| C09C | Behandlung von anorganischen Stoffen, außer von faserigen Füllstoffen, zum Erhöhen ihrer pigmentierenden oder füllenden Eigenschaften (Behandlung von Stoffen, wobei die Behandlung besonders darauf ausgerichtet ist, ihre Eigenschaften als Füllstoffe für Mörtel, Beton oder Kunststein zu verbessern C04B 14/00 , C04B 18/00 , C04B 20/00); Herstellung von Ruß [4] |
| C09C 1/00 | Behandlung von bestimmten anorganischen Stoffen außer faserigen Füllstoffen (tenebreszierende Materialien C09K 9/00; lumineszierende Materialien C09K 11/00); Herstellung von Ruß [1, 2006.01] |