| C | Sektion C — Chemie; Hüttenwesen |
| | Anmerkung:- In Sektion C sind die chemischen Elemente wie folgt gruppiert:
- Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
- Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
- Lanthanoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
- Seltene Erden: Sc, Y, Lanthanide
- Actinoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
- Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
- Halogene: F, Cl, Br, I, At
- Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
- Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
- Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
- Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
- Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
- Eisengruppe: Fe, Co, Ni
- Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
- Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
- Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
- Sektion C umfasst:
- Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
- Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
- Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
- Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
- Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
- In allen Sektionen der IPC wird, soweit nicht anders angegeben, auf das Periodensystem chemischer Elemente mit 18 Gruppen Bezug genommen, das nachstehend abgebildet ist.
- Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
- In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
- Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B.:
- bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
- chemische Reinigung von Luft in A61L;
- chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
- chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
- Imprägnieren von Holz in B27K;
- chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
- fotografische Materialien und Verfahren in G03, und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
- In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für:
- Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
- Nahrungsmittel, umfasst von A23;
- Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
- Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
|
| | Chemie |
| C01 | Anorganische Chemie |
| | Anmerkung:- In den Unterklassen C01B-C01G wird für eine Verbindung, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte zutreffende Stelle klassifiziert, z.B. wird Kaliumpermanganat nur als Permanganatverbindung in Unterklasse C01G klassifiziert.
- Biozide Wirkung, Schädlinge vertreibende, Schädlinge anlockende oder Pflanzenwachstum regulierende Wirkung von Verbindungen oder Mitteln wird außerdem in die Unterklasse A01P klassifiziert.
|
| C01C | Ammoniak; Cyan; deren Verbindungen (Salze der Halogensauerstoffsäuren C01B 11/00; Peroxide, Salze von Persäuren C01B 15/00; Thiosulfate, Dithionite, Polythionate C01B 17/64; Verbindungen, die Selen oder Tellur enthalten C01B 19/00; Azide C01B 21/08; Metallamide C01B 21/092; Nitrite C01B 21/50; Phosphide C01B 25/08; Salze der Sauerstoffsäuren des Phosphors C01B 25/16; Silicium enthaltende Verbindungen C01B 33/00; Bor enthaltende Verbindungen C01B 35/00; Gärungsverfahren oder Verfahren unter Verwendung von Enzymen zur Herstellung von Elementen oder von anorganischen Verbindungen außer Kohlendioxid C12P 3/00; Herstellung nichtmetallischer Elemente oder anorganischer Verbindungen durch Elektrolyse C25B) |
| | Anmerkung:- Auf Anmerkung (1) nach Klasse
C01
wird hingewiesen, nach der die "Letzte-Stelle-Vorrangregel" im Bereich und innerhalb der Unterklassen
C01B-C01G
angewendet wird.
- Die therapeutische Aktivität von Verbindungen wird außerdem in Unterklasse A61P klassifiziert.
|
| C01C 1/00 | Ammoniak; dessen Verbindungen [1, 2006.01] |
| C01C 1/02 | . | Herstellung oder Abtrennung von Ammoniak [1, 2006.01] |
|
| C01C 1/04 | . . | Herstellung von Ammoniak durch Synthese (Herstellung oder Reinigung von Gasmischungen für die Ammoniaksynthese C01B 3/02) [1, 2006.01] |
|
| C01C 1/08 | . . | Herstellung von Ammoniak aus stickstoffhaltigen organischen Substanzen [1, 2006.01] |
|
| C01C 1/10 | . . | Abtrennung von Ammoniak aus ammoniakhaltigen Flüssigkeiten, z.B. Gaswasser [1, 2006.01] |
|
| C01C 1/12 | . . | Abtrennung von Ammoniak aus Gasen und Dämpfen [1, 2006.01] |
|
| C01C 1/14 | . . . | Sättiger [1, 2006.01] |
|
| C01C 1/16 | . | Halogenide des Ammoniums [1, 2006.01] |
|
| C01C 1/18 | . | Nitrate des Ammoniums [1, 2006.01] |
|
| C01C 1/20 | . | Sulfide; Polysulfide [1, 2006.01] |
|
| C01C 1/22 | . | Sulfite des Ammoniums [1, 2006.01] |
|
| C01C 1/24 | . | Sulfate des Ammoniums (C01C 1/14 hat Vorrang) [1, 2006.01] |
|
| C01C 1/242 | . . | Herstellung aus Ammoniak und Schwefelsäure oder Schwefeltrioxid [2, 2006.01] |
|
| C01C 1/244 | . . | Herstellung durch doppelte Umsetzung von Ammoniumsalzen mit Sulfaten [2, 2006.01] |
|
| C01C 1/245 | . . | Herstellung aus Stickstoff und Schwefel enthaltenden Verbindungen [2, 2006.01] |
|
| C01C 1/246 | . . . | aus Schwefel enthaltenden Ammoniumverbindungen [2, 2006.01] |
|
| C01C 1/247 | . . . . | durch Oxidation mit freiem Sauerstoff [2, 2006.01] |
|
| C01C 1/248 | . . | Verhinderung des Zusammenbackens oder Regelung der Kristallform oder Kristallgröße [2, 2006.01] |
|
| C01C 1/249 | . . | Entsäuern der Kristalle [2, 2006.01] |
|
| C01C 1/26 | . | Carbonate oder Bicarbonate des Ammoniums [1, 2006.01] |
|
| C01C 1/28 | . | Verfahren zur Herstellung von Ammoniumsalzen allgemein [1, 2006.01] |
|
| | Anmerkung:- Diese Gruppe umfasst nicht Ammoniumsalze komplexer Säuren (außer komplexer Cyanide), die ein Metall im Anion enthalten und die - entsprechend dem jeweiligen Metall - von den zuständigen Gruppen der Unterklassen C01D-C01G umfasst werden.
- Salze mehrbasiger Säuren mit Ammonium und einem Metall als Kationen sind so zu klassifizieren, als ob das Ammonium durch Wasserstoff ersetzt wäre.
- Komplexe Ammoniumsalze werden - entsprechend dem jeweiligen Metall - in die zuständigen Gruppen der Unterklassen C01D-C01G klassifiziert.
|
| C01C 3/00 | Cyan; dessen Verbindungen [1, 2006.01] |
| C01C 3/02 | . | Herstellung von Cyanwasserstoff [1, 2006.01] |
|
| C01C 3/04 | . . | Abtrennung aus Gasen [1, 2006.01] |
|
| C01C 3/06 | . | Stabilisierung von Cyanwasserstoff [1, 2006.01] |
|
| C01C 3/08 | . | einfache oder komplexe Metallcyanide [1, 2006.01] |
|
| C01C 3/10 | . . | einfache Alkalimetallcyanide [1, 3, 2006.01] |
|
| C01C 3/11 | . . | komplexe Cyanide [3, 2006.01] |
|
| C01C 3/12 | . . | einfache oder komplexe Eisencyanide [1, 2, 2006.01] |
|
| C01C 3/14 | . | Cyansäure; deren Salze [1, 2006.01] |
|
| C01C 3/16 | . | Cyanamide; deren Salze [1, 2006.01] |
|
| C01C 3/18 | . . | Calciumcyanamid [1, 2006.01] |
|
| C01C 3/20 | . | Rhodanwasserstoffsäure; deren Salze [1, 2006.01] |
|