CSektion C — Chemie; Hüttenwesen
Anmerkung:
  1. In Sektion C sind die chemischen Elemente wie folgt gruppiert:
    1. Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
    2. Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
    3. Lanthanoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
    4. Seltene Erden: Sc, Y, Lanthanide
    5. Actinoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
    6. Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
    7. Halogene: F, Cl, Br, I, At
    8. Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
    9. Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
    10. Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
    11. Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
    12. Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
    13. Eisengruppe: Fe, Co, Ni
    14. Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
    15. Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
    16. Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
  2. Sektion C umfasst:
    1. Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
    2. Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
    3. Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
    4. Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
    5. Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
  3. In allen Sektionen der IPC wird, soweit nicht anders angegeben, auf das Periodensystem chemischer Elemente mit 18 Gruppen Bezug genommen, das nachstehend abgebildet ist.
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    1. Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
    2. In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
    3. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B.:
      • bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
      • chemische Reinigung von Luft in A61L;
      • chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
      • chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
      • Imprägnieren von Holz in B27K;
      • chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
      • fotografische Materialien und Verfahren in G03, und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
    4. In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für:
      • Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
      • Nahrungsmittel, umfasst von A23;
      • Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
    5. Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
Hierarchische Anzeige einschalten: C23C23Beschichten metallischer Werkstoffe; Beschichten von Werkstoffen mit metallischen Stoffen; Chemische Oberflächenbehandlung; Diffusionsbehandlung von metallischen Werkstoffen; Beschichten allgemein durch Vakuumbedampfen, Aufstäuben, Ionenimplantation oder chemisches Abscheiden aus der Dampfphase; Inhibieren von Korrosion metallischer Werkstoffe oder von Verkrustung allgemein [2]
Anmerkung:
  1. In dieser Klasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Metallischer (Werk)stoff" umfasst:
      1. Metalle;
      2. Legierungen.
  2. Es ist die dem Unterklassentitel C22C folgende Anmerkung zu beachten.
Hierarchische Anzeige einschalten: C23CLink zur Definition für IPC-Symbol: C23CC23CBeschichten metallischer Werkstoffe; Beschichten von Werkstoffen mit metallischen Stoffen; Oberflächenbehandlung metallischer Werkstoffe durch Diffusion in die Oberfläche, durch chemische Umwandlung oder Substitution; Beschichten allgemein durch Vakuumbedampfen, durch Aufstäuben, durch Ionenimplantation oder durch chemisches Abscheiden aus der Dampfphase (Herstellen metallbeschichteter Gegenstände durch Strangpressen B21C 23/22Beschichten mit Metall durch Verbinden vorgebildeter Schichten mit Gegenständen siehe die entsprechenden Stellen, z.B. B21D 39/00, B23KMetallisieren von Glas C03CMetallisieren von Mörtel, Beton, Kunststein, Keramiken oder Natursteinen C04B 41/00Emaillieren von Metallen oder Aufbringen glasiger Schichten auf Metalle C23DBehandeln metallischer Oberflächen oder Beschichten von Metallen durch Elektrolyse oder Elektrophorese C25DEinkristall-Schichtwachstum C30BMetallisieren von Textilstoffen D06M 11/83Flächenverzierung auf Textilstoffen durch örtliches Metallisieren D06Q 1/04) [4]
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird eine Verfahrensmaßnahme als Vor- oder Nachbehandlung angesehen, wenn sie besonders für das betreffende Beschichtungsverfahren ausgebildet, aber von diesem getrennt ist und eine unabhängige Maßnahme darstellt. Bewirkt eine Verfahrensmaßnahme die Bildung einer bleibenden Unter- oder Oberschicht, wird sie nicht als Vor- oder Nachbehandlung angesehen und wird als Mehrfachbeschichtungsverfahren klassifiziert.
Sachverzeichnis der Unterklasse
BESCHICHTEN MIT GESCHMOLZENEM BESCHICHTUNGSMATERIALC23C 2/00-C23C 6/00
BESCHICHTEN DURCH DIFFUSION IM FESTEN ZUSTANDC23C 8/00-C23C 12/00
BESCHICHTEN DURCH VAKUUMVERDAMPFEN, AUFSTÄUBEN ODER IONENIMPLANTATIONC23C 14/00
CHEMISCHES BESCHICHTENC23C 16/00-C23C 20/00
KONTAKTBESCHICHTENC23C 18/00
CHEMISCHE OBERFLÄCHENBEHANDLUNGC23C 22/00
BESCHICHTEN, AUSGEHEN VON ANORGANISCHEM PULVERC23C 24/00
ANDERES BESCHICHTEN, MEHRSCHICHTIGES BESCHICHTENC23C 26/00, C23C 28/00
ZUSAMMENSETZUNG METALLISCHEN BESCHICHTUNGSMATERIALSC23C 30/00
Hierarchische Anzeige einschalten: C23DLink zur Definition für IPC-Symbol: C23DC23DEmaillieren von Metallen oder Aufbringen eines glasartigen Überzuges auf Metalle
Sachverzeichnis der Unterklasse
VORBEHANDLUNG FÜR DIE EMAILLIERUNGC23D 1/00, C23D 3/00
EMAILLIERENC23D 5/00-C23D 11/00
NACHBEHANDLUNGC23D 13/00, C23D 15/00, C23D 17/00
Hierarchische Anzeige einschalten: C23FLink zur Definition für IPC-Symbol: C23FC23FNichtmechanisches Entfernen metallischer Stoffe von Oberflächen (Bearbeitung von Metall durch Elektroerosion B23HOberflächenabtragung durch Anwendung von Flammen B23K 7/00Bearbeiten von Metall durch Laserstrahlen B23K 26/00); Verhinderung von Korrosion von metallischem Material; Verhinderung von Verkrustungen im Allgemeinen ( Behandeln metallischer Oberflächen oder Beschichten von Metallen durch Elektrolyse oder Elektrophorese C25D, C25F); Mehrstufenverfahren zur Oberflächenbehandlung metallischer Werkstoffe unter Einbeziehung mindestens eines der in Klasse C23 vorgesehenen Verfahren und mindestens eines der von den Unterklassen C21D oder C22F oder der Klasse C25 umfassten Verfahren [4]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst das Inhibieren von Korrosion oder Verkrustung allgemein, entweder von oder auf metallischen oder nichtmetallischen Oberflächen, soweit nicht Anmerkung (2) etwas anderes bestimmt.
  2. Diese Unterklasse umfasst nicht:
    • Schutzschichten oder Zusammensetzungen von Überzügen oder Verfahren zum Aufbringen derselben; diese Sachverhalte werden in die entsprechenden Stellen klassifiziert, z.B. B05, B44, C09D, C10M, C23C;
    • mechanische Vorrichtungen oder bauliche Merkmale von bestimmten Gegenständen zum Inhibieren von Verkrustung; diese Sachverhalte werden in die entsprechenden Stellen klassifiziert, z.B. für Rohre oder Rohrleitungsstücke F16L 58/00;
    • Gegenstände, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie aus wegen ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Korrosion oder Verkrustung ausgewählten Werkstoffen hergestellt sind; diese Sachverhalte werden in die entsprechenden Stelle klassifiziert, z.B. für Turbinenschaufeln F01D 5/28.
Sachverzeichnis der Unterklasse
ÄTZEN, GLÄNZEN, ZUSAMMENSETZUNGEN DAFÜRC23F 1/00, C23F 3/00
ANDERE VERFAHREN ZUM ENTFERNEN METALLISCHEN MATERIALSC23F 4/00
INHIBIEREN VON KORROSION ODER VERKRUSTUNGC23F 11/00-C23F 15/00
MEHRSTUFIGE OBERFLÄCHENBEHANDLUNGENC23F 17/00
Hierarchische Anzeige einschalten: C23GLink zur Definition für IPC-Symbol: C23GC23GReinigen oder Entfetten metallischer Werkstoffe durch chemische Verfahren, ausgenommen Elektrolyse