CSektion C — Chemie; Hüttenwesen
Anmerkung:
  1. In Sektion C sind die chemischen Elemente wie folgt gruppiert:
    1. Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
    2. Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
    3. Lanthanoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
    4. Seltene Erden: Sc, Y, Lanthanide
    5. Actinoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
    6. Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
    7. Halogene: F, Cl, Br, I, At
    8. Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
    9. Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
    10. Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
    11. Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
    12. Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
    13. Eisengruppe: Fe, Co, Ni
    14. Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
    15. Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
    16. Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
  2. Sektion C umfasst:
    1. Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
    2. Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
    3. Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
    4. Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
    5. Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
  3. In allen Sektionen der IPC wird, soweit nicht anders angegeben, auf das Periodensystem chemischer Elemente mit 18 Gruppen Bezug genommen, das nachstehend abgebildet ist.
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    1. Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
    2. In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
    3. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B.:
      • bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
      • chemische Reinigung von Luft in A61L;
      • chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
      • chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
      • Imprägnieren von Holz in B27K;
      • chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
      • fotografische Materialien und Verfahren in G03, und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
    4. In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für:
      • Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
      • Nahrungsmittel, umfasst von A23;
      • Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
    5. Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
Hierarchische Anzeige einschalten: C12C12Biochemie; Bier; Spirituosen; Wein; Essig; Mikrobiologie; Enzymologie; Mutation oder genetische Techniken
Anmerkung:
  1. Im Bereich der Unterklassen C12M-C12Q und innerhalb jeder dieser Unterklassen wird, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte zutreffende Stelle klassifiziert. So wird z.B. ein Verfahren, das Fermentation oder Enzyme unter Einbeziehung des Steuerns in Abhängigkeit von den Verfahrensbedingungen verwendet, in der Unterklasse C12Q klassifiziert.
  2. In dieser Klasse werden Viren, nichtdifferenzierte menschliche, tierische oder pflanzliche Zellen, Protozoen, Gewebe und einzellige Algen als Mikroorganismen betrachtet.
  3. In dieser Klasse werden, falls keine besondere Stelle hierfür vorgesehen ist, nichtdifferenzierte menschliche, tierische oder pflanzliche Zellen, Protozoen, Gewebe und einzellige Algen zusammen mit den Mikroorganismen klassifiziert. Zellteile werden, falls keine besondere Stelle hierfür vorgesehen ist, bei den ganzen Zellen klassifiziert.
  4. Die Index-Codes der Unterklasse C12R sind nur in Verbindung mit den Unterklassen C12C-C12Q zu verwenden, um den Bezug auf die bei den klassifizierten Verfahren dieser Unterklassen verwendeten Mikroorganismen herzustellen.
Hierarchische Anzeige einschalten: C12CLink zur Definition für IPC-Symbol: C12CC12CBier; Zubereitung von Bier durch Fermentierung  (Altern oder Reifen durch Lagerung C12H 1/22Verfahren zum Reduzieren des Alkoholgehalts nach der Fermentation C12H 3/00Verfahren zum Erhöhen des Alkoholgehalts nach der Fermentation C12H 6/00Belüftungsvorrichtungen für Fässer, Tonnen oder dgl. C12L 9/00); Zubereitung von Malz für die Bierherstellung; Zubereitung von Hopfen für die Bierherstellung
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen.
Sachverzeichnis der Unterklasse
ROHSTOFFE ZUR HERSTELLUNG VON BIERC12C 1/00, C12C 3/00, C12C 5/00
HERSTELLUNG UND BEHANDLUNG DER WÜRZE; GÄRVERFAHREN FÜR BIERC12C 7/00, C12C 11/00
BESONDERE BIEREC12C 12/00
BRAUEREIEINRICHTUNGENC12C 13/00
Hierarchische Anzeige einschalten: C12FLink zur Definition für IPC-Symbol: C12FC12FGewinnung von Nebenprodukten von fermentierten Lösungen (Entfernen von Hefe von Wein oder Schaumwein C12G 1/08); vergällter Alkohol; deren Herstellung [6]
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen.
Hierarchische Anzeige einschalten: C12GLink zur Definition für IPC-Symbol: C12GC12GWein; dessen Herstellung; alkoholische Getränke (Bier C12C); Zubereitung alkoholischer Getränke, soweit nicht in den Unterklassen C12C oder C12H vorgesehen
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen.
Hierarchische Anzeige einschalten: C12HLink zur Definition für IPC-Symbol: C12HC12HPasteurisieren, Sterilisieren, Haltbarmachen, Reinigen, Klären oder Altern von alkoholischen Getränken; Verfahren zum Verändern des Alkoholgehalts von vergorenen Lösungen oder alkoholischen Getränken (Entsäuern von Wein C12G 1/10Verhindern einer Weinsteinausfällung C12G 1/12künstliches Altern durch Aromazusätze C12G 3/06) [6]
Anmerkung:
  1. Wenn in diese Unterklasse klassifiziert wird, ist auch in die Gruppe B01D 15/08 zu klassifizieren, sofern der Sachverhalt von allgemeinem Interesse bezüglich Chromatografie ist.
  2. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen.
Hierarchische Anzeige einschalten: C12JLink zur Definition für IPC-Symbol: C12JC12JEssig; dessen Herstellung oder Reinigung
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen.
Hierarchische Anzeige einschalten: C12LLink zur Definition für IPC-Symbol: C12LC12LPich- oder Entpichmaschinen; Kellereigeräte
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen.
Hierarchische Anzeige einschalten: C12MLink zur Definition für IPC-Symbol: C12MC12MVorrichtungen für Enzymologie oder Mikrobiologie (Einrichtungen zur Vergärung von Dung A01C 3/02Konservieren von lebenden Teilen von Menschen oder Tieren A01N 1/02Brauvorrichtungen C12CGärungsvorrichtungen für Wein C12GVorrichtungen zur Herstellung von Essig C12J 1/10) [3]
Anmerkung:
  1. Es sind die dem Klassentitel C12 folgenden Anmerkungen (1) bis (3) zu beachten.
  2. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen.
Hierarchische Anzeige einschalten: C12NLink zur Definition für IPC-Symbol: C12NC12NMikroorganismen oder Enzyme; Zusammensetzungen aus Mikroorganismen oder Enzymen; Züchten, Konservieren oder Lebensfähigerhalten von Mikroorganismen; Mutation oder genetische Verfahrenstechnik; Kulturmedien (mikrobiologische Untersuchungsmedien C12Q 1/00) [3]
Anmerkung:
  1. Es sind die dem Klassentitel C12 folgenden Anmerkungen (1) bis (3) zu beachten.
  2. Biozide Wirkung, Schädlinge vertreibende, Schädlinge anlockende oder Pflanzenwachstum regulierende Wirkung von Verbindungen oder Mitteln wird außerdem in die Unterklasse A01P klassifiziert.
  3. Die therapeutische Aktivität von Einzellerproteinen oder Enzymen wird außerdem in Unterklasse A61P klassifiziert.
  4. Wenn in diese Unterklasse klassifiziert wird, ist auch in die Gruppe B01D 15/08 zu klassifizieren, sofern der Sachverhalt von allgemeinem Interesse bezüglich Chromatografie ist.
  5. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen.
Sachverzeichnis der Unterklasse
MIKROORGANISMEN; SPOREN; NICHT DIFFERENZIERTE ZELLEN; VIRENC12N 1/00; C12N 3/00; C12N 5/00; C12N 7/00; C12N 11/00
ENZYMEC12N 9/00, C12N 11/00
BEHANDLUNG MIT ELEKTRISCHER ODER WELLEN-ENERGIEC12N 13/00
ODER GENETISCHE VERFAHRENSTECHNIKC12N 15/00
Hierarchische Anzeige einschalten: C12PLink zur Definition für IPC-Symbol: C12PC12PGärungsverfahren oder Verfahren unter Verwendung von Enzymen zur gezielten Synthese von chemischen Verbindungen oder Zusammensetzungen oder zur Trennung optischer Isomerer aus einer racemischen Mischung [3]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst sowohl größere als auch kleinere chemische Veränderungen.
  2. Gruppe C12P 1/00 umfasst Verfahren zur Herstellung organisch-chemischer Verbindungen, die nicht hinreichend definiert sind, um in die Gruppen C12P 3/00-C12P 37/00 klassifiziert werden zu können. Verbindungen, die nur durch ihre empirische Formel wiedergegeben sind, werden als nicht hinreichend definiert betrachtet.
  3. Es sind die dem Klassentitel C12 folgenden Anmerkungen (1) bis (3) zu beachten.
  4. Wird eine bestimmte Reaktion als maßgebend erachtet, wird sie auch in die entsprechenden Klasse für die chemische Verbindung klassifiziert, z.B. C07, C08.
  5. In dieser Unterklasse gilt:
    • Metall- oder Ammoniumsalze einer Verbindung werden bei der Verbindung klassifiziert,
    • Zusammensetzungen werden in die Gruppen für die betreffenden Verbindungen klassifiziert.
  6. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen.
Sachverzeichnis der Unterklasse
BIOSYNTHESE CHEMISCHER STOFFE
Anorganische VerbindungenC12P 3/00
Acyclische oder carbocyclische organische VerbindungenC12P 5/00-C12P 15/00
Peptide oder ProteineC12P 21/00
CarotineC12P 23/00
TetracyclineC12P 29/00
ProstaglandineC12P 31/00
SteroideC12P 33/00
Heterocyclische organische VerbindungenC12P 17/00
Saccharidreste enthaltendC12P 19/00
RiboflavinC12P 25/00
GibberellinC12P 27/00
Cephalosporin; PenicillinC12P 35/00; C12P 37/00
TRENNUNG VON OPTISCHEN ISOMERENC12P 41/00
ANDERE VERFAHREN FÜR DIE BIOSYNTHETISCHE HERSTELLUNGC12P 1/00, C12P 39/00
Hierarchische Anzeige einschalten: C12QLink zur Definition für IPC-Symbol: C12QC12QMess- oder Untersuchungsverfahren unter Einbeziehung von Enzymen, Nukleinsäuren oder Mikroorganismen (Immunoassay G01N 33/53); Zusammensetzungen oder Testpapiere hierfür; Verfahren zum Herstellen derartiger Zusammensetzungen; Steuern in Abhängigkeit von den Verfahrensbedingungen bei mikrobiologischen oder enzymologischen Verfahren [3]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst nicht die Beobachtung des Ablaufs oder des Ergebnisses eines in dieser Unterklasse angegebenen Verfahrens mittels einer der in den Gruppen G01N 3/00-G01N 29/00 angegebenen Methoden. Sie werden von der Unterklasse G01N umfasst.
  2. In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "unter Einbeziehung", bezüglich eines Stoffes schließt sowohl die Untersuchung zur Bestimmung des Stoffes als auch die Verwendung des Stoffes als Nachweismittel oder Reagenz für eine Untersuchung zur Bestimmung anderer Stoffe ein.
  3. Es sind die dem Klassentitel C12 folgenden Anmerkungen (1) bis (3) zu beachten.
  4. In dieser Unterklasse werden Untersuchungsmedien in die für das betreffende Untersuchungsverfahren geeignete Gruppe klassifiziert.
  5. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen.
Hierarchische Anzeige einschalten: C12RC12RIndex-Schema in Verbindung mit den Unterklassen C12C-C12Q, bezüglich Mikroorganismen [3]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse stellt ein Index-Schema dar in Verbindung mit den anderen Unterklassen der Klasse C12, die sich auf Mikroorganismen bezieht, die in Verfahren, die in den Unterklassen C12C-C12Q klassifiziert werden, verwendet werden.
  2. Die Terminologie der Bakterien richtet sich nach "Bergey's Manual of Determinative Bacteriology", 8. Ausgabe, 1975.