CSektion C — Chemie; Hüttenwesen
Anmerkung:
  1. In Sektion C sind die chemischen Elemente wie folgt gruppiert:
    1. Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
    2. Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
    3. Lanthanoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
    4. Seltene Erden: Sc, Y, Lanthanide
    5. Actinoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
    6. Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
    7. Halogene: F, Cl, Br, I, At
    8. Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
    9. Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
    10. Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
    11. Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
    12. Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
    13. Eisengruppe: Fe, Co, Ni
    14. Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
    15. Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
    16. Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
  2. Sektion C umfasst:
    1. Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
    2. Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
    3. Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
    4. Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
    5. Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
  3. In allen Sektionen der IPC wird, soweit nicht anders angegeben, auf das Periodensystem chemischer Elemente mit 18 Gruppen Bezug genommen, das nachstehend abgebildet ist.
    Bildreferenz:c_img_6.gif
    1. Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
    2. In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
    3. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B.:
      • bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
      • chemische Reinigung von Luft in A61L;
      • chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
      • chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
      • Imprägnieren von Holz in B27K;
      • chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
      • fotografische Materialien und Verfahren in G03, und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
    4. In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für:
      • Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
      • Nahrungsmittel, umfasst von A23;
      • Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
    5. Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
Hierarchische Anzeige ausschalten: C10C10Mineralöl-, Gas- oder Koksindustrie; Kohlenmonoxid enthaltende technische Gase; Brennstoffe; Schmiermittel; Torf
Hierarchische Anzeige ausschalten: C10MLink zur Definition für IPC-Symbol: C10MC10MSchmiermittelzusammensetzungen (Zusammensetzungen von Tiefbohrspülflüssigkeiten C09K 8/02); Verwendung chemischer Substanzen entweder für sich allein als Schmiermittel oder als Schmiermittelzusätze in einer Schmiermittelzusammensetzung (Trennmittel, d.h. Trennmittel für Metalle, B22C 3/00 , für Kunststoffe oder Massen in plastischem Zustand allgemein B29C 33/56 , für Glas C03B 40/02Textilschmälzmittel D06M 11/00 , D06M 13/00 , D06M 15/00Immersionsöle für die Mikroskopie G02B 21/33) [4]
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse werden folgende Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
    • "Schmiermittel" oder "Schmiermittelzusammensetzung" umfasst Schneidöle, hydraulische Flüssigkeiten, Zusammensetzungen zum Metallziehen, Spülöle, Korrosionsschutzöle und dgl.;
    • "aliphatisch" schließt ein "cycloaliphatisch".
  2. In dieser Unterklasse wird, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte zutreffende Stelle klassifiziert. So wird beispielsweise eine Verbindung mit einem aromatischen Ring bei der entsprechenden Stelle für Aromaten klassifiziert, ohne Rücksicht darauf, ob der oder die interessierenden Substituenten an den Ring oder an einen aliphatischen Teil des Moleküls gebunden sind.
  3. In dieser Unterklasse gelten folgende Regeln:
    1. Metall- oder Ammoniumsalze einer Verbindung werden entsprechend dieser Verbindung klassifiziert;
    2. Salze oder Addukte, die aus zwei oder mehr organischen Verbindungen gebildet werden, werden entsprechend allen die Salze oder Addukte bildenden Verbindungen klassifiziert, sofern diese von Bedeutung sind;
    3. eine spezifizierte Verbindung, z.B. Phenole oder Säuren, die durch einen makromolekularen Kohlenwasserstoffrest substituiert sind, wird entsprechend dieser Verbindung klassifiziert;
    4. Basis-Materialien oder Verdickungsmittel oder Additive, die aus einer Mischung bestehen, für die keine spezifische Hauptgruppe vorgesehen ist, werden in die hierarchisch niedrigste, die größte Anzahl von Punkten enthaltende Gruppe klassifiziert, die alle wesentlichen Bestandteile der Mischung enthält, z.B.
      • eine Basis-Material-Mischung eines Ketons und Amids in Gruppe C10M 105/00;
      • eine Basis-Material-Mischung eines Ketons und Ethers in Gruppe C10M 105/08;
      • eine Additiv-Mischung eines lang- und kurzkettigen Esters in Gruppe C10M 129/00;
      • eine Additiv-Mischung einer kurzkettigen aliphatischen und aromatischen Carbonsäure in Gruppe C10M 129/26;
    5. Zusammensetzungen werden entsprechend dem sie charakterisierenden Typ des Bestandteils oder der Mischung der Typen der Bestandteile (Basis-Material, Verdickungsmittel oder Additiv) klassifiziert. Dies gilt nicht für wasserhaltige Schmiermittelzusammensetzungen, die mehr als 10% Wasser enthalten, und die gesondert zu klassifizieren sind.
      1. Zu beachten ist, dass eine Mischung von wesentlichen Bestandteilen, deren charakteristisches Merkmal in nur einer ihrer Komponenten und nicht in der Gesamtmischung liegt, nicht als Mischung klassifiziert wird, z.B. eine Schmiermittelzusammensetzung, die aus folgenden Bestandteilen besteht:
        • ein bekanntes Basis-Material und ein neues Additiv wird nur im "Additiv" - Teil des Klassifikationsschemas klassifiziert;
        • ein bekanntes Basis-Material, das sowohl ein Verdickungsmittel als auch ein weiteres Additiv als wesentliche Bestandteile enthält, welche jedes für sich bekannt sein können oder nicht, wird als Mischung eines Verdickungsmittels und eines Additivs klassifiziert;
        • ein bekanntes Basis-Material, das eine Kombination von Additiven als wesentliche Bestandteile enthält, welche für sich bekannt sein können oder nicht, wird in die geeignete Stelle für die Additiv-Mischung klassifiziert.
  4. Jeder Teil einer Zusammensetzung, der nicht durch die Klassifizierung gemäß der Anmerkung (2) oder (3) erfasst wird, aber der selbst als neu und nicht naheliegend angesehen wird, muss auch in die letzte geeignete Stelle klassifiziert werden. Dieser Teil kann entweder ein Einzelbestandteil oder selbst eine Zusammensetzung sein.
  5. Jeder Teil einer Zusammensetzung, der nicht durch die Klassifizierung gemäß der Anmerkungen (2) bis (4) erfasst wird, aber als wesentliche Information für eine Recherche von Interesse ist, kann auch in die letzte geeignete Stelle klassifiziert werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es bei einer Recherche wichtig ist, die Suche von Schmiermittelzusammensetzungen mittels einer Kombination von Klassifikationssymbolen zu ermöglichen. Eine derartige nicht zwingend erforderliche Klassifizierung sollte als "Zusätzliche Information" angegeben werden.
  6. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C10N anzufügen.
Sachverzeichnis der Unterklasse
BASIS-MATERIALIEN
Materialien für fette ÖleC10M 101/00
anorganische MaterialienC10M 103/00
nicht-makromolekulare organische VerbindungenC10M 105/00
makromolekulare VerbindungenC10M 107/00
Verbindungen unbekannter oder nicht vollständig bekannter KonstitutionC10M 109/00
GemischeC10M 111/00, C10M 169/00
VERDICKUNGSMITTEL
anorganische MaterialienC10M 113/00
nicht-makromolekulare organische VerbindungenC10M 115/00, C10M 117/00
makromolekulare VerbindungenC10M 119/00
Verbindungen unbekannter oder nicht vollständig bekannter KonstitutionC10M 121/00
GemischeC10M 123/00, C10M 169/00
ADDITIVE
anorganische MaterialienC10M 125/00
nicht-makromolekulare organische VerbindungenC10M 127/00-C10M 139/00
makromolekulare VerbindungenC10M 143/00-C10M 155/00
Verbindungen unbekannter oder nicht vollständig bekannter KonstitutionC10M 159/00
GemischeC10M 141/00, C10M 157/00, C10M 161/00-C10M 169/00
ZUSAMMENSETZUNGEN, CHARAKTERISIERT DURCH PHYSIKALISCHE KRITERIENC10M 171/00
WÄSSRIGE ZUSAMMENSETZUNGENC10M 173/00
AUFARBEITENC10M 175/00
HERSTELLUNG UND NACHBEHANDLUNGC10M 177/00