| C | Sektion C — Chemie; Hüttenwesen |
| | Anmerkung:- In Sektion C sind die chemischen Elemente wie folgt gruppiert:
- Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
- Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
- Lanthanoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
- Seltene Erden: Sc, Y, Lanthanide
- Actinoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
- Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
- Halogene: F, Cl, Br, I, At
- Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
- Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
- Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
- Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
- Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
- Eisengruppe: Fe, Co, Ni
- Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
- Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
- Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
- Sektion C umfasst:
- Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
- Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
- Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
- Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
- Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
- In allen Sektionen der IPC wird, soweit nicht anders angegeben, auf das Periodensystem chemischer Elemente mit 18 Gruppen Bezug genommen, das nachstehend abgebildet ist.
- Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
- In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
- Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B.:
- bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
- chemische Reinigung von Luft in A61L;
- chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
- chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
- Imprägnieren von Holz in B27K;
- chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
- fotografische Materialien und Verfahren in G03, und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
- In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für:
- Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
- Nahrungsmittel, umfasst von A23;
- Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
- Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
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| C10 | Mineralöl-, Gas- oder Koksindustrie; Kohlenmonoxid enthaltende technische Gase; Brennstoffe; Schmiermittel; Torf |
| C10L | Anderweitig nicht vorgesehene Brennstoffe; Erdgas; Synthetisches Erdgas [SNG], das nach Verfahren erhalten worden ist, die nicht von den Unterklassen C10G oder C10K umfasst werden; Flüssiggas; Verwendung von Zusatzstoffen zu Brennstoffen oder Feuern; Feueranzünder [5] |
| C10L 1/00 | Flüssige kohlenstoffhaltige Brennstoffe [1, 2006.01] |
| C10L 1/02 | . | im Wesentlichen auf Komponenten basierend, die nur aus Kohlenstoff, Wasserstoff und Sauerstoff bestehen [1, 2006.01] |
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| C10L 1/04 | . | im Wesentlichen auf Mischungen von Kohlenwasserstoffen basierend [1, 2006.01] |
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| C10L 1/06 | . . | für Funkenzündung [1, 2006.01] |
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| C10L 1/08 | . . | für Selbstzündung [1, 2006.01] |
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| C10L 1/10 | . | Zusatzstoffe enthaltend [1, 2006.01] |
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| | Anmerkung:- In den Gruppen C10L 1/12-C10L 1/14 wird für eine Verbindung, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte zutreffende Stelle klassifiziert.
- Falls ein Zusatzstoff eine Mischung von Verbindungen ist, wird jede Verbindung klassifiziert, die von Interesse ist.
- Ein Metall- oder Ammoniumsalz einer Verbindung wird wie diese Verbindung klassifiziert, z.B. ein Chromsulfonat als Sulfonat in C10L 1/24 und nicht in C10L 1/30.
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| C10L 1/12 | . . | Anorganische Verbindungen [1, 2006.01] |
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| C10L 1/14 | . . | Organische Verbindungen [1, 2006.01] |
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| C10L 1/16 | . . . | Kohlenwasserstoffe [1, 2006.01] |
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| C10L 1/18 | . . . | Sauerstoff enthaltend [1, 2006.01] |
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| C10L 1/182 | . . . . | Hydroxygruppen enthaltend; deren Salze [2006.01] |
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| C10L 1/183 | . . . . . | mit wenigstens einer Hydroxygruppe, die an ein aromatisches Kohlenstoffatom gebunden ist [2006.01] |
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| C10L 1/185 | . . . . | Ether; Acetale; Ketale; Aldehyde; Ketone [2006.01] |
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| C10L 1/188 | . . . . | Carbonsäuren; deren Salze [2006.01] |
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| C10L 1/189 | . . . . . | wenigstens eine Carboxylgruppe, die an ein aromatisches Kohlenstoffatom gebunden ist [2006.01] |
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| C10L 1/19 | |
| C10L 1/192 | . . . . | Makromolekulare Verbindungen [2006.01] |
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| C10L 1/195 | . . . . . | erhalten durch Reaktionen, an denen nur ungesättigte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindungen beteiligt sind [2006.01] |
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| C10L 1/196 | . . . . . . | aufgebaut aus Monomeren, die eine ungesättigte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindung und eine Carboxylgruppe oder deren Salze, Anhydride oder Ester enthalten [2006.01] |
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| C10L 1/197 | . . . . . . | aufgebaut aus Monomeren, die eine ungesättigte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindung und eine Acyloxygruppe einer gesättigten Carboxylsäure oder Carbonsäure enthalten [2006.01] |
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| C10L 1/198 | . . . . . | anders erhalten als durch Reaktionen, an denen nur ungesättigte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindungen beteiligt sind [2006.01] |
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| C10L 1/20 | . . . | Halogen enthaltend [1, 2006.01] |
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| C10L 1/22 | . . . | Stickstoff enthaltend [1, 2006.01] |
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| C10L 1/222 | . . . . | wenigstens eine Kohlenstoff-Stickstoff-Einfachbindung enthaltend [2006.01] |
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| C10L 1/223 | . . . . . | wenigstens eine Aminogruppe enthaltend, die an ein aromatisches Kohlenstoffatom gebunden ist [2006.01] |
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| C10L 1/224 | . . . . . | Amide; Imide [2006.01] |
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| C10L 1/226 | . . . . | wenigstens eine Stickstoff-Stickstoff-Bindung enthaltend, z.B. Azoverbindungen, Azide, Hydrazine [2006.01] |
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| C10L 1/228 | . . . . | wenigstens eine Kohlenstoff-Stickstoff-Doppelbindung enthaltend, z.B. Guanidine, Hydrazone, Semicarbazone, Imine; wenigstens eine Kohlenstoff-Stickstoff-Dreifachbindung enthaltend, z.B. Nitrile [2006.01] |
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| C10L 1/23 | . . . . | wenigstens eine Stickstoff-Sauerstoff-Bindung enthaltend, z.B. Nitroverbindungen, Nitrate, Nitrite [2006.01] |
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| C10L 1/232 | . . . . | Stickstoff in einem heterocyclischen Ring enthaltend [2006.01] |
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| C10L 1/233 | . . . . . | Stickstoff und Sauerstoff in dem Ring enthaltend, z.B. Oxazole [2006.01] |
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| C10L 1/234 | . . . . | Makromolekulare Verbindungen [2006.01] |
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| C10L 1/236 | . . . . . | erhalten durch Reaktionen, an denen nur ungesättigte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindungen beteiligt sind [2006.01] |
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| C10L 1/238 | . . . . . | anders erhalten als durch Reaktionen, an denen nur ungesättigte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindungen beteiligt sind [2006.01] |
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| C10L 1/2383 | . . . . . . | Polyamine oder Polyimine, deren Derivate [2006.01] |
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| C10L 1/2387 | . . . . . . . | Polyoxyalkylenamine [2006.01] |
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| C10L 1/24 | . . . | Schwefel, Selen oder Tellur enthaltend [1, 2006.01] |
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| C10L 1/26 | . . . | Phosphor enthaltend [1, 2006.01] |
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| C10L 1/28 | . . . | Silicium enthaltend [1, 2006.01] |
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| C10L 1/30 | . . . | vorstehend in den Gruppen C10L 1/16-C10L 1/28 nicht genannte Elemente enthaltend [1, 2006.01] |
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| C10L 1/32 | . | aus Kohle-Öl-Suspensionen oder wässrigen Emulsionen bestehend [1, 2006.01] |
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| C10L 3/00 | Gasförmige Brennstoffe; Erdgas; synthetisches Erdgas [SNG], das nach Verfahren gewonnen wird, die nicht von den Unterklassen C10G , C10K umfasst werden; Flüssiggas [1, 5, 2006.01] |
| C10L 3/02 | . | Acetylen enthaltende Zusammensetzungen [1, 2006.01] |
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| C10L 3/04 | . . | Absorbierende Zusammensetzungen, z.B. Lösungsmittel [1, 2006.01] |
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| C10L 3/06 | . | Erdgas; synthetisches Erdgas [SNG], das nach Verfahren erhalten wird, die nicht von C10G , C10K 3/02 oder C10K 3/04 umfasst werden [5, 2006.01] |
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| C10L 3/08 | . . | Herstellung von synthetischem Erdgas [SNG] [5, 2006.01] |
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| C10L 3/10 | . . | Aufbereiten von Erdgas oder synthetischem Erdgas [SNG] [5, 2006.01] |
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| C10L 3/12 | . | Flüssiggas [5, 2006.01] |
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| C10L 5/00 | Feste Brennstoffe (durch Verfestigen flüssiger Brennstoffe erzeugt C10L 7/00; Torfbriketts C10F 7/06) [1, 2006.01] |
| C10L 5/02 | . | Briketts, die in der Hauptsache aus kohlenstoffhaltigen Stoffen mineralischen Ursprungs bestehen (Torfbriketts C10F) [1, 2006.01] |
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| C10L 5/04 | . . | zu verwendendes Rohmaterial; dessen Vorbehandlung [1, 2006.01] |
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| C10L 5/06 | . . | Brikettierverfahren [1, 2006.01] |
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| C10L 5/08 | . . . | ohne Hilfe fremder Bindemittel [1, 2006.01] |
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| C10L 5/10 | . . . | mit Hilfe von Bindemitteln, z.B. vorbehandelte Bindemittel [1, 2006.01] |
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| C10L 5/12 | . . . . | mit anorganischen Bindemitteln [1, 2006.01] |
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| C10L 5/14 | . . . . | mit organischen Bindemitteln [1, 2006.01] |
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| C10L 5/16 | . . . . . | mit bituminösen Bindemitteln, z.B. Teer, Pech [1, 2006.01] |
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| C10L 5/18 | . . . . . | mit Naphthalin [1, 2006.01] |
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| C10L 5/20 | . . . . . | mit Sulfitlauge [1, 2006.01] |
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| C10L 5/22 | . . . . | Verfahren zum Mischen des Bindemittels mit den anderen Mischungsbestandteilen; Apparate dafür [1, 2006.01] |
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| C10L 5/24 | . . | Staubbekämpfung während des Brikettierens; Sicherheitsvorrichtungen gegen Explosion [1, 2006.01] |
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| C10L 5/26 | . . | Nachbehandlung der Briketts [1, 2006.01] |
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| C10L 5/28 | . . . | Erhitzen der Briketts; Verkoken der Bindemittel [1, 2006.01] |
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| C10L 5/30 | . . . | Abkühlen der Briketts [1, 2006.01] |
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| C10L 5/32 | . . . | Überziehen [1, 2006.01] |
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| C10L 5/34 | . . | Andere Einzelheiten der Briketts [1, 2006.01] |
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| C10L 5/36 | |
| C10L 5/38 | . . . . | aus verschiedenen Lagen bestehende Briketts [1, 2006.01] |
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| C10L 5/40 | . | im Wesentlichen auf Stoffen nichtmineralischen Ursprungs basierend [1, 2006.01] |
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| C10L 5/42 | . . | auf tierischen Substanzen oder daraus gewonnenen Produkten [1, 2006.01] |
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| C10L 5/44 | . . | auf pflanzlichen Substanzen [1, 2006.01] |
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| C10L 5/46 | . . | auf Abwasser, Hausabfall oder Stadtabfall [1, 2006.01] |
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| C10L 5/48 | . . | auf industriellen Rückständen oder Abfallstoffen (C10L 5/42 , C10L 5/44 haben Vorrang) [1, 4, 2006.01] |
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| C10L 7/00 | Durch Verfestigen flüssiger Brennstoffe erzeugte Brennstoffe [1, 2006.01] |
| C10L 7/02 | . | Flüssige Brennstoffe [1, 2006.01] |
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| C10L 7/04 | |
| C10L 8/00 | Brennstoffe, soweit nicht in anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen [2006.01] |
| C10L 9/00 | Behandeln fester Brennstoffe zur Verbesserung ihrer Verbrennung [1, 2006.01] |
| C10L 9/02 | . | durch chemische Mittel [1, 2006.01] |
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| C10L 9/04 | . . | durch Hydrieren [1, 2006.01] |
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| C10L 9/06 | . . | durch Oxidation [1, 2006.01] |
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| C10L 9/08 | . | durch Wärmebehandlung, z.B. Calcinieren [1, 2006.01] |
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| C10L 9/10 | . | unter Verwendung von Zusatzstoffen [1, 2006.01] |
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| C10L 9/12 | . . | Oxidationsmittel, z.B. Sauerstoff erzeugende Verbindungen [1, 2006.01] |
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| C10L 10/00 | Verwendung von Zusatzstoffen zu Brennstoffen oder Feuern für besondere Zwecke (Verwendung von Bindemitteln zum Brikettieren von festen Brennstoffen C10L 5/10; Verwendung von Zusatzstoffen zur Verbesserung der Verbrennung fester Brennstoffe C10L 9/10) [1, 2006.01] |
| C10L 10/02 | . | zur Verringerung der Rauchentwicklung [1, 2006.01] |
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| C10L 10/04 | . | zur Verminderung von Korrosion oder Verkrustung [1, 2006.01] |
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| C10L 10/06 | . | zur Erleichterung der Rußentfernung [1, 2006.01] |
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| C10L 10/08 | . | zur Verbesserung der Schmierfähigkeit; zur Verringerung des Verschleißes [2006.01] |
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| C10L 10/10 | . | zur Verbesserung der Oktanzahl [2006.01] |
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| C10L 10/12 | . | zur Verbesserung der Cetanzahl [2006.01] |
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| C10L 10/14 | . | zur Verbesserung der Niedrigtemperatur-Eigenschaften [2006.01] |
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| C10L 10/16 | . . | Stockpunkterniedriger [2006.01] |
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| C10L 10/18 | . | Verwendung von Detergentien oder Dispergiermitteln für Zwecke, die nicht in den Gruppen C10L 10/02-C10L 10/16 vorgesehen sind [2006.01] |
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| C10L 11/00 | Feueranzünder [1, 2006.01] |
| C10L 11/02 | . | aus feuerfesten porösen Körpern bestehend [1, 2006.01] |
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| C10L 11/04 | . | aus brennbarem Material bestehend (Streichhölzer C06F) [1, 2006.01] |
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| C10L 11/06 | . | von besonderer Form [1, 2006.01] |
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| C10L 11/08 | . | Vorrichtungen zu deren Herstellung [1, 2006.01] |
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