| C | Sektion C — Chemie; Hüttenwesen |
| | Anmerkung:- In Sektion C sind die chemischen Elemente wie folgt gruppiert:
- Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
- Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
- Lanthanoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
- Seltene Erden: Sc, Y, Lanthanide
- Actinoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
- Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
- Halogene: F, Cl, Br, I, At
- Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
- Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
- Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
- Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
- Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
- Eisengruppe: Fe, Co, Ni
- Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
- Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
- Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
- Sektion C umfasst:
- Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
- Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
- Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
- Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
- Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
- In allen Sektionen der IPC wird, soweit nicht anders angegeben, auf das Periodensystem chemischer Elemente mit 18 Gruppen Bezug genommen, das nachstehend abgebildet ist.
- Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
- In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
- Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B.:
- bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
- chemische Reinigung von Luft in A61L;
- chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
- chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
- Imprägnieren von Holz in B27K;
- chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
- fotografische Materialien und Verfahren in G03, und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
- In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für:
- Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
- Nahrungsmittel, umfasst von A23;
- Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
- Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
|
| C08 | Organische makromolekulare Verbindungen; deren Herstellung oder chemische Verarbeitung; Massen auf deren Basis |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst nicht die folgenden makromolekularen Verbindungen an sich:
- Peptide, z.B. Proteine, die unter Unterklasse C07K fallen;
- Verbindungen, die zwei oder mehr Mononucleotideinheiten enthalten, welche getrennte Phosphat- oder Polyphosphatgruppen tragen, die über Saccharidreste von Nucleosidgruppen gebunden sind, z.B. Nucleinsäuren, die unter Gruppe C07H 21/00 fallen;
- DNA oder RNA, die genetische Verfahrenstechnik betreffend, Vektoren, z.B. Plasmide, oder ihre Isolierung, Herstellung oder Reinigung, die unter Gruppe C12N 15/00 fallen.
- Biozide Wirkung, Schädlinge vertreibende, Schädlinge anlockende oder Pflanzenwachstum regulierende Wirkung von Verbindungen oder Mitteln wird außerdem in die Unterklasse A01P klassifiziert.
|
| C08J | Verarbeitung; Allgemeine Mischverfahren; Nachbehandlung, soweit nicht von den Unterklassen C08B , C08C , C08F , C08G oder C08H umfasst (Verarbeiten, z.B. Formen, von Kunststoffen B29) [2] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst Verfahren zur Behandlung polymerer Stoffe, soweit nicht von den Unterklassen C08B-C08H umfasst.
- In dieser Unterklasse wird, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte zutreffende Stelle klassifiziert.
- Wenn in diese Unterklasse klassifiziert wird, können die verwendeten Materialien, die als wesentliche Information für eine Recherche von Interesse sind, als Zusätzliche Information in der Unterklasse C08L klassifiziert werden.
|
| C08J 3/00 | Verfahren zum Behandeln oder Mischen makromolekularer Stoffe [2, 2006.01] |
| C08J 3/02 | . | Herstellung von Lösungen, Dispersionen, Latices oder Gelen durch andere Methoden, als durch Lösungspolymerisation, Emulsionspolymerisation oder Suspensionspolymerisation [2, 2006.01] |
|
| C08J 3/03 | . . | in wässrigem Medium [5, 2006.01] |
|
| C08J 3/05 | . . . | aus festen Polymeren [5, 2006.01] |
|
| C08J 3/07 | . . . | aus Polymerlösungen [5, 2006.01] |
|
| C08J 3/075 | . . . | Makromolekulare Gele [6, 2006.01] |
|
| C08J 3/09 | . . | in organischen Flüssigkeiten [5, 2006.01] |
|
| C08J 3/11 | . . . | aus festen Polymeren [5, 2006.01] |
|
| C08J 3/12 | . | Pulverisieren oder Granulieren [2, 2006.01] |
|
| C08J 3/14 | . . | durch Ausfällen aus Lösungen [2, 2006.01] |
|
| C08J 3/16 | . . | durch Koagulieren von Dispersionen [2, 2006.01] |
|
| C08J 3/18 | . | Weichmachen makromolekularer Stoffe (Weichmacher C08K) [2, 2006.01] |
|
| C08J 3/20 | . | Einarbeiten von Zusatzstoffen in Polymere, z.B. Einfärben [2, 2006.01] |
|
| C08J 3/205 | . . | in Gegenwart einer flüssigen Phase [5, 2006.01] |
|
| C08J 3/21 | . . . | wobei das Polymer mit der flüssigen Phase vorgemischt wird [5, 2006.01] |
|
| C08J 3/215 | . . . . | wobei wenigstens einer der Zusätze mit der flüssigen Phase vorgemischt wird [5, 2006.01] |
|
| C08J 3/22 | . . | unter Verwendung der Masterbatch- Technik [2, 2006.01] |
|
| C08J 3/24 | . | Vernetzen von Makromolekülen, z.B. Vulkanisieren (mechanische Gesichtspunkte B29C 35/00; Vernetzungsmittel C08K) [2, 2006.01] |
|
| C08J 3/26 | . . | von Latex [2, 2006.01] |
|
| C08J 3/28 | . | Behandlung mit Wellenenergie oder Teilchenstrahlung [2, 2006.01] |
|
| C08J 5/00 | Herstellung von Gegenständen oder geformten Materialien [Formkörpern], die makromolekulare Stoffe enthalten (Herstellung semipermeabler Membranen B01D 67/00-B01D 71/00) [2, 2006.01] |
| C08J 5/02 | . | Direkte Verarbeitung von Dispersionen, z.B. Latex, zu Gegenständen [2, 2006.01] |
|
| C08J 5/04 | . | Verstärken makromolekularer Stoffe mit losem oder zusammenhängendem faserigem Material [2, 2006.01] |
|
| C08J 5/06 | . . | unter Verwendung von vorbehandelten Fasermaterialien [2, 2006.01] |
|
| C08J 5/08 | . . . | von Glasfasern [2, 2006.01] |
|
| C08J 5/10 | . . | gekennzeichnet durch die in der Polymermischung verwendeten Zusatzstoffe [2, 2006.01] |
|
| C08J 5/12 | . | Verbinden eines vorgeformten makromolekularen Materials mit dem gleichen oder einem anderen festen Material wie Metall, Glas, Leder, z.B. unter Verwendung von Klebstoffen [2, 2006.01] |
|
| C08J 5/14 | . | Herstellung von Reib- oder Schleifkörpern oder -materialien [2, 2006.01] |
|
| C08J 5/16 | . | Herstellung von Gegenständen oder Materialien mit verminderter Reibung [2, 2006.01] |
|
| C08J 5/18 | . | Herstellung von Folien oder Platten [2, 2006.01] |
|
| C08J 5/20 | . | Herstellung von Formkörpern von Ionenaustauscherharzen [2, 2006.01] |
|
| C08J 5/22 | . . | von Folien, Membranen oder Diaphragmen [2, 2006.01] |
|
| C08J 5/24 | . | Imprägnieren von Materialien mit Vorpolymeren, die in situ polymerisiert werden können, z.B. Herstellung von Prepregs [2, 2006.01] |
|
| C08J 7/00 | Chemische Behandlung oder Überziehen von aus makromolekularen Stoffen hergestellten Formkörpern (Überziehen mit metallischen Stoffen C23C; elektrolytisches Abscheiden von Metallen C25) [2, 2006.01] |
| C08J 7/02 | . | mit Lösungsmitteln, z.B. quellenden Mitteln [2, 2006.01] |
|
| C08J 7/04 | . | Überziehen [2, 2006.01, 2020.01] |
|
| C08J 7/043 | . . | Verbessern des Haftvermögens der Überzüge an sich, z.B. Bildung von Primern (Klebstoffe in Form von Filmen oder Folien gekennzeichnet durch die Primer-Schichten zwischen den Polymer-Trägern und den Klebstoffen C09J 7/50) [2020.01] |
|
| C08J 7/044 | . . | Bildung leitfähiger Überzüge; Bildung antistatischer Überzüge [2020.01] |
|
| C08J 7/046 | . . | Bildung abriebfester Überzüge; Bildung oberflächenhärtender Überzüge [2020.01] |
|
| C08J 7/048 | . . | Bildung gasdichter Überzüge [2020.01] |
|
| C08J 7/05 | . . | Bildung flammhemmender oder feuerfester Überzüge [2020.01] |
|
| C08J 7/052 | . . | Bildung heißsiegelfähiger Überzüge [2020.01] |
|
| C08J 7/054 | . . | Bildung von Antibeschlag-Überzügen oder von tropfwassergeschützten Überzügen [2020.01] |
|
| C08J 7/056 | . . | Bildung hydrophiler Überzüge [2020.01] |
|
| C08J 7/06 | . . | mit Massen, die keine makromolekularen Stoffe enthalten [2, 2006.01] |
|
| C08J 7/12 | . | Chemische Modifizierung [2, 2006.01] |
|
| C08J 7/14 | . . | mit Säuren, deren Salzen oder Anhydriden [2, 2006.01] |
|
| C08J 7/16 | . . | mit polymerisierbaren Verbindungen [2, 2006.01] |
|
| C08J 7/18 | . . . | unter Verwendung von Wellenenergie oder Teilchenstrahlung [2, 2006.01] |
|
| C08J 9/00 | Verarbeiten von makromolekularen Stoffen zu porösen oder zellförmigen Gegenständen oder Materialien; deren Nachbehandlung (mechanische Gesichtspunkte der Verarbeitung von Kunststoffen oder Massen in plastischem Zustand zum Herstellen von porösen oder zellförmigen Gegenständen B29C) [2, 2006.01] |
| C08J 9/02 | . | unter Verwendung von Treibgasen, die durch Reaktion von Monomeren oder Modifizierungsmitteln während der Herstellung oder Modifizierung der Makromoleküle erzeugt werden [2, 2006.01] |
|
| C08J 9/04 | . | unter Verwendung von Treibgasen, die durch ein vorher zugefügtes Treibmittel erzeugt werden [2, 2006.01] |
|
| C08J 9/06 | . . | durch ein chemisches Treibmittel [2, 2006.01] |
|
| C08J 9/08 | . . . | das Kohlendioxid entwickelt [2, 2006.01] |
|
| C08J 9/10 | . . . | das Stickstoff entwickelt [2, 2006.01] |
|
| C08J 9/12 | . . | durch ein physikalisches Treibmittel [2, 2006.01] |
|
| C08J 9/14 | . . . | ein organisches Treibmittel [2, 2006.01] |
|
| | Anmerkung:- In den Gruppen C08J 9/16-C08J 9/22 wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "verschäumbar" umfasst auch schäumend, vorgeschäumt oder verschäumt.
|
| C08J 9/16 | . | Herstellung verschäumbarer Teilchen [2, 5, 2006.01] |
|
| C08J 9/18 | . . | durch Imprägnieren der Polymerteilchen mit dem Treibmittel [2, 2006.01] |
|
| C08J 9/20 | . . | durch Suspensionspolymerisation in Gegenwart des Treibmittels [2, 2006.01] |
|
| C08J 9/22 | . | Nachbehandlung verschäumbarer Teilchen; Bildung verschäumter Erzeugnisse [2, 5, 2006.01] |
|
| C08J 9/224 | . . | Oberflächenbehandlung [5, 2006.01] |
|
| C08J 9/228 | . . | Bildung verschäumter Erzeugnisse [5, 2006.01] |
|
| C08J 9/232 | . . . | durch Sintern verschäumbarer Teilchen [5, 2006.01] |
|
| C08J 9/236 | . . . | unter Verwendung von Bindemitteln [5, 2006.01] |
|
| C08J 9/24 | . | durch oberflächliches Schmelzen und Verbinden von Teilchen, um Hohlräume zu bilden, z.B. Sintern (von verschäumbaren Teilchen C08J 9/232) [2, 5, 2006.01] |
|
| C08J 9/26 | . | durch Entfernen einer festen Phase aus einem makromolekularen Gemisch oder Gegenstand, z.B. Auslaugen [2, 2006.01] |
|
| C08J 9/28 | . | durch Entfernen einer flüssigen Phase aus einem makromolekularen Gemisch oder Gegenstand, z.B. Trocknen eines Koagulates [2, 2006.01] |
|
| C08J 9/30 | . | durch Einmischen von Gasen in flüssige Gemische oder Plastisole, z.B. Schlagen mit Luft [2, 2006.01] |
|
| C08J 9/32 | . | aus Mikrokapseln enthaltenden Gemischen, z.B. syntaktische Schäume [2, 2006.01] |
|
| C08J 9/33 | . | Agglomerieren von Schaumfragmenten, z.B. Abfallschaum [5, 2006.01] |
|
| C08J 9/34 | . | Chemische Merkmale bei der Herstellung von Gegenständen, die aus einem verschäumten makromolekularen Kern und einer makromolekularen Oberflächenschicht mit einer höhere Dichte als der des Kernes bestehen [z.B. Integralschaumstoffe] [2, 2006.01] |
|
| C08J 9/35 | . | zusammengesetzte Schäume, d.h. zusammenhängende makromolekulare Schäume, die nicht zusammenhängende zellartige Teilchen oder Schaumfragmente enthalten [5, 2006.01] |
|
| C08J 9/36 | . | Nachbehandlung (C08J 9/22 hat Vorrang) [2, 5, 2006.01] |
|
| C08J 9/38 | . . | Zerstören von Zellmembranen [2, 2006.01] |
|
| C08J 9/40 | . . | Imprägnieren [2, 2006.01] |
|
| C08J 9/42 | . . . | mit makromolekularen Verbindungen [2, 2006.01] |
|
| C08J 11/00 | Rückgewinnung oder Aufarbeitung von Rückständen (Wiedergewinnung von Kunststoffen B29B 17/00; Polymerisationsverfahren, die die Reinigung oder das Recycling von Polymer-Rückständen oder deren Depolymerisationsprodukte einschließen, C08B , C08C , C08F , C08G , C08H) [4, 2006.01] |
| C08J 11/02 | . | von Lösungsmitteln, Weichmachern oder unreagierten Monomeren [4, 2006.01] |
|
| C08J 11/04 | . | von Polymeren [2, 2006.01] |
|
| C08J 11/06 | . . | ohne chemische Reaktionen [4, 2006.01] |
|
| C08J 11/08 | . . . | unter Verwendung selektiver Lösungsmittel für Polymerkomponenten [4, 2006.01] |
|
| C08J 11/10 | . . | durch chemischen Abbau der Molekülketten von Polymeren oder Abbau von Vernetzungen, z.B. Entvulkanisieren (Depolymerisation zum ursprünglichen Monomer C07) [4, 2006.01] |
|
| C08J 11/12 | . . . | allein durch Behandlung mit trockener Hitze [4, 2006.01] |
|
| C08J 11/14 | . . . | durch Behandlung mit Dampf oder Wasser [4, 2006.01] |
|
| C08J 11/16 | . . . | durch Behandlung mit anorganischem Material (C08J 11/14 hat Vorrang) [4, 2006.01] |
|
| C08J 11/18 | . . . | durch Behandlung mit organischem Material [4, 2006.01] |
|
| C08J 11/20 | . . . . | durch Behandlung mit Kohlenwasserstoffen oder halogenierten Kohlenwasserstoffen [4, 2006.01] |
|
| C08J 11/22 | . . . . | durch Behandlung mit organischen, Sauerstoff enthaltenden Verbindungen [4, 2006.01] |
|
| C08J 11/24 | . . . . . | Hydroxylgruppen enthaltend [4, 2006.01] |
|
| C08J 11/26 | . . . . . | freie Carboxylgruppen, ihre Anhydride oder Ester enthaltend [4, 2006.01] |
|
| C08J 11/28 | . . . . | durch Behandlung mit organischen Verbindungen, die Stickstoff, Schwefel oder Phosphor enthalten [4, 2006.01] |
|
| C08J 99/00 | Sachverhalte, soweit nicht in anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen [2006.01] |