ätzen anderer metallischer Werkstoffe [4, 2006.01] |
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| C23F 1/42 | . . . | eine dispergierte, mit Wasser nicht mischbare Flüssigkeit enthaltend [4, 2006.01] |
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| C23F 1/44 | . | Zusammensetzungen zum Abätzen metallischer Stoffe von anders zusammengesetzten metallischen Stoffen [4, 2006.01] |
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| C23F 1/46 | . | Regenerierung von Ätzmittelzusammensetzung [4, 2006.01] |
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| C23F 3/00 | Glänzen von Metallen mit chemischen Mitteln [1, 2, 2006.01] |
| C23F 3/02 | . | von Leichtmetallen [1, 2006.01] |
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| C23F 3/03 | . . | mit sauren Lösungen [4, 2006.01] |
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| C23F 3/04 | . | von Schwermetallen [1, 2006.01] |
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| C23F 3/06 | . . | mit sauren Lösungen [4, 2006.01] |
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| C23F 4/00 | Verfahren zum Entfernen metallischer Stoffe von Oberflächen, soweit nicht in den Gruppen C23F 1/00 oder C23F 3/00 vorgesehen [4, 2006.01] |
| C23F 4/02 | . | durch Verdampfen [4, 2006.01] |
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| C23F 4/04 | . | durch physikalisches Auflösen [4, 2006.01] |
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| C23F 11/00 | Inhibieren der Korrosion metallischer Werkstoffe durch Aufbringen von Inhibitoren auf die durch Korrosion gefährdete Oberfläche oder durch Zugabe der Inhibitoren zum Korrosionsmittel [1, 2006.01] |
| C23F 11/02 | . | in Luft oder Gasen durch Zusatz dampfförmiger Inhibitoren [1, 2006.01] |
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| C23F 11/04 | . | in stark sauren Flüssigkeiten [1, 2006.01] |
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| C23F 11/06 | . | in stark alkalischen Flüssigkeiten [1, 2006.01] |
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| C23F 11/08 | . | in anderen Flüssigkeiten [1, 2006.01] |
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| C23F 11/10 | . . | unter Verwendung von organischen Inhibitoren [1, 2006.01] |
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| | Anmerkung:- In den Gruppen C23F 11/12-C23F 11/173 wird, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte zutreffende Stelle klassifiziert.
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| C23F 11/12 | . . . | von sauerstoffhaltigen Verbindungen [1, 2006.01] |
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| C23F 11/14 | . . . | von stickstoffhaltigen Verbindungen [1, 2006.01] |
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| C23F 11/16 | . . . | von schwefelhaltigen Verbindungen [1, 2006.01] |
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| C23F 11/167 | . . . | von phosphorhaltigen Verbindungen [4, 2006.01] |
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| C23F 11/173 | . . . | von makromolekularen Verbindungen [4, 2006.01] |
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| C23F 11/18 | . . | unter Verwendung von anorganischen Inhibitoren [1, 2006.01] |
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| C23F 13/00 | Inhibieren der Korrosion von Metallen durch anodischen oder kathodischen Schutz [1, 2006.01] |
| C23F 13/02 | . | kathodisch; Wahl der Bedingungen, Parameter oder Verfahren für den kathodischen Schutz, z.B. elektrische Bedingungen [5, 2006.01] |
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| C23F 13/04 | . . | Steuerung oder Regulierung der gewünschten Parameter [5, 2006.01] |
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| C23F 13/06 | . . | Konstruktionsteile oder Montageteile von Vorrichtungen für den kathodischen Schutz [5, 2006.01] |
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| C23F 13/08 | . . . | Elektroden, die besonders für die Verhinderung von Korrosion durch kathodischen Schutz ausgebildet sind; ihre Herstellung; elektrische Zuleitung [5, 2006.01] |
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| C23F 13/10 | . . . . | Elektroden, gekennzeichnet durch ihre Form (C23F 13/16 hat Vorrang) [5, 2006.01] |
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| C23F 13/12 | . . . . | Elektroden, gekennzeichnet durch ihre Zusammensetzung (C23F 13/16 hat Vorrang) [5, 2006.01] |
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| C23F 13/14 | . . . . . | Zusammensetzungen von Opferelektroden [5, 2006.01] |
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| C23F 13/16 | . . . . | Elektroden, gekennzeichnet durch die Kombination von Form und Zusammensetzung [5, 2006.01] |
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| C23F 13/18 | . . . . | Elektrodenhalterungen [5, 2006.01] |
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| C23F 13/20 | . . . . | elektrische Zuleitung zu den Elektroden [5, 2006.01] |
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| C23F 13/22 | . . . . | Anzeigeinstrumente hierfür [5, 2006.01] |
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| C23F 14/00 | Inhibieren der Verkrustung in Geräten zum Erhitzen von Flüssigkeiten für physikalische oder chemische Zwecke (Zusetzen von Kesselsteinverhütungs- oder -entfernungsmitteln zu Wasser C02F 5/00) [1, 2, 2006.01] |
| C23F 14/02 | . | durch chemische Mittel [1, 2006.01] |
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| C23F 15/00 | Sonstige Verfahren zum Inhibieren von Korrosion oder Verkrustung [1, 2006.01] |
| C23F 17/00 | Mehrstufenverfahren zur Oberflächenbehandlung metallischer Werkstoffe unter Einbeziehung mindestens eines der in der Klasse C23 vorgesehenen Verfahren und mindestens eines der von den Unterklassen C21D oder C22F oder der Klasse C25 umfassten Verfahren (Beschichten, um wenigstens zwei überlagerte Schichten zu erhalten, entweder durch Verfahren, die nicht in einer der Hauptgruppen C23C 2/00-C23C 26/00 vorgesehen sind oder durch Verbindungen von Verfahren der Unterklassen C23C und C25D bzw. C23C 28/00) [1, 4, 2006.01] |