| C | Sektion C — Chemie; Hüttenwesen |
| | Anmerkung:- In Sektion C sind die chemischen Elemente wie folgt gruppiert:
- Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
- Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
- Lanthanoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
- Seltene Erden: Sc, Y, Lanthanide
- Actinoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
- Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
- Halogene: F, Cl, Br, I, At
- Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
- Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
- Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
- Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
- Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
- Eisengruppe: Fe, Co, Ni
- Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
- Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
- Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
- Sektion C umfasst:
- Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
- Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
- Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
- Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
- Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
- In allen Sektionen der IPC wird, soweit nicht anders angegeben, auf das Periodensystem chemischer Elemente mit 18 Gruppen Bezug genommen, das nachstehend abgebildet ist.
- Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
- In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
- Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B.:
- bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
- chemische Reinigung von Luft in A61L;
- chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
- chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
- Imprägnieren von Holz in B27K;
- chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
- fotografische Materialien und Verfahren in G03, und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
- In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für:
- Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
- Nahrungsmittel, umfasst von A23;
- Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
- Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
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| C06 | Sprengstoffe; Zündhölzer |
| C06B | Sprengstoffe oder thermische Gemische (Sprengen F42D); deren Herstellung; Verwendung einzelner Stoffe als Sprengstoffe [2] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- Gemische, nämlich:
- Sprengstoffe: Gemische, die hiervon erfasst werden, sind solche, die sowohl einen Brennstoff als auch eine genügende Menge eines Oxidationsmittels enthalten, die, nach Zündung, einer chemischen Reaktion mit verhältnismäßig hoher Reaktionsgeschwindigkeit unterliegen, die die nutzbare Kraft zum Sprengen, für Feuerwaffen, zum Antrieb von Geschossen oder dgl. ergibt,
- Thermische Gemische: Gemische, die hierunter fallen, enthalten in Kombination
- eine Brennstoffkomponente, die aus einem Element, das entweder ein Metall, Bor, Silicium, Selen oder Tellur ist, oder aus deren Mischungen, deren Verbindungen untereinander oder deren Hydriden besteht; und
- eine oxidierende Komponente, die entweder ein Metalloxid oder ein Salz (organisch oder anorganisch) ist, das bei Zersetzung ein Metalloxid ergibt,
- Brennstoffe für Raketenmotoren, die zur Reaktion mit einem Oxidationsmittel, außer Luft, vorgesehen sind, um Energie für Antriebszwecke freizusetzen,
- Gemische zur Beeinflussung der bei der Sprengung entstehenden Schwaden, z.B. zum Neutralisieren giftiger Gase, zum Kühlen der Explosionsgase oder dgl.;
- Verfahren oder Vorrichtungen zum Herstellen oder Behandeln von Gemischen, die anderweitig nicht erfasst werden;
- Verfahren zur Verwendung einzelner Stoffe als Sprengstoffe.
- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "nitriert" umfasst hier Verbindungen, die eine Nitrogruppe oder eine Nitratestergruppe enthalten.
- Verfahren oder Vorrichtungen zur Herstellung oder Behandlung solcher Gemische werden bei den betreffenden Komponenten des Gemisches klassifiziert.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| C06B 21/00 | Vorrichtungen oder Verfahren zum Verarbeiten von Sprengstoffen, z.B. Formen, Schneiden, Trocknen [1, 2006.01] |
| | Anmerkung:- Wenn in den Gruppen C06B 23/00-C06B 49/00 ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird ein Gemisch immer in die letzte geeignete Stelle, die für einen der Bestandteile vorgesehen ist, klassifiziert.
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| C06B 23/00 | Gemische, die durch nichtexplosive oder nichtthermische Bestandteile charakterisiert sind [2, 2006.01] |
| C06B 23/02 | . | zum Neutralisieren giftiger Gase, die während des Sprengens entstehen [2, 2006.01] |
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| C06B 23/04 | . | zum Kühlen der Explosionsgase [2, 2006.01] |
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| C06B 25/00 | Gemische, die eine nitrierte organische Verbindung enthalten [2, 2006.01] |
| C06B 25/02 | . | Nitrostärke oder Nitrozucker [2, 2006.01] |
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| C06B 25/04 | . | nitrierte aromatische Verbindungen [2, 2006.01] |
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| C06B 25/06 | . . | zwei oder mehr nitrierte aromatische Verbindungen [2, 2006.01] |
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| C06B 25/08 | . . . | von denen mindestens eine nitriertes Toluol ist [2, 2006.01] |
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| C06B 25/10 | . | Nitroglycerin [2, 2006.01] |
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| C06B 25/12 | . . | mit anderen nitrierten organischen Verbindungen [2, 2006.01] |
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| C06B 25/14 | . . . | mit einem nitrierten aliphatischen Diol [2, 2006.01] |
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| C06B 25/16 | . . . | mit einer nitrierten aromatischen Verbindung [2, 2006.01] |
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| C06B 25/18 | . | Nitrocellulose in einer Menge von mindestens 10 Gewichtsprozent des gesamten Gemisches [2, 2006.01] |
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| C06B 25/20 | . . | mit einer nichtexplosiven oder nichtthermischen Komponente [2, 2006.01] |
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| C06B 25/22 | . . | mit einer nitrierten aromatischen Verbindung [2, 2006.01] |
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| C06B 25/24 | . . | mit Nitroglycerin [2, 2006.01] |
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| C06B 25/26 | . . . | mit einer nichtexplosiven oder nichtthermischen organischen Komponente [2, 2006.01] |
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| C06B 25/28 | . | Nitrocellulose in einer Menge von weniger als 10 Gewichtsprozent des gesamten Gemisches [2, 2006.01] |
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| C06B 25/30 | . . | mit Nitroglycerin [2, 2006.01] |
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| C06B 25/32 | . | nitrierter Pentaerythrit [2, 2006.01] |
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| C06B 25/34 | . | nitrierte acyclische, alicyclische oder heterocyclische Amine [2, 2006.01] |
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| C06B 25/36 | . | Nitroparaffine [2, 2006.01] |
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| C06B 25/38 | . . | mit anderen nitrierten organischen Verbindungen [2, 2006.01] |
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| C06B 25/40 | . . | mit zwei oder mehr Nitroparaffinen [2, 2006.01] |
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| C06B 27/00 | Gemische, die ein Metall, Bor, Silicium, Selen oder Tellur oder deren Gemische, deren Verbindungen untereinander oder deren Hydride zusammen mit Kohlenwasserstoffen oder halogenierten Kohlenwasserstoffen enthalten [2, 2006.01] |
| C06B 29/00 | Gemische, die ein anorganisches Sauerstoff- Halogen-Salz enthalten, z.B. Chlorat, Perchlorat [2, 2006.01] |
| C06B 29/02 | . | von Alkalimetallen [2, 2006.01] |
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| C06B 29/04 | . . | mit einer nichtexplosiven oder nichtthermischen anorganischen Komponente [2, 2006.01] |
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| C06B 29/06 | . . . | wobei die Komponente ein Cyanid oder ein Eisenoxid, Chromoxid oder Manganoxid ist [2, 2006.01] |
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| C06B 29/08 | . . | mit einer nichtexplosiven oder nichtthermischen organischen Komponente [2, 2006.01] |
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| C06B 29/10 | . . . | wobei die Komponente ein Farbstoff oder ein Färbemittel ist [2, 2006.01] |
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| C06B 29/12 | . . | mit Kohlenstoff oder Schwefel [2, 2006.01] |
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| C06B 29/14 | . . | mit Iod oder einem Iodid [2, 2006.01] |
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| C06B 29/16 | . . | mit einer nitrierten organischen Verbindung [2, 2006.01] |
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| C06B 29/18 | . . . | mit nitriertem Toluol oder einem nitrierten Phenol als nitrierte Verbindung [2, 2006.01] |
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| C06B 29/20 | . . . | mit Nitrocellulose als nitrierte Verbindung [2, 2006.01] |
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| C06B 29/22 | . | mit Ammoniumperchlorat als sauerstoffhaltiges Halogensalz [2, 2006.01] |
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| C06B 31/00 | Gemische, die ein anorganisches Stickstoff- Sauerstoff-Salz enthalten [2, 2006.01] |
| C06B 31/02 | . | Alkali- oder Erdalkalimetallnitrate [2, 2006.01] |
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| C06B 31/04 | . . | mit Kohlenstoff oder Schwefel [2, 2006.01] |
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| C06B 31/06 | . . . | mit einer nichtexplosiven oder nichtthermischen organischen Komponente [2, 2006.01] |
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| C06B 31/08 | . . | mit einem Sauerstoff-Halogen-Salz eines Metalls, z.B. anorganische Chlorate, anorganische Perchlorate [2, 2006.01] |
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| C06B 31/10 | . . . | mit Kohlenstoff oder Schwefel [2, 2006.01] |
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| C06B 31/12 | . . | mit einer nitrierten organischen Verbindung [2, 2006.01] |
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| C06B 31/14 | . . . | wobei die nitrierte Verbindung aromatisch ist [2, 2006.01] |
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| C06B 31/16 | . . . . | nitriertes Toluol [2, 2006.01] |
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| C06B 31/18 | . . . . | nitriertes Phenol, z.B. Pikrinsäure [2, 2006.01] |
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| C06B 31/20 | . . . | mit Nitroglycerin als nitrierte Verbindung [2, 2006.01] |
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| C06B 31/22 | . . . | mit Nitrocellulose als nitrierte Verbindung [2, 2006.01] |
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| C06B 31/24 | . . . . | mit anderen explosiven oder thermischen Komponenten [2, 2006.01] |
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| C06B 31/26 | . . . . . | mit Nitroglycerin [2, 2006.01] |
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| C06B 31/28 | . | Ammoniumnitrat [2, 2006.01] |
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| C06B 31/30 | . . | mit pflanzlichen Stoffen; mit Harz; mit Gummi [2, 2006.01] |
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| C06B 31/32 | . . | mit einer nitrierten organischen Verbindung [2, 2006.01] |
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| C06B 31/34 | . . . | Nitrostärke oder Nitrozucker [2, 2006.01] |
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| C06B 31/36 | . . . . | mit anderen explosiven oder thermischen Komponenten [2, 2006.01] |
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| C06B 31/38 | . . . | wobei die nitrierte Verbindung aromatisch ist [2, 2006.01] |
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| C06B 31/40 | . . . . | mit einer nichtexplosiven oder nichtthermischen organischen Komponente [2, 2006.01] |
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| C06B 31/42 | . . . . | mit anderen explosiven oder thermischen Komponenten [2, 2006.01] |
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| C06B 31/44 | . . . | Nitroglycerin [2, 2006.01] |
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| C06B 31/46 | . . . . | mit pflanzlichen Komponenten, z.B. Zellstoff, Holzmehl [2, 2006.01] |
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| C06B 31/48 | . . . . | mit anderen explosiven oder thermischen Komponenten [2, 2006.01] |
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| C06B 31/50 | . . . . . | mit einer nitrierten organischen Verbindung als andere explosive oder thermische Komponente [2, 2006.01] |
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| C06B 31/52 | . . . | Nitrocellulose in einer Menge von mindestens 10 Gewichtsprozent des gesamten Gemisches [2, 2006.01] |
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| C06B 31/54 | . . . . | mit anderen nitrierten organischen Verbindungen [2, 2006.01] |
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| C06B 31/56 | . . . | Nitrocellulose in einer Menge von weniger als 10 Gewichtsprozent des gesamten Gemisches [2, 2006.01] |
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| C06B 33/00 | Gemische, die ein Metall, eine Legierung, Bor, Silicium, Selen oder Tellur in Form von Teilchen zusammen mit wenigstens einem Sauerstoff liefernden Anteil enthalten, der entweder ein Metalloxid ist oder ein organisches oder anorganisches Salz, das ein Metalloxid bildet [2, 2006.01] |
| C06B 33/02 | . | mit einer nichtexplosiven oder einer nichtthermischen organischen Komponente [2, 2006.01] |
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| C06B 33/04 | . | wobei der sauerstoffliefernde Anteil ein anorganisches Stickstoff-Sauerstoff-Salz ist [2, 2006.01] |
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| C06B 33/06 | . | wobei der sauerstoffliefernde Anteil ein anorganisches Sauerstoff-Halogen-Salz ist [2, 2006.01] |
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| C06B 33/08 | . | mit einer nitrierten organischen Verbindung [2, 2006.01] |
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| C06B 33/10 | . . | aromatisch [2, 2006.01] |
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| C06B 33/12 | . | wobei der sauerstoffliefernde Anteil aus zwei oder mehr Sauerstoff abgebenden Verbindungen besteht [2, 2006.01] |
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| C06B 33/14 | . . | von denen mindestens eine ein anorganisches Stickstoff-Sauerstoff-Salz ist [2, 2006.01] |
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| C06B 35/00 | Gemische, die ein Metallazid enthalten [2, 2006.01] |
| C06B 37/00 | Gemische, die ein Metallfulminat enthalten [2, 2006.01] |
| C06B 37/02 | . | mit einer nitrierten organischen Verbindung oder einem anorganischen Sauerstoff-Halogen-Salz [2, 2006.01] |
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| C06B 39/00 | Gemische, die freien Phosphor oder eine binäre Verbindung des Phosphors, außer mit Sauerstoff, enthalten [2, 2006.01] |
| C06B 39/02 | . | mit einem anorganischen Sauerstoff-Halogen- Salz [2, 2006.01] |
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| C06B 39/04 | . . | mit einer binären Verbindung des Phosphors, außer mit Sauerstoff [2, 2006.01] |
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| C06B 39/06 | . | mit einem freien Metall, einer Legierung, Bor, Silicium, Selen oder Tellur [2, 2006.01] |
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| C06B 41/00 | Gemische, die eine nitrierte metallorganische Verbindung enthalten [2, 2006.01] |
| C06B 41/02 | . | eine Blei enthaltende Verbindung [2, 2006.01] |
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| C06B 41/04 | . . | mit einer explosiven oder thermischen organischen Komponente [2, 2006.01] |
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| C06B 41/06 | . . . | mit einer explosiven oder einer thermischen anorganischen Komponente [2, 2006.01] |
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| C06B 41/08 | . . | mit einem Metallazid oder einem Metallfulminat [2, 2006.01] |
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| C06B 41/10 | . . | mit einer anderen nitrierten metallorganischen Verbindung [2, 2006.01] |
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| C06B 43/00 | Gemische, die durch explosive oder thermische Bestandteile gekennzeichnet sind, soweit nicht von Gruppe C06B 25/00-C06B 41/00 umfasst [2, 2006.01] |
| C06B 45/00 | Gemische oder Produkte, die durch ihre Struktur oder durch die Anordnung der Komponenten bzw. Produkte definiert sind (Explosivladungen besonderer Form F42B 1/00 , F42B 3/00) [2, 2006.01] |
| C06B 45/02 | . | aus Teilchen verschiedener Größe oder Form [2, 2006.01] |
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| C06B 45/04 | . | aus festen Teilchen, die in einer festen Lösung oder Matrix dispergiert sind [2, 2006.01] |
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| C06B 45/06 | . . | mit einer organischen Komponente in der festen Lösung oder Matrix [2, 2006.01] |
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| C06B 45/08 | . . . | mit einer explosiven oder thermischen anorganischen Komponente in den dispergierten festen Teilchen [2, 2006.01] |
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| C06B 45/10 | . . . | mit einem Harz in der organischen Komponente [2, 2006.01] |
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| C06B 45/12 | . | mit aneinandergrenzenden Schichten oder Zonen [2, 2006.01] |
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| C06B 45/14 | . . | wobei eine Schicht oder Zone eine explosive oder thermische anorganische Komponente enthält [2, 2006.01] |
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| C06B 45/16 | . . . | Azide, Fulminate, Phosphor oder Phosphide als anorganische Komponente [2, 2006.01] |
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| C06B 45/18 | . | wobei eine Komponente überzogen ist (Teilchen dispergiert in einer Matrix C06B 45/04; überzogene explosive Ladungen F42B) [2, 2006.01] |
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| C06B 45/20 | . . | wobei die überzogene Komponente einen explosiven oder thermischen organischen Anteil enthält [2, 2006.01] |
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| C06B 45/22 | . . . | mit einer eine organische Verbindung enthaltenden Beschichtung [2, 2006.01] |
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| C06B 45/24 | . . . . | wobei die Verbindung eine explosive oder thermische organische Komponente ist [2, 2006.01] |
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| C06B 45/26 | . . . . . | nitriertes Toluol [2, 2006.01] |
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| C06B 45/28 | . . . | wobei die überzogene Komponente Nitrocellulose und Nitroglycerin enthält [2, 2006.01] |
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| C06B 45/30 | . . | wobei die überzogene Komponente eine explosive oder thermische anorganische Verbindung enthält [2, 2006.01] |
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| C06B 45/32 | . . . | mit einer eine organische Verbindung enthaltenden Beschichtung [2, 2006.01] |
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| C06B 45/34 | . . . . | wobei die Verbindung eine explosive oder thermische organische Komponente ist [2, 2006.01] |
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| C06B 45/36 | . . | wobei die überzogene Komponente eine explosive oder thermische organische Komponente als auch eine explosive oder thermische anorganische Komponente enthält [2, 2006.01] |
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| C06B 47/00 | Gemische, bei welchen die Komponenten bis zum Einsatz getrennt gelagert werden, z.B. Sprengel- Sprengstoffe; Suspensionen von festen Komponenten in einer normalerweise nichtexplosiven flüssigen Phase einschließlich einer eingedickten wässrigen Phase [2, 2006.01] |
| C06B 47/02 | . | binäre Treibstoffe [2, 2006.01] |
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| C06B 47/04 | . . | wobei eine Komponente ein Stickstoffoxid oder eine Säure davon enthält [2, 2006.01] |
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| C06B 47/06 | . . | wobei eine Komponente ein verflüssigtes Sauerstoff lieferndes Gas ist (C06B 47/04 hat Vorrang) [2, 2006.01] |
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| C06B 47/08 | . . | wobei eine Komponente Hydrazin oder ein Hydrazinderivat enthält [2, 2006.01] |
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| C06B 47/10 | . . | wobei eine Komponente freies Bor, ein organisches Boran oder eine binäre Verbindung des Bors, außer mit Sauerstoff, enthält [2, 2006.01] |
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| C06B 47/12 | . . | wobei eine Komponente ein verflüssigter, normalerweise gasförmiger Brennstoff ist [2, 2006.01] |
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| C06B 47/14 | . | aus einer festen Komponente und einer wässrigen Phase [2, 2006.01] |
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| C06B 49/00 | Verwendung einzelner Stoffe als Sprengstoffe [2, 2006.01] |