| C | Sektion C — Chemie; Hüttenwesen |
| | Anmerkung:- In Sektion C sind die chemischen Elemente wie folgt gruppiert:
- Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
- Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
- Lanthanoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
- Seltene Erden: Sc, Y, Lanthanide
- Actinoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
- Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
- Halogene: F, Cl, Br, I, At
- Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
- Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
- Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
- Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
- Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
- Eisengruppe: Fe, Co, Ni
- Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
- Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
- Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
- Sektion C umfasst:
- Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
- Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
- Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
- Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
- Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
- In allen Sektionen der IPC wird, soweit nicht anders angegeben, auf das Periodensystem chemischer Elemente mit 18 Gruppen Bezug genommen, das nachstehend abgebildet ist.
- Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
- In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
- Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B.:
- bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
- chemische Reinigung von Luft in A61L;
- chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
- chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
- Imprägnieren von Holz in B27K;
- chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
- fotografische Materialien und Verfahren in G03, und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
- In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für:
- Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
- Nahrungsmittel, umfasst von A23;
- Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
- Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
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| C08 | Organische makromolekulare Verbindungen; deren Herstellung oder chemische Verarbeitung; Massen auf deren Basis |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst nicht die folgenden makromolekularen Verbindungen an sich:
- Peptide, z.B. Proteine, die unter Unterklasse C07K fallen;
- Verbindungen, die zwei oder mehr Mononucleotideinheiten enthalten, welche getrennte Phosphat- oder Polyphosphatgruppen tragen, die über Saccharidreste von Nucleosidgruppen gebunden sind, z.B. Nucleinsäuren, die unter Gruppe C07H 21/00 fallen;
- DNA oder RNA, die genetische Verfahrenstechnik betreffend, Vektoren, z.B. Plasmide, oder ihre Isolierung, Herstellung oder Reinigung, die unter Gruppe C12N 15/00 fallen.
- Biozide Wirkung, Schädlinge vertreibende, Schädlinge anlockende oder Pflanzenwachstum regulierende Wirkung von Verbindungen oder Mitteln wird außerdem in die Unterklasse A01P klassifiziert.
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| C08C | Behandlung oder chemische Modifizierung von Kautschuken |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- Verfahren, die natürlichen Kautschuk oder von konjugierten Dienen abgeleiteten Kautschuk betreffen;
- Verfahren, die Kautschuk allgemein betreffen.
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| C08C 1/00 | Behandlung von Kautschuklatex [1, 2006.01] |
| C08C 1/02 | . | Chemische oder physikalische Behandlung von Kautschuklatex vor oder während der Konzentrierung [1, 2006.01] |
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| C08C 1/04 | . . | Reinigen; Enteiweißen [1, 2006.01] |
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| C08C 1/06 | . . | Konservieren von Kautschuklatex [1, 2006.01] |
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| C08C 1/065 | . . | Vergrößerung der Teilchengröße des dispergierten Kautschuks [2, 2006.01] |
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| C08C 1/07 | . . . | durch das verwendete Agglomerierungsmittel gekennzeichnet [2, 2006.01] |
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| C08C 1/075 | . . | Konzentrieren [2, 2006.01] |
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| C08C 1/08 | . . . | mit Aufrahmmitteln [1, 2, 2006.01] |
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| C08C 1/10 | . . . | durch Zentrifugieren [1, 2, 2006.01] |
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| C08C 1/12 | . . . | durch Eindampfen [1, 2, 2006.01] |
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| C08C 1/14 | . | Koagulieren [1, 2006.01] |
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| C08C 1/15 | . . | durch die verwendeten Koagulierungsmittel gekennzeichnet [2, 2006.01] |
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| C08C 1/16 | . . | in Flockenform [1, 2006.01] |
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| C08C 2/00 | Behandlung von Kautschuklösungen [2, 2006.01] |
| C08C 2/02 | |
| C08C 2/04 | . . | Entfernen von Katalysatorrückständen [2, 2006.01] |
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| C08C 2/06 | . | Gewinnung von Kautschuk aus Lösungen [2, 2006.01] |
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| C08C 3/00 | Behandlung von koaguliertem Kautschuk [1, 2006.01] |
| C08C 3/02 | |
| C08C 4/00 | Behandlung von Kautschuk vor dem Vulkanisieren, soweit nicht von den Gruppen C08C 1/00-C08C 3/02 umfasst [2, 2006.01] |
| C08C 19/00 | Chemisches Modifizieren von Kautschuk [2, 2006.01] |
| | Anmerkung:- In den Gruppen C08C 19/02-C08C 19/30 wird für ein Verfahren, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte zutreffende Stelle klassifiziert.
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| C08C 19/02 | . | Hydrierung [2, 2006.01] |
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| C08C 19/04 | |
| C08C 19/06 | . . | Epoxidierung [2, 2006.01] |
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| C08C 19/08 | . | Depolymerisation [2, 2006.01] |
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| C08C 19/10 | . | Isomerisierung; Cyclisierung [2, 2006.01] |
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| C08C 19/12 | . | Einbau von Halogenatomen in das Molekül [2, 2006.01] |
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| C08C 19/14 | . . | durch Reaktion mit Halogenen [2, 2006.01] |
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| C08C 19/16 | . . | durch Reaktion mit Halogenwasserstoffen [2, 2006.01] |
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| C08C 19/18 | . . | durch Reaktion mit halogensubstituierten Kohlenwasserstoffen [2, 2006.01] |
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| C08C 19/20 | . | Einbau von Schwefelatomen in das Molekül [2, 2006.01] |
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| C08C 19/22 | . | Einbau von Stickstoffatomen in das Molekül [2, 2006.01] |
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| C08C 19/24 | . | Einbau von Phosphoratomen in das Molekül [2, 2006.01] |
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| C08C 19/25 | . | Einbau von Siliciumatomen in das Molekül [5, 2006.01] |
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| C08C 19/26 | . | Einbau von Metallatomen in das Molekül [2, 2006.01] |
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| C08C 19/28 | . | Reaktion mit Verbindungen, die ungesättigte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindungen enthalten (Pfropfpolymerisate C08F 279/00) [2, 2006.01] |
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| C08C 19/30 | . | Zugabe eines Reagens, das mit einem Heteroatom oder mit einer Heteroatome enthaltenden Gruppe des Makromoleküls reagiert [2, 2006.01] |
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| C08C 19/32 | . . | mit Halogenen oder Halogen enthaltenden Gruppen reagierend [2, 2006.01] |
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| C08C 19/34 | . . | mit Sauerstoff oder Sauerstoff enthaltenden Gruppen reagierend [2, 2006.01] |
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| C08C 19/36 | . . . | mit Carboxylgruppen [2, 2006.01] |
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| C08C 19/38 | . . . | mit Hydroxylgruppen [2, 2006.01] |
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| C08C 19/40 | . . . | mit Epoxygruppen [2, 2006.01] |
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| C08C 19/42 | . . | mit Metallen oder Metalle enthaltenden Gruppen reagierend [2, 2006.01] |
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| C08C 19/44 | . . . | von Polymeren, die Metallatome ausschließlich an einem Ende oder an beiden Enden des Gerüsts enthalten [2, 2006.01] |
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