| C | Sektion C — Chemie; Hüttenwesen |
| | Anmerkung:- In Sektion C sind die chemischen Elemente wie folgt gruppiert:
- Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
- Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
- Lanthanoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
- Seltene Erden: Sc, Y, Lanthanide
- Actinoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
- Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
- Halogene: F, Cl, Br, I, At
- Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
- Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
- Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
- Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
- Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
- Eisengruppe: Fe, Co, Ni
- Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
- Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
- Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
- Sektion C umfasst:
- Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
- Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
- Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
- Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
- Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
- In allen Sektionen der IPC wird, soweit nicht anders angegeben, auf das Periodensystem chemischer Elemente mit 18 Gruppen Bezug genommen, das nachstehend abgebildet ist.
- Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
- In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
- Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B.:
- bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
- chemische Reinigung von Luft in A61L;
- chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
- chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
- Imprägnieren von Holz in B27K;
- chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
- fotografische Materialien und Verfahren in G03, und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
- In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für:
- Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
- Nahrungsmittel, umfasst von A23;
- Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
- Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
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| C14 | Häute; Felle; Pelze oder Leder |
| C14B | Mechanische Behandlung oder Bearbeitung von Häuten, Fellen oder Leder allgemein; Pelzschermaschinen; Darmspaltmaschinen (mechanische Reinigung von Häuten oder dgl. D06G) |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| C14B 1/00 | Herstellung von Leder; Maschinen oder Vorrichtungen hierfür [1, 2006.01] |
| C14B 1/02 | . | Entfleischen, Enthaaren, Walken, Spannen, Ausstoßen, Abschaben, Spalten oder Schleifen von Häuten, Fellen oder Leder [1, 2006.01] |
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| C14B 1/04 | . . | unter Verwendung von auf Trägern angebrachten Zylindern oder Klingen zum Schlichten, Schaben oder Glätten, z.B. von Zylindern in einer zu der zu bearbeitenden Oberfläche im Wesentlichen rechtwinkligen Ebene [1, 2006.01] |
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| C14B 1/06 | . . . | in Maschinen, bei denen das zu bearbeitende Stück nur durch Walzen mit den Arbeitswerkzeugen in Berührung gehalten wird [1, 2006.01] |
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| C14B 1/08 | . . . | in Maschinen mit biegsamen Bändern als Stützelementen oder Gegendruckelemente [1, 2006.01] |
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| C14B 1/10 | . . . | in Maschinen mit Trommeln mit zylindrisch, konisch oder ähnlich gestalteten Oberflächen als Unterlage für das ganze Arbeitstück [1, 2006.01] |
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| C14B 1/12 | . . . | in Maschinen mit ebenen Unterlagsplatten [1, 2006.01] |
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| C14B 1/14 | . . | unter Verwendung von Werkzeugen zum Zerschneiden der Haut in einer zu dessen Oberfläche im Wesentlichen parallelen Ebene [1, 2006.01] |
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| C14B 1/16 | . . . | unter Verwendung von ortsfesten oder hin- und hergehenden oder schwingenden Messern [1, 2006.01] |
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| C14B 1/18 | . . . | unter Verwendung von Bandmessern [1, 2006.01] |
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| C14B 1/20 | . . . | unter Verwendung umlaufender schalenförmiger oder konischer Messer [1, 2006.01] |
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| C14B 1/22 | . . . | unter Verwendung zylindrischer Messer [1, 2006.01] |
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| C14B 1/24 | . . | Schneiden oder Scheren der Haare ohne Verletzung der Haut (Scheren von Pelzen und Rupfen von Haaren für Zwecke der Pelzherstellung C14B 15/02) [1, 2006.01] |
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| C14B 1/26 | . | Rahmen zum Spannen oder Strecken von Leder; Streckmaschinen; Ausstoßtafeln; Klebetrocknungstafeln (Befestigungsvorrichtungen C14B 17/08) [1, 2006.01] |
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| C14B 1/28 | . | Maschinen zum Behandeln von Leder in Verbindung mit Vorrichtungen zum Messen und Aufdrucken [1, 2006.01] |
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| C14B 1/30 | . | Pressen oder Walzen von Leder [1, 2006.01] |
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| C14B 1/32 | . . | durch geradlinige Bewegung der Presselemente [1, 2006.01] |
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| C14B 1/34 | . . | durch drehende Bewegung der Presselemente oder Walzelemente [1, 2006.01] |
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| C14B 1/36 | . . . | Brücken-Lederwalzmaschinen [1, 2006.01] |
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| C14B 1/38 | . | Hämmern von Leder [1, 2006.01] |
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| C14B 1/40 | . | Weichmachen oder Geschmeidigmachen von Leder, z.B. durch Stollmaschinen, Walkmaschinen oder Krispelmaschinen, durch Trockenwalzwerke [1, 2006.01] |
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| C14B 1/42 | . . | mittels einer drehbaren Trommel mit radial angeordneten Klingen [1, 2006.01] |
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| C14B 1/44 | . | Mechanische Behandlung von Lederoberflächen [1, 2006.01] |
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| C14B 1/46 | . . | Bimsen, Abnarben oder Schmirgeln [1, 2006.01] |
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| C14B 1/48 | . . | Aufrauen (durch Schmirgeln C14B 1/46) [1, 2006.01] |
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| C14B 1/50 | . . | Glanzstoßen [1, 2006.01] |
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| C14B 1/52 | . . | Bürsten oder Aufplüschen in einer rotierenden Trommel [1, 2006.01] |
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| C14B 1/54 | . . | Bügeln (Pressen oder Walzen C14B 1/30) [1, 2006.01] |
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| C14B 1/56 | . . | Verzieren, Herstellen von Mustern, Prägen [1, 2006.01] |
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| C14B 1/58 | |
| C14B 1/60 | . . | Klebetrocknungsverfahren (chemische Aspekte C14C 7/00) [1, 2006.01] |
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| C14B 1/62 | . | Wickeln oder Stapeln von Fellen oder Leder [1, 2006.01] |
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| C14B 3/00 | Walken des Leders [1, 2006.01] |
| C14B 5/00 | Stanzen, Lochen oder Schneiden von Leder (für Schuhteile, z.B. Sohlen, A43D) [1, 2006.01] |
| C14B 5/02 | . | Stempel oder Stanzen für Gegenstände aus Leder [1, 2006.01] |
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| C14B 5/04 | . | zum Herstellen von Lederriemen oder Lederstreifen [1, 2006.01] |
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| C14B 5/06 | . . | Maschinen zum Schneiden spiralförmiger Streifen aus Lederscheiben [1, 2006.01] |
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| C14B 7/00 | Besondere Leder oder ihre Herstellung [1, 2006.01] |
| C14B 7/02 | . | Zusammengesetzte Leder (nicht vollkommen aus Leder zusammengesetzte Schichtstoffe B32B 9/02) [1, 2006.01] |
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| C14B 7/04 | . . | durch Zusammenkleben oder Zusammenpressen von Lederstücken, Lederstreifen oder Lederschichten; Verstärken oder Versteifen von Leder durch Verstärkungsschichten [1, 2006.01] |
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| C14B 7/06 | . | aus kreuzweise verbundenen Streifen oder Stücken hergestellt, z.B. durch Flechten [1, 2006.01] |
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| C14B 9/00 | Herstellung von Treibriemen oder anderen Lederriemen oder Lederstreifen [1, 2006.01] |
| C14B 11/00 | Bearbeiten der Kanten von Lederstücken, z.B. durch Umfalten, durch Brennen [1, 2006.01] |
| C14B 13/00 | Zerfasern von Fellen oder Leder [1, 2006.01] |
| C14B 15/00 | Mechanische Behandlung von Pelzen [1, 2006.01] |
| C14B 15/02 | . | Scheren; Entfernen von Grannen oder Grobhaaren oder Borsten durch Scheren oder Rupfen [1, 2006.01] |
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| C14B 15/04 | . | Zurichten von Pelzen [1, 2006.01] |
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| C14B 15/06 | . . | Pelzstreckvorrichtungen [1, 2006.01] |
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| C14B 15/08 | . | Einbringen von Verstärkungsschichten oder Versteifungsschichten in Pelze [1, 2006.01] |
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| C14B 15/10 | . | Zerschneiden von Pelzen; Herstellen von Fellbahnen, Fellplatten oder Fellstreifen [1, 2006.01] |
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| C14B 15/12 | . | Endbearbeitung, z.B. Einsetzen von Haaren in Pelze; Herstellen von Zeichnungen oder Mustern [1, 2006.01] |
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| C14B 17/00 | Einzelteile von Vorrichtungen oder Maschinen zum Herstellen oder Behandeln von Häuten, Fellen, Leder oder Pelzen [1, 2006.01] |
| C14B 17/02 | . | Messerwalzen oder andere Arbeitszylinder, z.B. Schlichtzylinder oder Schabzylinder [1, 2006.01] |
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| C14B 17/04 | . | Werkstückwiderlager oder andere Gegendruckelemente; Walzenlager oder Gegendruckwalzen [1, 2006.01] |
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| C14B 17/06 | . | Zuführungs- oder Festklemmvorrichtungen für Arbeitsstücke [1, 2006.01] |
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| C14B 17/08 | . . | Befestigungsvorrichtungen, z.B. Klemmen zum Spannen von Leder [1, 2006.01] |
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| C14B 17/10 | . | Anordnungen für Antriebsteile von Lederbearbeitungsmaschinen [1, 2006.01] |
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| C14B 17/12 | . | Sicherheitsvorrichtungen, besonders ausgebildet für Lederbearbeitungsmaschinen [1, 2006.01] |
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| C14B 17/14 | . | Hilfsvorrichtungen für Lederbearbeitungsmaschinen, z.B. Schleifvorrichtungen für Messerwalzen, oder Staubabzugsvorrichtungen, die mit den Bearbeitungsmaschinen kombiniert sind [1, 2006.01] |
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| C14B 19/00 | Handwerkszeuge, besonders ausgebildet für die Behandlung von Fellen, Häuten oder Leder bei der Herstellung von Leder oder Pelzen (Ausrüstung oder Werkzeuge für die Sattlerei B68C) [1, 2006.01] |
| C14B 21/00 | Spalten von Därmen; Längszerschneiden von Därmen (Reinigen oder Schneiden von Därmen während der Verarbeitung von Fleisch A22C 17/00) [1, 2006.01] |
| C14B 99/00 | Sachverhalte, soweit nicht in anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen [2006.01] |