CSektion C — Chemie; Hüttenwesen
Anmerkung:
  1. In Sektion C sind die chemischen Elemente wie folgt gruppiert:
    1. Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
    2. Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
    3. Lanthanoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
    4. Seltene Erden: Sc, Y, Lanthanide
    5. Actinoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
    6. Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
    7. Halogene: F, Cl, Br, I, At
    8. Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
    9. Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
    10. Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
    11. Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
    12. Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
    13. Eisengruppe: Fe, Co, Ni
    14. Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
    15. Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
    16. Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
  2. Sektion C umfasst:
    1. Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
    2. Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
    3. Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
    4. Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
    5. Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
  3. In allen Sektionen der IPC wird, soweit nicht anders angegeben, auf das Periodensystem chemischer Elemente mit 18 Gruppen Bezug genommen, das nachstehend abgebildet ist.
    Bildreferenz:c_img_6.gif
    1. Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
    2. In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
    3. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B.:
      • bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
      • chemische Reinigung von Luft in A61L;
      • chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
      • chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
      • Imprägnieren von Holz in B27K;
      • chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
      • fotografische Materialien und Verfahren in G03, und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
    4. In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für:
      • Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
      • Nahrungsmittel, umfasst von A23;
      • Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
    5. Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
Hierarchische Anzeige ausschalten: C07C07Organische Chemie [2]
Anmerkung:
  1. In dieser Klasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Herstellung" umfasst Reinigung, Abtrennung, Stabilisierung oder Verwendung von Zusatzstoffen, soweit keine gesonderte Stelle dafür vorgesehen ist.
  2. Biozide Wirkung, Schädlinge vertreibende, Schädlinge anlockende oder Pflanzenwachstum regulierende Wirkung von Verbindungen oder Mitteln wird außerdem in die Unterklasse A01P klassifiziert.
  3. In den Unterklassen C07C-C07K wird für eine Verbindung, soweit nichts Gegenteiliges angegeben ist und unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Ausnahmen, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte geeignete Stelle zu klassifizieren. Zum Beispiel wird die Verbindung 2-Butylpyridin, welche eine acyclische Kette und einen heterocyclischen Ring enthält, nur als heterocyclische Verbindung in die Unterklasse C07D klassifiziert. Allgemein und bei Fehlen eines gegenteiligen Hinweises, wie bei den Gruppen C07C 59/58, C07C 59/70 erwähnt, werden die Begriffe "acyclisch" und "aliphatisch" zur Beschreibung von Verbindungen verwendet, die keinen Ring besitzen; ist hingegen ein Ring vorhanden, ist die Verbindung gemäß der "Letzte-Stelle-Vorrangregel" zu einer später folgenden Gruppe für cycloaliphatische oder aromatische Verbindungen zu nehmen, sofern eine solche Gruppe vorhanden ist. Wenn eine Verbindung oder eine ganze Gruppe von Verbindungen in tautomeren Formen vorliegt, ist diese so klassifizieren, als ob sie in der Form vorhanden wäre, die als letzte im System erscheint, sofern die andere Form nicht ausdrücklich vorher im System erwähnt ist.
  4. Chemische Verbindungen und deren Herstellung werden entsprechend der Art der hergestellten Verbindung klassifiziert. Das Herstellungsverfahren soll auch in die Stellen für die verwendeten Reaktionen klassifiziert werden, falls von Bedeutung. Beispiele für derartige Stellen außerhalb dieser Klasse sind:
    C12PGärungsverfahren oder Verfahren unter Verwendung von Enzymen zur gezielten Synthese von chemischen Verbindungen oder Zusammensetzungen oder zur Trennung optischer Isomerer aus einer racemischen Mischung
    C25B 3/00Elektrolytische Herstellung organischer Verbindungen
    C25B 7/00Elektrophoretische Herstellung von Verbindungen oder von nichtmetallischen Elementen
  5. Allgemeine Verfahren zur Herstellung einer Klasse von Verbindungen, die in mehr als eine Hauptgruppe fallen, werden in die Gruppen der angewendeten Verfahren klassifiziert, wenn solche Gruppen vorhanden sind. Die hergestellten Verbindungen werden dann auch in die Gruppe der entsprechenden Verbindung klassifiziert, wenn von Bedeutung.
  6. Wenn ein gegenteiliger Hinweis fehlt, werden in dieser Klasse Verbindungen, die Carboxyl- oder Thiocarboxylgruppen enthalten, so wie die entsprechenden Carbonsäuren oder Thiocarbonsäuren ausgezeichnet, es sei denn, die "Letzte-Stelle-Vorrangregel" (siehe Anmerkung (3), oben) besage etwas anderes; eine Carboxylgruppe besteht aus einem Kohlenstoffatom, das drei, aber nicht mehr als drei Bindungen zu Heteroatomen besitzt, die keine Stickstoffatome von Nitro- oder Nitrosogruppen sein dürfen, wobei wenigstens eine Bindung eine Mehrfachbindung zum selben Heteroatom ist; eine Thiocarboxylgruppe ist eine Carboxylgruppe mit wenigstens einer Bindung zu einem Schwefelatom, z.B. werden Amide oder Nitrile von Carbonsäuren bei den entsprechenden Säuren klassifiziert.
  7. Anhydride und Halogenide von Carbonsäuren werden, falls nicht anderweitig angegeben, bei den betreffenden Carbonsäuren klassifiziert. Salze einer Verbindung sind, soweit nicht besonders aufgeführt, bei dieser Verbindung zu klassifizieren, z.B. ist Anilinhydrochlorid als nur Kohlenstoff, Wasserstoff und Stickstoff enthaltende Verbindung in C07C 211/46, Natriummalonat als Malonsäure in C07C 55/08 und ein Mercaptid als ein Mercaptan zu klassifizieren. In gleicher Weise ist bei den Metallchelaten zu verfahren. Ebenso werden Alkoholate und Phenolate der Metalle in Unterklasse C07C und nicht in Unterklasse C07F klassifiziert, die Alkoholate zum Beispiel in C07C 31/28-C07C 31/32 und die Phenolate in C07C 39/235 und C07C 39/44. Salze, Addukte, oder Komplexe, die aus zwei oder mehr organischen Verbindungen gebildet sind, werden entsprechend allen die Salze, Addukte, oder Komplexe bildenden Verbindungen klassifiziert.
Hierarchische Anzeige ausschalten: C07CLink zur Definition für IPC-Symbol: C07CC07CAcyclische oder carbocyclische Verbindungen (makromolekulare Verbindungen C08Herstellung organischer Verbindungen durch Elektrolyse oder Elektrophorese C25B 3/00, C25B 7/00)
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse werden die folgenden Ausdrücke oder Begriffe mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "verbrückt" bedeutet, dass mindestens eine Fusion vorliegt, die anders als ortho, peri oder spiro ist;
    • zwei Ringe sind "kondensiert", wenn sie mindestens ein Ringglied gemeinsam besitzen, d.h. "spiro" und "verbrückt" werden als kondensiert betrachtet;
    • ein "kondensiertes Ringsystem" ist ein Ringsystem, in dem alle Ringe miteinander kondensiert sind;
    • "Anzahl der Ringe" in einem kondensierten Ringsystem ist gleich der Anzahl der Schnitte, die notwendig sind, um das Ringsystem in eine acyclische Kette zu verwandeln;
    • "Chinone" sind Verbindungen, die sich von Verbindungen ableiten, die einen sechsgliedrigen aromatischen Ring enthalten, oder ein System, das einen sechsgliedrigen aromatischen Ring enthält (wobei das System kondensiert oder nicht kondensiert sein kann), durch Ersatz von zwei oder vier CH-Gruppen des sechsgliedrigen aromatischen Rings durch Bildreferenz: lh2bond.gifC=O -Gruppen und durch Entfernung von einer bzw. zwei Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindungen und Anordnung der verbleibenden Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindungen zu einem Ring oder einem Ringsystem mit alternierenden Doppelbindungen einschließlich der Kohlenstoff-Sauerstoff-Bindungen; das bedeutet, dass Acenaphthenchinon oder Campherchinon nicht als Chinone angesehen werden.
  2. Auf Anmerkung (3) nach Klasse C07 wird hingewiesen, nach der die "Letzte-Stelle-Vorrangregel" im Bereich und innerhalb der Unterklassen C07C-C07K angewendet wird.
  3. Die therapeutische Aktivität von Verbindungen wird außerdem in Unterklasse A61P klassifiziert.
  4. Wenn in diese Unterklasse klassifiziert wird, ist auch in Gruppe B01D 15/08 zu klassifizieren, sofern der Sachverhalt von allgemeinem Interesse bezüglich Chromatografie ist.
  5. In dieser Unterklasse wird für ein Verfahren, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte zutreffende Stelle klassifiziert.
  6. Wenn ein gegenteiliger Hinweis fehlt, werden in diese Unterklasse "quartäre Ammoniumverbindungen" entsprechend den "nicht-quartären Stickstoffverbindungen" klassifiziert.
  7. Für die Einordnung von Verbindungen in die Gruppen C07C 1/00-C07C 71/00 und C07C 401/00-C07C 409/00 gilt:
    • eine Verbindung wird unter Berücksichtigung des Moleküls als Ganzes klassifiziert (Regel der "Betrachtung des Gesamtmoleküls");
    • eine Verbindung wird als gesättigt angesehen, wenn sie keine Kohlenstoffatome enthält, die durch Mehrfachbindungen aneinander gebunden sind;
    • eine Verbindung wird als ungesättigt angesehen, wenn sie durch Mehrfachbindungen aneinander gebundene Kohlenstoffatome enthält, sechsgliedrige aromatische Ringe eingeschlossen, solange nichts anderes festgelegt oder durch die Unterteilung herleitbar ist, wie in Gruppe C07C 69/00, z.B. C07C 69/712.
  8. Für die Einordnung von Verbindungen in die Gruppen C07C 201/00-C07C 395/00, d.h. nachdem die funktionelle Gruppe nach der "Letzte-Stelle-Regel" ermittelt worden ist, gelten folgende Leitlinien:
    • die Verbindungen werden klassifiziert nach der Beschaffenheit des Kohlenstoffatoms, an das sich die funktionelle Gruppe anschliesst;
    • ein Kohlenstoff-Gerüst ist ein Kohlenstoffatom mit Ausnahme eines Kohlenstoffatoms einer Carboxylgruppe oder eine Kette von aneinanderhängenden Kohlenstoffatomem; ein Kohlenstoff-Gerüst wird begrenzt durch jede Bindung zu einem anderen Element als Kohlenstoff oder zu einem Kohlenstoffatom einer Carboxylgruppe
    • wenn das Molekül mehrere funktionelle Gruppen enthält, werden nur die funktionellen Gruppen in Betracht gezogen, die an das Kohlenstoff-Gerüst gebunden sind, das als das erste bestimmt worden ist;
    • ein Kohlenstoff-Gerüst wird als gesättigt angesehen, wenn es keine Kohlenstoffatome enthält, die durch Mehrfachbindungen aneinander gebunden sind;
    • ein Kohlenstoff-Gerüst wird als ungesättigt angesehen, wenn es Kohlenstoffatome enthält, die durch Mehrfachbindungen aneinander gebunden sind, sechsgliedrige aromatische Ringe eingeschlossen.
Sachverzeichnis der Unterklasse
VERBINDUNGEN, DIE NUR KOHLENSTOFFE UND WASSERSTOFFE ENTHALTEN
HerstellungC07C 1/00, C07C 2/00, C07C 4/00, C07C 5/00, C07C 6/00
Reinigung, Trennung, StabilisierungC07C 7/00
Verbindungen
aliphatischeC07C 9/00, C07C 11/00
cycloaliphatische, aromatischeC07C 13/00, C07C 15/00
VERBINDUNGEN, DIE KOHLENSTOFF UND HALOGENE, MIT ODER OHNE WASSERSTOFF, ENTHALTEN
HerstellungC07C 17/00
Verbindungen
aliphatischeC07C 19/00, C07C 21/00
cycloaliphatische, aromatischeC07C 22/00, C07C 23/00, C07C 25/00
VERBINDUNGEN, DIE KOHLENSTOFF UND SAUERSTOFF, MIT ODER OHNE WASSERSTOFF UND HALOGENE, ENTHALTEN
Herstellung
gleichzeitige Herstellung von mehr als einer Art von sauerstoffhaltigen VerbindungenC07C 27/00
von Alkoholen; von PhenolenC07C 29/00; C07C 37/00
von Ethern oder Acetalen; von Oxo-VerbindungenC07C 41/00; C07C 45/00
von ChinonenC07C 46/00
von Carbonsäuren, deren Salzen oder AnhydridenC07C 51/00
von CarbonsäureesternC07C 67/00
von Estern der Kohlensäure oder der HalogenameisensäureC07C 68/00
Verbindungen
mit aliphatisch gebundenen OH-GruppenC07C 31/00, C07C 33/00
mit cycloaliphatisch gebundenen OH-GruppenC07C 35/00
mit aromatisch gebundenen OH-GruppenC07C 39/00
Ether, Acetale, Orthoester; Aldehyde; KetoneC07C 43/00; C07C 47/00; C07C 49/00
ChinoneC07C 50/00
Carbonsäuren
acyclischC07C 53/00, C07C 55/00, C07C 57/00, C07C 59/00
Carbonsäuren cyclischC07C 61/00, C07C 62/00, C07C 63/00, C07C 65/00, C07C 66/00
EsterC07C 69/00, C07C 71/00
VERBINDUNGEN, DIE KOHLENSTOFF UND STICKSTOFF, MIT ODER OHNE WASSERSTOFF, HALOGENE ODER SAUERSTOFF, ENTHALTEN
Herstellung
von AminenC07C 209/00
von Hydroxyaminen, Aminoethern oder AminoesternC07C 213/00
von Aminoaldehyden, Aminoketonen, AminochinonenC07C 221/00
von AminocarbonsäurenC07C 227/00
von CarbonsäureamidenC07C 231/00
von CarbonsäurenitrilenC07C 253/00
von HydrazinderivatenC07C 241/00
von Verbindungen mit Kohlenstoff- Stickstoff-Doppelbindungen, z.B. Imine, Hydrazone, IsocyanateC07C 249/00, C07C 263/00
von CarbaminsäurederivatenC07C 269/00
von Harnstoff oder dessen DerivatenC07C 273/00
von Guanidinen oder deren DerivatenC07C 277/00
von Nitro- oder Nitrosoverbindungen oder von Estern der Salpetersäure oder salpetrigen SäureC07C 201/00
Verbindungen
die Stickstoff an Kohlenstoff oder an Kohlenstoff und Wasserstoff gebunden enthalten
AmineC07C 211/00
Hydroxyamine; Aminoether; AminoesterC07C 215/00, C07C 217/00, C07C 219/00
Aminoaldehyde, Aminoketone, AminochinoneC07C 223/00, C07C 225/00
AminocarbonsäurenC07C 229/00
CarbonsäureamideC07C 233/00, C07C 235/00, C07C 237/00
Verbindungen, die eine oder mehrere Kohlenstoff-Stickstoff- Doppelbindungen enthalten, z.B. ImineC07C 251/00
CarbonsäurenitrileC07C 255/00
Amidine; IminoetherC07C 257/00
HydroxamsäurenC07C 259/00
Derivate der Cyan- oder IsocyansäureC07C 261/00, C07C 265/00
CarbodiimideC07C 267/00
CarbaminsäurenC07C 271/00
HarnstoffeC07C 275/00
GuanidineC07C 279/00
die Stickstoff an Halogen gebunden enthaltenC07C 239/00
die Stickstoff an Sauerstoff gebunden enthalten
Nitro- oder NitrosoverbindungenC07C 205/00, C07C 207/00
Nitrite, NitrateC07C 203/00
HydroxylamineC07C 239/00
OximeC07C 251/00
in denen Stickstoff an ein anderes Stickstoffatom gebunden ist
Hydrazine, HydrazideC07C 243/00
Semicarbazate, SemicarbazideC07C 281/00
Azo-, DiazovebindungenC07C 245/00
Hydrazone, HydrazidineC07C 251/00, C07C 257/00
SemicarbazoneC07C 281/00
N-Nitro- oder N-NitrosoverbindungenC07C 243/00
in denen Ketten von drei Stickstoffatomen aneinander gebunden sind
TriazeneC07C 245/00
AzideC07C 247/00
Sonstige Stickstoff enthaltende VerbindungenC07C 291/00
VERBINDUNGEN, DIE KOHLENSTOFF ZUSAMMEN MIT SCHWEFEL, SELEN ODER TELLUR, MIT ODER OHNE WASSERSTOFF, HALOGENE, SAUERSTOFF ODER STICKSTOFF, ENTHALTEN
Herstellung
von Derivaten der Schwefelsäure oder SulfonsäurenC07C 303/00
von Mercaptanen, Thiophenolen, Sulfiden oder PolysulfidenC07C 319/00
von Sulfonen oder SulfoxidenC07C 315/00
Verbindungen
in denen Schwefel an Sauerstoff gebunden ist
Ester der schwefligen Säuren oder SchwefelsäurenC07C 301/00, C07C 305/00
Sulfonsäuren, deren DerivateC07C 309/00
Sulfin-, Sulfensäuren, deren DerivateC07C 313/00
Sulfone, SulfoxideC07C 317/00
in denen Schwefel an Kohlenstoff gebunden ist
Mercaptane, Thiophenole, Sulfide, PolysulfideC07C 321/00, C07C 323/00
Thioaldehyde, ThioketoneC07C 325/00
Thiocarbonsäuren, deren DerivateC07C 327/00
Thiokohlensäuren, deren DerivateC07C 329/00
Thiocyanate, IsothiocyanateC07C 331/00
Thiocarbaminsäuren, deren DerivateC07C 333/00
ThioharnstoffeC07C 335/00
Thiosemicarbazide, ThiosemicarbazoneC07C 337/00
in denen Schwefel an Stickstoff gebunden ist
SulfonamideC07C 311/00
Sulfenamide, Sulfinamide, Sulfenylcarbamate, SulfenylharnstoffeC07C 313/00
SchwefelsäureamideC07C 307/00
Sonstige Schwefel enthaltende VerbindungenC07C 381/00
Selen enthaltende VerbindungenC07C 391/00
Tellur enthaltende VerbindungenC07C 395/00
BESTRAHLUNGSPRODUKTE VON CHOLESTERINC07C 401/00
DERIVATE DES CYCLOHEXANS oder eines CYCLOHEXENS, DIE EINE UNGESÄTTIGTE SEITENKETTE MIT MINDESTENS VIER KOHLENSTOFFATOMEN ENTHALTENC07C 403/00
PROSTAGLANDINE; DEREN DERIVATEC07C 405/00
PEROXIDE; PEROXYSÄUREN
HerstellungC07C 407/00
VerbindungenC07C 409/00