CSektion C — Chemie; Hüttenwesen
Anmerkung:
  1. In Sektion C sind die chemischen Elemente wie folgt gruppiert:
    1. Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
    2. Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
    3. Lanthanoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
    4. Seltene Erden: Sc, Y, Lanthanide
    5. Actinoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
    6. Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
    7. Halogene: F, Cl, Br, I, At
    8. Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
    9. Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
    10. Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
    11. Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
    12. Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
    13. Eisengruppe: Fe, Co, Ni
    14. Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
    15. Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
    16. Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
  2. Sektion C umfasst:
    1. Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
    2. Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
    3. Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
    4. Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
    5. Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
  3. In allen Sektionen der IPC wird, soweit nicht anders angegeben, auf das Periodensystem chemischer Elemente mit 18 Gruppen Bezug genommen, das nachstehend abgebildet ist.
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    1. Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
    2. In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
    3. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B.:
      • bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
      • chemische Reinigung von Luft in A61L;
      • chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
      • chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
      • Imprägnieren von Holz in B27K;
      • chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
      • fotografische Materialien und Verfahren in G03, und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
    4. In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für:
      • Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
      • Nahrungsmittel, umfasst von A23;
      • Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
    5. Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
Hierarchische Anzeige einschalten: C22C22Metallhüttenwesen; Eisenlegierungen oder Nichteisenlegierungen; Behandlung von Legierungen oder von Nichteisenmetallen
Anmerkung:
  1. . Spezifische Verfahren oder Vorrichtungen zur Umwandlung von Eisenerz oder Eisencarbonyl in festes oder geschmolzenes Eisen werden in Unterklasse C21B klassifiziert.
  2. Spezifische Verfahren oder Vorrichtungen für:
    • Weiterverarbeiten von Roheisen oder Gusseisen;
    • Herstellen von Schweißeisen, Schweißstahl oder Kohlenstoffstahl;
    • Behandeln von eisenhaltigen Legierungen im geschmolzenen Zustand;
    werden in Unterklasse C21C klassifiziert. [2012.01]
  3. Die folgenden Verfahren oder Vorrichtungen werden in Unterklasse C21D klassifiziert:
    • Spezifische Verfahren für die Wärmebehandlung von Eisenlegierungen oder Stahl;
    • Vorrichtungen für die Wärmebehandlung von Metallen oder Legierungen.
Hierarchische Anzeige einschalten: C22FLink zur Definition für IPC-Symbol: C22FC22FVerändern der physikalischen Struktur von Nichteisenmetallen oder Nichteisenlegierungen (Spezielle Verfahren der Wärmebehandlung von Eisenlegierungen oder Stahl und Vorrichtungen für die Wärmebehandlung von Metallen oder Legierungen C21D)
Anmerkung:
  1. Oberflächenbehandlung von metallischem Material unter Einbeziehung wenigstens eines der in Klasse C23 und wenigstens eines durch diese Unterklasse vorgesehenen Verfahrens wird klassifiziert in Gruppe C23F 17/00.  
Hierarchische Anzeige einschalten: C22F 1/00Link zur Definition für IPC-Symbol: C22F 1/00Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C22F 1/00C22F 1/00Verändern der physikalischen Struktur von Nichteisenmetallen oder Legierungen durch Wärmebehandlung oder durch Warmverformung oder Kaltverformung [1, 2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C22F 1/02Link zur Definition für IPC-Symbol: C22F 1/02Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C22F 1/02C22F 1/02
in inerter oder geregelter Atmosphäre oder im Vakuum [1, 2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C22F 1/04Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C22F 1/04C22F 1/04
von Aluminium oder Aluminiumlegierungen [1, 2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C22F 1/043Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C22F 1/043C22F 1/043
. . von Legierungen mit Silicium als nächst wesentlichem Bestandteil [4, 2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C22F 1/047Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C22F 1/047C22F 1/047
. . von Legierungen mit Magnesium als nächst wesentlichem Bestandteil [4, 2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C22F 1/05Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C22F 1/05C22F 1/05
. . von Legierungen des Al-Si-Mg-Typs, d.h. Silicium und Magnesium in annähernd gleichen Teilen enthaltend [4, 2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C22F 1/053Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C22F 1/053C22F 1/053
. . von Legierungen mit Zink als nächst wesentlichem Bestandteil [4, 2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C22F 1/057Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C22F 1/057C22F 1/057
. . von Legierungen mit Kupfer als nächst wesentlichem Bestandteil [4, 2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C22F 1/06Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C22F 1/06C22F 1/06
von Magnesium oder Magnesiumlegierungen [1, 2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C22F 1/08Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C22F 1/08C22F 1/08
von Kupfer oder Kupferlegierungen [1, 2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C22F 1/10Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C22F 1/10C22F 1/10
von Nickel, Cobalt oder deren Legierungen [1, 2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C22F 1/11Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C22F 1/11C22F 1/11
von Chrom oder Chromlegierungen [1, 2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C22F 1/12Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C22F 1/12C22F 1/12
von Blei oder Bleilegierungen [1, 2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C22F 1/14Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C22F 1/14C22F 1/14
von Edelmetallen oder deren Legierungen [1, 2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C22F 1/16Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C22F 1/16C22F 1/16
von anderen Metallen oder deren Legierungen [1, 2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C22F 1/18Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C22F 1/18C22F 1/18
. . Hochschmelzende oder hochtemperaturbeständige Metalle oder deren Legierungen [1, 2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C22F 3/00Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C22F 3/00C22F 3/00Verändern der physikalischen Struktur von Nichteisenmetallen oder Legierungen durch besondere physikalische Verfahren, z.B. Behandlung mit Neutronen [1, 2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C22F 3/02Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C22F 3/02C22F 3/02
durch gelenktes Kristallisieren einer Schmelze mit Ultraschallwellen oder mit elektrischen oder magnetischen Kraftfeldern [1, 2006.01]