| C04B 20/00 | Verwendung von Materialien als Füllstoffe für Mörtel, Beton oder Kunststein, soweit diese Stoffe mehr als einer der Gruppen C04B 14/00-C04B 18/00 angehören und soweit diese Stoffe durch ihre Form oder ihre Kornverteilung charakterisiert sind; Behandlung von Stoffen, die mehr als einer der Gruppen C04B 14/00-C04B 18/00 angehören, wobei die Behandlung besonders darauf ausgerichtet ist, ihre Füllstoffeigenschaften für Mörtel, Beton oder Kunststein zu verbessern; Expandieren oder Defibrillieren von Stoffen (Bewehrungselemente für den Bau E04C 5/00) [4, 2006.01] |