| C | Sektion C — Chemie; Hüttenwesen |
| | Anmerkung:- In Sektion C sind die chemischen Elemente wie folgt gruppiert:
- Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
- Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
- Lanthanoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
- Seltene Erden: Sc, Y, Lanthanide
- Actinoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
- Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
- Halogene: F, Cl, Br, I, At
- Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
- Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
- Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
- Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
- Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
- Eisengruppe: Fe, Co, Ni
- Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
- Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
- Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
- Sektion C umfasst:
- Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
- Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
- Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
- Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
- Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
- In allen Sektionen der IPC wird, soweit nicht anders angegeben, auf das Periodensystem chemischer Elemente mit 18 Gruppen Bezug genommen, das nachstehend abgebildet ist.
- Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
- In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
- Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B.:
- bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
- chemische Reinigung von Luft in A61L;
- chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
- chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
- Imprägnieren von Holz in B27K;
- chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
- fotografische Materialien und Verfahren in G03, und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
- In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für:
- Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
- Nahrungsmittel, umfasst von A23;
- Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
- Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
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| C13 | Zuckerindustrie [4] |
| | Anmerkung:- In Klasse C13 werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Zucker" bezeichnen eine Klasse von essbaren, wasserlöslichen, kristallinen Kohlenhydraten, die einen charakteristischen süßen Geschmack haben und schließen die Mono-, Di- und Oligosaccharide, z. B. Saccharose, Laktose und Fruktose mit ein. Eine genauere Bedeutung des Begriffs "Zucker" ist in der Anmerkung der Unterklasse C13B gegeben.
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| C13B | Gewinnung von Saccharose; besonders dafür ausgebildete Geräte (chemische synthetisierte Zucker und Zuckerderivate C07H; Gärungsverfahren oder Verfahren unter Verwendung von Enzymen um Saccharidreste enthaltende Verbindungen herzustellen C12P 19/00) [2011.01] |
| | Anmerkung:- In Unterklasse C13B werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- “Zucker” bezieht sich in der Umgangssprache auf Saccharose, auch “Haushaltszucker” oder “Sukrose” genannt, ein weißes kristallines Disaccharid;
- "Zuckersäfte" sind Zuckerlösungen, die im Wesentlichen aus Saccharose bestehen und aus unterschiedlichen Pflanzen hergestellt sind, beispielsweise aus Rüben, Zuckerrohr oder Ahorn;
- "Sirupe" sind hochkonzentrierte Zuckersäfte.
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| C13B 5/00 | Zerkleinern von Stoffen, denen Zucker entzogen werden soll (zum Extrahieren von Stärke C08B 30/02) [2011.01] |
| C13B 5/02 | . | Schneiden von Zuckerrohr [2011.01] |
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| C13B 5/04 | . . | Schnitzeln von Zuckerrohr [2011.01] |
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| C13B 5/06 | . | Schnitzeln von Zuckerrüben [2011.01] |
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| C13B 5/08 | . | Messer; deren Einstellung oder Instandhaltung [2011.01] |
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| C13B 10/00 | Gewinnung von Zuckersäften (Abzapfen von Baumsäften A01G 23/10; Zapftüllen, Saftauffanggefäße A01G 23/14) [2011.01] |
| C13B 10/02 | . | Auspressen von Saft aus Zuckerrohr oder ähnlichem Material, z.B. sorghum saccharatum (Zuckerhirse) [2011.01] |
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| C13B 10/04 | . . | kombiniert mit Tränken [2011.01] |
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| C13B 10/06 | . . | Zuckerrohrbrecher [2011.01] |
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| C13B 10/08 | . | Extraktion von Zucker aus Zuckerrüben mit Wasser [2011.01] |
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| C13B 10/10 | . . | Kontinuierliche Verfahren [2011.01] |
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| C13B 10/12 | . . | Einzelheiten an Extraktionsvorrichtungen, z.B. Anordnungen von Rohren und Ventilen [2011.01] |
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| C13B 10/14 | . | unter Verwendung anderer Extraktionsmittel als Wasser, z.B. Alkohol oder Salzlösungen [2011.01] |
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| C13B 15/00 | Auspressen von Wasser aus Stoffen, denen Zucker entzogen worden ist (von Stoffen, denen Stärke entzogen worden ist C08B 30/10) [2011.01] |
| C13B 15/02 | . | zwischen perforierten beweglichen Bändern [2011.01] |
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| C13B 20/00 | Reinigung von Zuckersäften [2011.01] |
| | Anmerkung:- Wenn in diese Gruppe klassifiziert wird, ist auch in die Gruppe B01D 15/08 zu klassifizieren, sofern der Sachverhalt von allgemeinem Interesse bezüglich Chromatografie ist.
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| C13B 20/02 | . | Verwendung von Verbindungen der Erdalkalimetalle [2011.01] |
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| C13B 20/04 | . . | mit nachfolgender Sättigung [2011.01] |
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| C13B 20/06 | . . . | mit Kohlendioxid oder Schwefeldioxid [2011.01] |
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| C13B 20/08 | . | durch Oxidation oder Reduktion [2011.01] |
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| C13B 20/10 | . . | unter Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten [2011.01] |
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| C13B 20/12 | . | unter Verwendung von Adsorptionsmitteln, z.B. Aktivkohle [2011.01] |
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| C13B 20/14 | . | unter Verwendung von Ionenaustauschern [2011.01] |
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| C13B 20/16 | . | durch physikalische Mittel, z.B. Osmose oder Filtration [2011.01] |
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| C13B 20/18 | . | durch elektrische Einrichtungen [2011.01] |
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| C13B 25/00 | Verdampfer oder Verkocher, die besonders zur Anwendung für Zuckerlösungen ausgebildet sind; Verdampfen oder Verkochen von Zuckersäften [2011.01] |
| C13B 25/02 | . | Einzelheiten, z.B. zum Verhindern des Schäumens oder zum Auffangen des Saftes [2011.01] |
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| C13B 25/04 | . . | Heizausrüstung [2011.01] |
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| C13B 25/06 | . | kombiniert mit Messinstrumenten zur Steuerung des Verfahrens [2011.01] |
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| C13B 30/00 | Kristallisation; Kristallisiervorrichtungen; Trennen der Kristalle von der Mutterlauge [2011.01] |
| C13B 30/02 | . | Kristallisation; Kristallisiervorrichtungen [2011.01] |
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| C13B 30/04 | . | Trennen der Kristalle von der Mutterlauge [2011.01] |
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| C13B 30/06 | . . | durch Zentrifugalkraft [2011.01] |
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| C13B 30/08 | . . | Abwaschen der Restmutterlauge von den Kristallen [2011.01] |
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| C13B 30/10 | . . . | in Zentrifugen [2011.01] |
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| C13B 30/12 | . . | Rückführen der Mutterlauge oder Waschflüssigkeiten [2011.01] |
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| C13B 30/14 | . . | Auflösen oder Raffinieren von Rohzucker [2011.01] |
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| C13B 35/00 | Extraktion von Saccharose aus Melasse [2011.01] |
| C13B 35/02 | . | durch chemische Mittel [2011.01] |
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| C13B 35/04 | . . | durch Ausfällen als Erdalkalimetallsaccharate [2011.01] |
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| C13B 35/06 | . . | unter Verwendung von Ionenaustauschern [2011.01] |
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| C13B 35/08 | . | durch physikalische Mittel, z.B. Osmose [2011.01] |
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| C13B 40/00 | Trocknen von Zucker [2011.01] |
| C13B 45/00 | Schneidmaschinen, besonders für Zucker ausgebildet [2011.01] |
| C13B 45/02 | . | in Kombination mit Sortiermaschinen und Verpackungsmaschinen [2011.01] |
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| C13B 50/00 | Zuckererzeugnisse, z.B. feinteiliger, stückiger oder flüssiger Zucker; Aufarbeiten von Zucker (C13B 40/00, C13B 45/00 haben Vorrang; Konfekt A23G 3/00) [2011.01] |
| C13B 50/02 | . | durch Formen von Zucker gebildet [2011.01] |
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| C13B 99/00 | Sachverhalte, soweit nicht in anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen [2011.01] |