| C | Sektion C — Chemie; Hüttenwesen |
| | Anmerkung:- In Sektion C sind die chemischen Elemente wie folgt gruppiert:
- Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
- Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
- Lanthanoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
- Seltene Erden: Sc, Y, Lanthanide
- Actinoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
- Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
- Halogene: F, Cl, Br, I, At
- Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
- Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
- Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
- Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
- Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
- Eisengruppe: Fe, Co, Ni
- Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
- Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
- Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
- Sektion C umfasst:
- Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
- Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
- Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
- Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
- Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
- In allen Sektionen der IPC wird, soweit nicht anders angegeben, auf das Periodensystem chemischer Elemente mit 18 Gruppen Bezug genommen, das nachstehend abgebildet ist.
- Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
- In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
- Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B.:
- bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
- chemische Reinigung von Luft in A61L;
- chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
- chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
- Imprägnieren von Holz in B27K;
- chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
- fotografische Materialien und Verfahren in G03, und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
- In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für:
- Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
- Nahrungsmittel, umfasst von A23;
- Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
- Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
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| C07 | Organische Chemie [2] |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Herstellung" umfasst Reinigung, Abtrennung, Stabilisierung oder Verwendung von Zusatzstoffen, soweit keine gesonderte Stelle dafür vorgesehen ist.
- Biozide Wirkung, Schädlinge vertreibende, Schädlinge anlockende oder Pflanzenwachstum regulierende Wirkung von Verbindungen oder Mitteln wird außerdem in die Unterklasse A01P klassifiziert.
- In den Unterklassen C07C-C07K wird für eine Verbindung, soweit nichts Gegenteiliges angegeben ist und unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Ausnahmen, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte geeignete Stelle zu klassifizieren. Zum Beispiel wird die Verbindung 2-Butylpyridin, welche eine acyclische Kette und einen heterocyclischen Ring enthält, nur als heterocyclische Verbindung in die Unterklasse C07D klassifiziert. Allgemein und bei Fehlen eines gegenteiligen Hinweises, wie bei den Gruppen C07C 59/58, C07C 59/70 erwähnt, werden die Begriffe "acyclisch" und "aliphatisch" zur Beschreibung von Verbindungen verwendet, die keinen Ring besitzen; ist hingegen ein Ring vorhanden, ist die Verbindung gemäß der "Letzte-Stelle-Vorrangregel" zu einer später folgenden Gruppe für cycloaliphatische oder aromatische Verbindungen zu nehmen, sofern eine solche Gruppe vorhanden ist. Wenn eine Verbindung oder eine ganze Gruppe von Verbindungen in tautomeren Formen vorliegt, ist diese so klassifizieren, als ob sie in der Form vorhanden wäre, die als letzte im System erscheint, sofern die andere Form nicht ausdrücklich vorher im System erwähnt ist.
- Chemische Verbindungen und deren Herstellung werden entsprechend der Art der hergestellten Verbindung klassifiziert. Das Herstellungsverfahren soll auch in die Stellen für die verwendeten Reaktionen klassifiziert werden, falls von Bedeutung. Beispiele für derartige Stellen außerhalb dieser Klasse sind:
C12P | Gärungsverfahren oder Verfahren unter Verwendung von Enzymen zur gezielten Synthese von chemischen Verbindungen oder Zusammensetzungen oder zur Trennung optischer Isomerer aus einer racemischen Mischung | C25B 3/00 | Elektrolytische Herstellung organischer Verbindungen | C25B 7/00 | Elektrophoretische Herstellung von Verbindungen oder von nichtmetallischen Elementen |
- Allgemeine Verfahren zur Herstellung einer Klasse von Verbindungen, die in mehr als eine Hauptgruppe fallen, werden in die Gruppen der angewendeten Verfahren klassifiziert, wenn solche Gruppen vorhanden sind. Die hergestellten Verbindungen werden dann auch in die Gruppe der entsprechenden Verbindung klassifiziert, wenn von Bedeutung.
- Wenn ein gegenteiliger Hinweis fehlt, werden in dieser Klasse Verbindungen, die Carboxyl- oder Thiocarboxylgruppen enthalten, so wie die entsprechenden Carbonsäuren oder Thiocarbonsäuren ausgezeichnet, es sei denn, die "Letzte-Stelle-Vorrangregel" (siehe Anmerkung (3), oben) besage etwas anderes; eine Carboxylgruppe besteht aus einem Kohlenstoffatom, das drei, aber nicht mehr als drei Bindungen zu Heteroatomen besitzt, die keine Stickstoffatome von Nitro- oder Nitrosogruppen sein dürfen, wobei wenigstens eine Bindung eine Mehrfachbindung zum selben Heteroatom ist; eine Thiocarboxylgruppe ist eine Carboxylgruppe mit wenigstens einer Bindung zu einem Schwefelatom, z.B. werden Amide oder Nitrile von Carbonsäuren bei den entsprechenden Säuren klassifiziert.
- Anhydride und Halogenide von Carbonsäuren werden, falls nicht anderweitig angegeben, bei den betreffenden Carbonsäuren klassifiziert. Salze einer Verbindung sind, soweit nicht besonders aufgeführt, bei dieser Verbindung zu klassifizieren, z.B. ist Anilinhydrochlorid als nur Kohlenstoff, Wasserstoff und Stickstoff enthaltende Verbindung in C07C 211/46, Natriummalonat als Malonsäure in C07C 55/08 und ein Mercaptid als ein Mercaptan zu klassifizieren. In gleicher Weise ist bei den Metallchelaten zu verfahren. Ebenso werden Alkoholate und Phenolate der Metalle in Unterklasse C07C und nicht in Unterklasse C07F klassifiziert, die Alkoholate zum Beispiel in C07C 31/28-C07C 31/32 und die Phenolate in C07C 39/235 und C07C 39/44. Salze, Addukte, oder Komplexe, die aus zwei oder mehr organischen Verbindungen gebildet sind, werden entsprechend allen die Salze, Addukte, oder Komplexe bildenden Verbindungen klassifiziert.
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| C07H | Zucker; deren Derivate; Nucleoside; Nucleotide; Nucleinsäuren (Derivate von Aldon- oder Zuckersäuren C07C , C07D; Aldonsäuren, Zuckersäuren C07C 59/105 , C07C 59/285; Cyanhydrine C07C 255/16; Glycale C07D; Verbindungen unbekannter Konstitution C07G; Polysaccharide, deren Derivate C08B; DNA oder RNA, die die genetische Verfahrenstechnik betreffen, Vektoren, z.B. Plasmide, oder ihre Isolierung, Herstellung oder Reinigung C12N 15/00; Zuckerindustrie C13) [2] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst Verbindungen, die Saccharidreste enthalten (vgl. die Definitionen in Anmerkung (3) weiter unten).
- Diese Unterklasse umfasst nicht Polysaccharide, worunter im Sinne dieser Unterklasse Saccharide zu verstehen sind, die mehr als fünf Saccharidreste durch Glycosidbindungen aneinander gebunden enthalten.
- In dieser Unterklasse werden die folgenden Ausdrücke mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Saccharidrest". Dieser Ausdruck ist abgeleitet von acyclischen Polyhydroxyaldehyden oder acyclischen Polyhydroxyketonen oder von deren cyclischen Tautomeren durch Entfernen eines Wasserstoffatoms oder durch Austausch von Heterobindungen zu Sauerstoff gegen die gleiche Anzahl von Heterobindungen zu Halogen, Stickstoff, Schwefel, Selen oder Tellur, wobei jede der folgenden Definitionen gilt:
- Der Saccharidrest
- besteht aus einem ununterbrochenen Kohlenstoffgerüst und direkt an dieses gebundenen Sauerstoffatomen;
- gilt als begrenzt durch jede Bindung zu einem Kohlenstoffatom einer cyclischen Struktur und durch jede Bindung zu einem Kohlenstoffatom mit drei Bindungen zu Heteroatomen, z.B. Ester- oder Nitrilgruppen;
- enthält innerhalb des Kohlenstoffgerüsts eine unverzweigte Reihe von höchstens sechs Kohlenstoffatomen, in der mindestens drei Kohlenstoffatome - wenn das Gerüst nur vier Kohlenstoffatome aufweist, mindestens zwei Kohlenstoffatome - eine Einfachbindung zu einem Sauerstoffatom als einzige Heterobindung besitzen und wobei
- (A) in einer cyclischen oder acyclischen Reihe mindestens ein weiteres Kohlenstoffatom zwei Einfachbindungen zu Sauerstoffatomen als einzige Heterobindungen hat, oder
- (B) in einer acyclischen Reihe wenigstens ein weiteres Kohlenstoffatom eine Doppelbindung zu einem Sauerstoffatom als einzige Heterobindung aufweist, wobei wiederum die besagte Reihe zusätzlich zu den Heterobindungen, die oben unter (A) oder (B) erwähnt sind, höchstens eine Doppelbindung enthält, d.h. C=C oder gegebenenfalls ketalisiertes C(=O), z.B. werden die Verbindungen oder die Verbindungen wobei n eine ganze Zahl ist, in Gruppe C07H 3/02 klassifiziert;
- Der Saccharidrest ist ferner ein Rest, der von einem nach Ziffer (a) definierten Rest durch Austausch von höchstens vier der aufgeführten Heterobindungen zu Sauerstoff gegen die gleiche Anzahl von Heterobindungen zu Halogen, Stickstoff, Schwefel, Selen oder Tellur abgeleitet ist.
- "Heterocyclischer Rest" oder "Heteroring" ist so zu verstehen, dass die oben definierten Saccharidreste ausgeschlossen sind.
- Auf Anmerkung (3) nach Klasse
C07
wird hingewiesen, nach der die "Letzte-Stelle-Vorrangregel" im Bereich und innerhalb der Unterklassen
C07C-C07K
angewendet wird.
- Die therapeutische Aktivität von Verbindungen wird außerdem in Unterklasse A61P klassifiziert.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseALLGEMEINE VERFAHREN | C07H 1/00 | VERBINDUNGEN | | Saccharide, Desoxyzucker, Anhydrozucker, Osone | C07H 3/00 | Aminozucker, Aza-, Thio-, Seleno-, Telluro-Analoga | C07H 5/00 | Zuckerester | C07H 11/00,
C07H 13/00 | Zuckerether, Glycoside | C07H 15/00,
C07H 17/00 | Cyclische Acetale | C07H 9/00 | Nucleoside | C07H 19/00 | Nucleotide | C07H 19/00,
C07H 21/00 | Nucleinsäuren | C07H 21/00 | Acyclische Reste enthaltende Derivate | C07H 7/00,
C07H 13/00,
C07H 15/00 | Carbocyclische Reste enthaltende Derivate | C07H 7/00,
C07H 13/00,
C07H 15/00 | Heterocyclische Reste enthaltende Derivate | C07H 9/00,
C07H 13/10,
C07H 15/26,
C07H 17/00,
C07H 19/00,
C07H 21/00 | Bor, Silicium oder ein Metall enthaltende Derivate | C07H 23/00 | SACHVERHALTE, SOWEIT NICHT IN ANDEREN GRUPPEN DIESER UNTERKLASSE VORGESEHEN | C07H 99/00 |
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| C07H 1/00 | Verfahren zur Herstellung von Zuckerderivaten [2, 2006.01] |
| C07H 1/02 | . | Phosphorylierung [2, 2006.01] |
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| C07H 1/04 | . . | Einführung von Polyphosphorsäureresten [2, 2006.01] |
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| C07H 1/06 | . | Trennen; Reinigen [2, 2006.01] |
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| C07H 1/08 | . . | aus Naturprodukten [2, 2006.01] |
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| C07H 3/00 | Verbindungen, die nur Wasserstoffatome und Saccharidreste mit nur Kohlenstoffatomen, Wasserstoffatomen und Sauerstoffatomen enthalten (Herstellung durch Hydrolyse von Disacchariden oder Polysacchariden C13; Trennen oder Reinigung von Saccharose, Glucose, Fructose, Lactose oder Maltose C13) [2, 2006.01] |
| C07H 3/02 | . | Monosaccharide [2, 2006.01] |
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| C07H 3/04 | . | Disaccharide [2, 2006.01] |
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| C07H 3/06 | . | Oligosaccharide, d.h. mit drei bis fünf durch Glycosidbindungen aneinander gebundenen Saccharidresten [2, 2006.01] |
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| C07H 3/08 | . | Desoxyzucker; ungesättigte Zucker (1,2-Didesoxy- 1-enosen C07D); Osone [2, 2006.01] |
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| C07H 3/10 | . | Anhydrozucker, z.B. Epoxide [2, 2006.01] |
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| C07H 5/00 | Verbindungen, die Saccharidreste enthalten, in welchen Heterobindungen zu Sauerstoff gegen die gleiche Anzahl Heterobindungen zu Halogen, Stickstoff, Schwefel, Selen oder Tellur ausgetauscht sind [2, 2006.01] |
| C07H 5/02 | . | zu Halogen [2, 2006.01] |
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| C07H 5/04 | . | zu Stickstoff [2, 2006.01] |
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| C07H 5/06 | . . | Aminozucker [2, 2006.01] |
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| C07H 5/08 | . | zu Schwefel, Selen oder Tellur [2, 2006.01] |
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| C07H 5/10 | . . | zu Schwefel [2, 2006.01] |
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| C07H 7/00 | Verbindungen, die Nicht-Saccharidreste an Saccharidreste durch Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindung gebunden enthalten [2, 2006.01] |
| C07H 7/02 | . | acyclische Reste [2, 2006.01] |
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| C07H 7/027 | . . | Ketoaldonsäuren [4, 2006.01] |
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| C07H 7/033 | . . | Uronsäuren [4, 2006.01] |
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| C07H 7/04 | . | carbocyclische Reste [2, 2006.01] |
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| C07H 7/06 | . | heterocyclische Reste [2, 2006.01] |
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| C07H 9/00 | Verbindungen, die einen Heteroring enthalten, der mindestens zwei Heteroatome mit einem Saccharidrest gemeinsam hat [2, 2006.01] |
| C07H 9/02 | . | wobei der Heteroring nur Sauerstoffatome als Heteroatome enthält [2, 2006.01] |
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| C07H 9/04 | . . | cyclische Acetale [2, 2006.01] |
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| C07H 9/06 | . | wobei der Heteroring Stickstoffatome als Ring- Heteroatome enthält [2, 2006.01] |
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| C07H 11/00 | Verbindungen, die mit anorganischen Säuren veresterte Saccharidreste enthalten; deren Metallsalze (Halogenzucker C07H 5/02; Thio-, Selen- oder Tellur-Zucker C07H 5/08) [2, 2006.01] |
| C07H 11/02 | . | Nitrate; Nitrite [2, 2006.01] |
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| C07H 11/04 | . | Phosphate; Phosphite; Polyphosphate [2, 2006.01] |
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| C07H 13/00 | Verbindungen mit Saccharidresten, die mit Kohlensäure oder deren Derivaten oder mit organischen Säuren, z.B. Phosphonsäuren, verestert sind [2, 2006.01] |
| C07H 13/02 | . | mit Carbonsäuren [2, 2006.01] |
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| C07H 13/04 | . . | bei denen die veresternden Carboxylgruppen an acyclische Kohlenstoffatome gebunden sind [2, 2006.01] |
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| C07H 13/06 | . . . | Fettsäuren [2, 2006.01] |
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| C07H 13/08 | . . | bei denen die veresternden Carboxylgruppen direkt an carbocyclische Ringe gebunden sind [2, 2006.01] |
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| C07H 13/10 | . . | bei denen die veresternden Carboxylgruppen direkt an heterocyclische Ringe gebunden sind [2, 2006.01] |
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| C07H 13/12 | . | mit Säuren, die die Gruppe —X—C(=X)—X— enthalten, oder deren Halogenide, wobei X Stickstoff, Sauerstoff, Schwefel, Selen oder Tellur bedeutet, z.B. Kohlensäure, Carbaminsäure [2, 2006.01] |
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| C07H 15/00 | Verbindungen, die Kohlenwasserstoff- oder substituierte Kohlenwasserstoffreste direkt an Heteroatome des Saccharidrestes gebunden enthalten [2, 2006.01] |
| | Anmerkung:- In dieser Gruppe gelten direkt an Heteroatome des Saccharidrestes gebundene Acylgruppen nicht als substituierte Kohlenwasserstoffreste.
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| C07H 15/02 | . | acyclische Reste, die nicht durch cyclische Strukturen substituiert sind [2, 2006.01] |
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| C07H 15/04 | . . | an ein Sauerstoffatom des Saccharidrestes gebunden [2, 2006.01] |
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| C07H 15/06 | . . . | mit einer Fettsäure veresterte Hydroxyalkylgruppen [4, 2006.01] |
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| C07H 15/08 | . . . | Polyoxyalkylenderivate [2, 2006.01] |
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| C07H 15/10 | . . . | ungesättigte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindungen enthaltend [2, 2006.01] |
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| C07H 15/12 | . . | an ein Stickstoffatom eines Saccharidrestes gebunden [2, 2006.01] |
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| C07H 15/14 | . . | an ein Schwefelatom, Selenatom oder Tellur-Atom eines Saccharidrestes gebunden [2, 2006.01] |
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| C07H 15/16 | . . . | Lincomycin; dessen Derivate [2, 2006.01] |
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| C07H 15/18 | . | durch carbocyclische Ringe substituierte acyclische Reste [2, 2006.01] |
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| C07H 15/20 | . | carbocyclische Ringe [2, 2006.01] |
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| C07H 15/203 | . . | Monocyclische carbocyclische Ringe, die keine Cyclohexanringe sind; Bicyclische carbocyclische Ringsysteme [4, 2006.01] |
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| C07H 15/207 | . . | Cyclohexanringe, die nicht durch Stickstoffatome substituiert sind, z.B. Kasugamycine [4, 2006.01] |
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| C07H 15/22 | . . | Cyclohexanringe, die durch Stickstoffatome substituiert sind [4, 2006.01] |
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| C07H 15/222 | . . . | Cyclohexanringe, die durch mindestens zwei Stickstoffatome substituiert sind [4, 2006.01] |
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| C07H 15/224 | . . . . | mit nur einem direkt an die Cyclohexanringe gebundenem Saccharidrest, z.B. Destomycin, Fortimicin, Neamin [4, 2006.01] |
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| C07H 15/226 | . . . . | mit mindestens zwei an die Cyclohexanringe gebundenen Saccharidresten [4, 2006.01] |
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| C07H 15/228 | . . . . . | an zwei benachbarte Ring- Kohlenstoffatome der Cyclohexanringe gebunden [4, 2006.01] |
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| C07H 15/23 | . . . . . . | mit nur zwei Saccharidresten im Molekül, z.B. Butyrosin, Xylostatin, Ribostamycin [4, 2006.01] |
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| C07H 15/232 | . . . . . . | mit mindestens drei Saccharidresten im Molekül, z.B. Lividomycin, Neomycin, Paromomycin [4, 2006.01] |
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| C07H 15/234 | . . . . . | an nichtbenachbarte Ring- Kohlenstoffatome der Cyclohexanringe gebunden, z.B. Kanamycin, Tobramycin, Nebramycin, Gentamicin A2 [4, 2006.01] |
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| C07H 15/236 | . . . . . . | wobei ein Saccharidrest in 3-Stellung durch eine Alkylaminogruppe und in 4-Stellung durch zwei von Wasserstoff verschiedene Substituenten substituiert ist, z.B. Gentamicin-Komplex, Sisomicin, Verdamicin [4, 2006.01] |
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| C07H 15/238 | . . . | Cyclohexanringe, die durch zwei Guanidinreste substituiert sind, z.B. Streptomycine [4, 2006.01] |
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| C07H 15/24 | . . | kondensierte Ringsysteme mit drei oder mehr Ringen [2, 2006.01] |
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| C07H 15/244 | . . . | Anthrachinonreste, z.B. Sennoside [4, 2006.01] |
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| C07H 15/248 | . . . | Colchicinreste, z.B. Colchicoside [4, 2006.01] |
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| C07H 15/252 | . . . | Naphthacenreste, z.B. Daunomycine, Adriamycine [4, 2006.01] |
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| C07H 15/256 | . . . | Polyterpenreste [4, 2006.01] |
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| C07H 15/26 | . | acyclische oder carbocyclische Reste, die durch Heteroringe substituiert sind [2, 2006.01] |
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| C07H 17/00 | Verbindungen, die heterocyclische Reste direkt an Heteroatome des Saccharidrestes gebunden enthalten [2, 2006.01] |
| C07H 17/02 | . | heterocyclische Reste, die nur Stickstoff als Ring- Heteroatome enthalten [2, 2006.01] |
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| C07H 17/04 | . | heterocyclische Reste, die nur Sauerstoff als Ring- Heteroatome enthalten [2, 2006.01] |
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| C07H 17/06 | . . | Benzopyranreste [4, 2006.01] |
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| C07H 17/065 | . . . | Benzo [b]pyrane [4, 2006.01] |
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| C07H 17/07 | . . . . | Benzo [b]pyran-4-one [4, 2006.01] |
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| C07H 17/075 | . . . . | Benzo [b]pyran-2-one [4, 2006.01] |
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| C07H 17/08 | . . | Heteroringe, die acht oder mehr Ringglieder enthalten, z.B. Erythromycine [2, 2006.01] |
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| C07H 19/00 | Verbindungen mit einem Heteroring, der 1 Ring- Heteroatom mit einem Saccharidrest gemeinsam besitzt; Nucleoside; Mononucleotide; deren Anhydroderivate [2, 4, 2006.01] |
| C07H 19/01 | . | mit Sauerstoff als gemeinsamem Atom [4, 2006.01] |
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| C07H 19/02 | . | mit Stickstoff als gemeinsamem Atom [2, 2006.01] |
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| C07H 19/04 | . . | heterocyclische Reste, die nur Stickstoff als Ring-Heteroatome enthalten [2, 2006.01] |
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| C07H 19/044 | . . . | Pyrrolreste [4, 2006.01] |
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| C07H 19/048 | . . . | Pyridinreste [4, 2006.01] |
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| C07H 19/052 | . . . | Imidazolreste [4, 2006.01] |
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| C07H 19/056 | . . . | Triazolreste oder Tetrazolreste [4, 2006.01] |
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| C07H 19/06 | . . . | Pyrimidinreste [2, 2006.01] |
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| C07H 19/067 | . . . . | mit Ribosyl als Saccharidrest [4, 2006.01] |
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| C07H 19/073 | . . . . | mit 2-Desoxyribosyl als Saccharidrest [4, 2006.01] |
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| C07H 19/09 | . . . . | mit Arabinosyl als Saccharidrest [4, 2006.01] |
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| C07H 19/10 | . . . . | wobei der Saccharidrest mit Phosphorsäuren oder Polyphosphorsäuren verestert ist [2, 2006.01] |
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| C07H 19/11 | . . . . . | cyclisches Phosphat enthaltend [4, 2006.01] |
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| C07H 19/12 | . . . | Triazinreste [2, 2006.01] |
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| C07H 19/14 | . . . | Pyrrolopyrimidinreste [2, 2006.01] |
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| C07H 19/16 | . . . | Purinreste [2, 2006.01] |
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| C07H 19/167 | . . . . | mit Ribosyl als Saccharidrest [4, 2006.01] |
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| C07H 19/173 | . . . . | mit 2-Desoxyribosyl als Saccharidrest [4, 2006.01] |
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| C07H 19/19 | . . . . | mit Arabinosyl als Saccharidrest [4, 2006.01] |
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| C07H 19/20 | . . . . | wobei der Saccharidrest mit Phosphorsäuren oder Polyphosphorsäuren verestert ist [2, 2006.01] |
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| C07H 19/207 | . . . . . | wobei die Phosphorsäuren oder Polyphosphorsäuren mit einer weiteren Hydroxylverbindung verestert sind, z.B. Flavin-Adenin- Dinucleotid oder Nicotinamid- Adenin-Dinucleotid [NAD] [4, 2006.01] |
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| C07H 19/213 | . . . . . | cyclisches Phosphat enthaltend [4, 2006.01] |
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| C07H 19/22 | . . . | Pteridinreste [2, 2006.01] |
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| C07H 19/23 | . . . | heterocyclische Reste, die zwei oder mehr heterocyclische Ringe enthalten, die miteinander oder mit einem gemeinsamen carbocyclischen Ringsystem kondensiert sind, soweit nicht in den Gruppen C07H 19/14-C07H 19/22 vorgesehen [4, 2006.01] |
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| C07H 19/24 | . . | heterocyclische Reste, die Sauerstoff oder Schwefel als Ring-Heteroatome enthalten [2, 2006.01] |
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| C07H 21/00 | Verbindungen, die zwei oder mehr Mononucleotideinheiten enthalten, welche getrennte Phosphat- oder Polyphosphatgruppen tragen, die über Saccharidreste von Nucleosidgruppen gebunden sind, z.B. Nucleinsäuren [2, 2006.01] |
| C07H 21/02 | . | mit Ribosyl als Saccharidrest [2, 2006.01] |
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| C07H 21/04 | . | mit Desoxyribosyl als Saccharidrest [2, 2006.01] |
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| C07H 23/00 | Verbindungen, die Bor, Silicium oder ein Metall enthalten, z.B. Chelate, Vitamin B12 (Ester mit anorganischen Säuren C07H 11/00; Metallsalze siehe die Stammverbindungen) [2, 2006.01] |
| C07H 99/00 | Sachverhalte, soweit nicht in anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen [2006.01] |