| C | Sektion C — Chemie; Hüttenwesen |
| | Anmerkung:- In Sektion C sind die chemischen Elemente wie folgt gruppiert:
- Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
- Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
- Lanthanoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
- Seltene Erden: Sc, Y, Lanthanide
- Actinoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
- Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
- Halogene: F, Cl, Br, I, At
- Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
- Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
- Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
- Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
- Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
- Eisengruppe: Fe, Co, Ni
- Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
- Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
- Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
- Sektion C umfasst:
- Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
- Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
- Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
- Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
- Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
- In allen Sektionen der IPC wird, soweit nicht anders angegeben, auf das Periodensystem chemischer Elemente mit 18 Gruppen Bezug genommen, das nachstehend abgebildet ist.
- Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
- In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
- Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B.:
- bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
- chemische Reinigung von Luft in A61L;
- chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
- chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
- Imprägnieren von Holz in B27K;
- chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
- fotografische Materialien und Verfahren in G03, und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
- In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für:
- Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
- Nahrungsmittel, umfasst von A23;
- Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
- Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
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| C05 | Düngemittel; deren Herstellung [4] |
| | Anmerkung:- Ein Bestandteil einer Düngemittelmischung oder ein einzelnes Düngemittel, das mehr als ein chemisches Element enthält, auf dem die Einteilung in Unterklassen aufbaut, wird nur in die ersten geeigneten Unterklasse klassifiziert. So wird ein Nitrophosphat oder ein ammonisiertes Superphosphat in C05B, aber nicht in C05C klassifiziert, Magnesiumphosphat wird in C05B, aber nicht in C05D, und Calciumcyanamid in C05C, aber nicht in C05D klassifiziert.
- Jeder Bestandteil einer Mischung, der als wesentliche Information für eine Recherche von Interesse ist, kann auch zusätzlich zu Anmerkung (1) klassifiziert werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es bei einer Recherche wichtig ist, die Suche nach Zusammensetzungen mittels einer Kombination von Klassifikationssymbolen zu ermöglichen. Eine derartige nicht zwingend erforderliche Klassifizierung sollte als "Zusätzliche Information" angegeben werden.
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| C05F | Organische, nicht von den Unterklassen C05B , C05C umfasste Düngemittel, z.B. Düngemittel aus Abfall oder Müll |
| | Anmerkung:- Verfahren, bei denen die Kompostierstufe der entscheidende Schritt ist, oder Geräte hierfür werden in Gruppe C05F 17/00 klassifiziert.
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| C05F 1/00 | Aus Tierkörpern oder deren Teilen hergestellte Düngemittel [1, 2006.01] |
| C05F 1/02 | . | Vorrichtungen für ihre Verarbeitung [1, 2006.01] |
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| C05F 3/00 | Düngemittel aus menschlichen oder tierischen Exkrementen, z.B. Stalldung [1, 2006.01] |
| C05F 3/02 | |
| C05F 3/04 | . | aus menschlichen Fäkalienmassen [1, 2006.01] |
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| C05F 3/06 | . | Vorrichtungen für ihre Verarbeitung [1, 2006.01] |
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| C05F 5/00 | Düngemittel aus Brennereiabfällen und Zuckergewinnungsabfällen, Melasse, Schlempe oder ähnlichen Abfällen oder Rückständen [1, 2006.01] |
| C05F 7/00 | Düngemittel aus Abwasser, Abwasserschlamm, Meeresschlamm, Lohe oder ähnlichen Massen [1, 2006.01] |
| C05F 7/02 | . | aus Sulfitablauge oder anderen Ablaugen aus der Celluloseherstellung [1, 2006.01] |
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| C05F 7/04 | . | aus Ablaugen in der Kaliindustrie [1, 2006.01] |
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| C05F 9/00 | Düngemittel aus Haushaltsabfällen oder Stadtabfällen [1, 2006.01] |
| C05F 9/02 | . | Vorrichtungen für die Verarbeitung [1, 2006.01] |
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| C05F 9/04 | . | Biologischer Kompost [1, 2006.01] |
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| C05F 11/00 | Andere organische Düngemittel [1, 2006.01] |
| C05F 11/02 | . | aus Torf, Braunkohle oder ähnlichen pflanzlichen Ablagerungen [1, 2006.01] |
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| C05F 11/04 | . . | Gärtnerische Erden aus Torf (Torf enthaltende Wachstumssubstrate A01G 24/28) [1, 2006.01, 2018.01] |
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| C05F 11/06 | . . | Vorrichtungen für ihre Verarbeitung [1, 2006.01] |
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| C05F 11/08 | . | Organische Düngemittel mit Zusätzen von Bakterienkulturen, Mycelen oder dgl. [1, 2006.01] |
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| C05F 11/10 | . | Düngemittel, die pflanzliche Vitamine oder Hormone enthalten [1, 2006.01] |
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| C05F 15/00 | Mischungen von Düngemitteln, die von mehr als einer der Hauptgruppen C05F 1/00-C05F 11/00 umfasst sind; Düngemittel aus Mischungen von Impfmaterialien, wobei alle Impfmaterialien zwar von dieser Unterklasse aber nicht von derselben Hauptgruppe umfasst werden [5, 2006.01] |
| C05F 17/00 | Herstellung von Düngemitteln gekennzeichnet durch die biologische oder biochemische Behandlungsstufe, z.B. Kompostierung oder Fermentierung [5, 2006.01, 2020.01] |
| C05F 17/05 | . | Behandlung umfassend Wirbellose, z.B. Würmer, Fliegen oder Maden [2020.01] |
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| C05F 17/10 | . | Zugabe oder Entfernung von Substanzen außer Wasser oder Luft zu oder von dem Material während einer Behandlung (zur Aktivierung oder Stimulierung der Behandlung C05F 17/20) [2020.01] |
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| C05F 17/20 | . | unter Verwendung von spezifischen Mikroorganismen oder Substanzen, z.B. Enzyme, zur Aktivierung oder Stimulierung der Behandlung (Verwendung von Wirbellosen C05F 17/05) [2020.01] |
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| C05F 17/30 | . | unter Verwendung von Strahlung, z.B. Sonnenstrahlung oder nukleare Strahlung; unter Verwendung von elektrischen oder magnetischen Feldern [2020.01] |
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| C05F 17/40 | . | Behandlung von Flüssigkeiten oder Schlämmen [2020.01] |
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| C05F 17/50 | . | Behandlungen, kombinierend zwei oder mehr verschiedene biologische oder biochemische Behandlungen miteinander, z.B. anaerobe und aerobe Behandlung oder Wurmkompostierung und aerobe Behandlung [2020.01] |
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| C05F 17/60 | . | Erwärmen oder Kühlen während der Behandlung [2020.01] |
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| C05F 17/70 | . | Steuerung der Behandlung entsprechend der Prozessparameter [2020.01] |
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| C05F 17/80 | . | Abtrennung, Beseitigung oder Entsorgung von Schadstoffen während der Behandlung [2020.01] |
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| C05F 17/90 | . | Vorrichtungen hierfür [2020.01] |
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| C05F 17/907 | . . | Kleingeräte ohne mechanische Mittel zur Zufuhr oder Entladung von Material, z.B. Kompostiertonne für den Garten [2020.01] |
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| C05F 17/914 | . . | Tragbare oder transportierbare Geräte, z.B. Abrollcontainer oder Güterwagen [2020.01] |
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| C05F 17/921 | . . | Geräte, in denen das Material zwischen Einlass und Auslass im Wesentlichen horizontal befördert wird [2020.01] |
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| C05F 17/929 | . . . | Zylinder und Trommeln [2020.01] |
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| C05F 17/936 | |
| C05F 17/943 | . . . | Mittel für Mischen und Transport in Kombination [2020.01] |
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| C05F 17/95 | . . | Geräte, in denen das Material zwischen Einlass und Auslass im Wesentlichen vertikal befördert wird [2020.01] |
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| C05F 17/957 | . . | unter Verwendung von zwei oder mehr seriell angeordneten Geräten [2020.01] |
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| C05F 17/964 | . . | Konstruktionsteile, z.B. Böden, Abdeckungen oder Türen [2020.01] |
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| C05F 17/971 | . . . | für Zufuhr und Entladung des zu behandelnden Materials; für Zufuhr und Entladung von anderem Material [2020.01] |
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| C05F 17/979 | . . . . | wobei das andere Material gasförmig ist [2020.01] |
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| C05F 17/986 | . . . . | wobei das andere Material flüssig ist [2020.01] |
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| C05F 17/993 | . . | Einrichtungen zur Messung der Prozessparameter, z.B. Temperatur, Druck und Feuchtigkeit [2020.01] |
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