CSektion C — Chemie; Hüttenwesen
Anmerkung:
  1. In Sektion C sind die chemischen Elemente wie folgt gruppiert:
    1. Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
    2. Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
    3. Lanthanoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
    4. Seltene Erden: Sc, Y, Lanthanide
    5. Actinoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
    6. Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
    7. Halogene: F, Cl, Br, I, At
    8. Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
    9. Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
    10. Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
    11. Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
    12. Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
    13. Eisengruppe: Fe, Co, Ni
    14. Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
    15. Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
    16. Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
  2. Sektion C umfasst:
    1. Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
    2. Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
    3. Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
    4. Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
    5. Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
  3. In allen Sektionen der IPC wird, soweit nicht anders angegeben, auf das Periodensystem chemischer Elemente mit 18 Gruppen Bezug genommen, das nachstehend abgebildet ist.
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    1. Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
    2. In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
    3. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B.:
      • bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
      • chemische Reinigung von Luft in A61L;
      • chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
      • chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
      • Imprägnieren von Holz in B27K;
      • chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
      • fotografische Materialien und Verfahren in G03, und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
    4. In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für:
      • Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
      • Nahrungsmittel, umfasst von A23;
      • Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
    5. Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
Chemie
Hierarchische Anzeige einschalten: C01C01Anorganische Chemie
Anmerkung:
  1. In den Unterklassen C01B-C01G wird für eine Verbindung, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte zutreffende Stelle klassifiziert, z.B. wird Kaliumpermanganat nur als Permanganatverbindung in Unterklasse C01G klassifiziert.
  2. Biozide Wirkung, Schädlinge vertreibende, Schädlinge anlockende oder Pflanzenwachstum regulierende Wirkung von Verbindungen oder Mitteln wird außerdem in die Unterklasse A01P klassifiziert.
Hierarchische Anzeige einschalten: C01BLink zur Definition für IPC-Symbol: C01BC01B Nichtmetallische Elemente; deren Verbindungen (Gärungsverfahren oder Verfahren unter Verwendung von Enzymen zur Herstellung von Elementen oder von anorganischen Verbindungen außer Kohlendioxid C12P 3/00Herstellung nichtmetallischer Elemente oder anorganischer Verbindungen durch Elektrolyse C25B)
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wurden Handelsnamen, die häufig in wissenschaftlicher und Patentliteratur gefunden werden, verwendet, um den Bereich einer Gruppe präzise zu definieren.
  2. Auf die dem Titel der Sektion C folgenden Definitionen der Gruppen von chemischen Elementen wird hingewiesen.
  3. Auf Anmerkung (1) nach Klasse C01 wird hingewiesen, nach der die "Letzte-Stelle-Vorrangregel" im Bereich und innerhalb der Unterklassen C01B-C01G angewendet wird.
  4. Die therapeutische Aktivität von Verbindungen wird außerdem in Unterklasse A61P klassifiziert
Sachverzeichnis der Unterklasse
WASSERSTOFF; WASSERSTOFF-ISOTOPE; WASSER; HYDRIDEC01B 3/00; C01B 4/00; C01B 5/00; C01B 6/00
SYNTHESEGASC01B 3/00
HALOGENE, DEREN VERBINDUNGENC01B 7/00, C01B 9/00, C01B 11/00
SAUERSTOFF, OXIDE ALLGEMEIN; PER-VERBINDUNGENC01B 13/00; C01B 15/00
SCHWEFEL, DESSEN VERBINDUNGENC01B 17/00
STICKSTOFF, DESSEN VERBINDUNGENC01B 21/00
PHOSPHOR, DESSEN VERBINDUNGENC01B 25/00
KOHLENSTOFF, DESSEN VERBINDUNGENC01B 32/00
SILICIUM, DESSEN VERBINDUNGENC01B 33/00
SELEN; TELLUR, DEREN VERBINDUNGEN; BOR, DESSEN VERBINDUNGENC01B 19/00; C01B 35/00
EDELGASEC01B 23/00
VERBINDUNGEN MIT MOLEKULARSIEBEIGENSCHAFTEN ABER OHNE BASENAUSTAUSCHEREIGENSCHAFTENC01B 37/00
VERBINDUNGEN MIT MOLEKULARSIEB- UND BASENAUSTAUSCHEREIGENSCHAFTENC01B 39/00
Hierarchische Anzeige einschalten: C01CLink zur Definition für IPC-Symbol: C01CC01CAmmoniak; Cyan; deren Verbindungen (Salze der Halogensauerstoffsäuren C01B 11/00Peroxide, Salze von Persäuren C01B 15/00Thiosulfate, Dithionite, Polythionate C01B 17/64Verbindungen, die Selen oder Tellur enthalten C01B 19/00Azide C01B 21/08Metallamide C01B 21/092Nitrite C01B 21/50Phosphide C01B 25/08Salze der Sauerstoffsäuren des Phosphors C01B 25/16Silicium enthaltende Verbindungen C01B 33/00Bor enthaltende Verbindungen C01B 35/00 Gärungsverfahren oder Verfahren unter Verwendung von Enzymen zur Herstellung von Elementen oder von anorganischen Verbindungen außer Kohlendioxid C12P 3/00 Herstellung nichtmetallischer Elemente oder anorganischer Verbindungen durch Elektrolyse C25B)
Anmerkung:
  1. Auf Anmerkung (1) nach Klasse C01 wird hingewiesen, nach der die "Letzte-Stelle-Vorrangregel" im Bereich und innerhalb der Unterklassen C01B-C01G angewendet wird.
  2. Die therapeutische Aktivität von Verbindungen wird außerdem in Unterklasse A61P klassifiziert.
Hierarchische Anzeige einschalten: C01DLink zur Definition für IPC-Symbol: C01DC01DVerbindungen der Alkalimetalle, d.h. des Lithiums, Natriums, Kaliums, Rubidiums, Cäsiums oder Franciums (Metallhydride C01B 6/00Salze der Halogensauerstoffsäuren C01B 11/00Peroxide, Salze von Persäuren C01B 15/00Sulfide oder Polysulfide C01B 17/22Thiosulfate, Dithionite, Polythionate C01B 17/64Selen oder Tellur enthaltende Verbindungen C01B 19/00binäre Verbindungen des Stickstoffs mit Metallen C01B 21/06Azide C01B 21/08Metallamide C01B 21/092Nitrite C01B 21/50Phosphide C01B 25/08Salze der Sauerstoffsäuren des Phosphors C01B 25/16Carbide C01B 32/90Silicium enthaltende Verbindungen C01B 33/00Bor enthaltende Verbindungen C01B 35/00Cyanide C01C 3/08Salze der Cyansäure C01C 3/14Salze des Cyanamids C01C 3/16Thiocyanate C01C 3/20Gärungsverfahren oder Verfahren unter Verwendung von Enzymen zur Herstellung von Elementen oder von anorganischen Verbindungen außer Kohlendioxid C12P 3/00 Gewinnung von Metall-Verbindungen aus Gemischen, z.B. Erzen, die Zwischenverbindungen bei einem metallurgischen Prozess zur Gewinnung eines freien Metalls sind C22B Herstellung nichtmetallischer Elemente oder anorganischer Verbindungen durch Elektrolyse C25B)
Anmerkung:
  1. Auf Anmerkung (1) nach Klasse C01 wird hingewiesen, nach der die "Letzte-Stelle-Vorrangregel" im Bereich und innerhalb der Unterklassen C01B-C01G angewendet wird.
  2. Die therapeutische Aktivität von Verbindungen wird außerdem in Unterklasse A61P klassifiziert.
Hierarchische Anzeige einschalten: C01FLink zur Definition für IPC-Symbol: C01FC01FVerbindungen der Metalle Beryllium, Magnesium, Aluminium, Calcium, Strontium, Barium, Radium, Thorium oder der Seltenen Erden (Metallhydride C01B 6/00Salze der Halogensauerstoffsäuren C01B 11/00Peroxide, Salze von Persäuren C01B 15/00Sulfide oder Polysulfide des Magnesiums, Calciums, Strontiums oder Bariums C01B 17/42Thiosulfate, Dithionite, Polythionate C01B 17/64Selen oder Tellur enthaltende Verbindungen C01B 19/00binäre Verbindungen des Stickstoffs mit Metallen C01B 21/06Azide C01B 21/08Metallamide C01B 21/092Nitrite C01B 21/50Phosphide C01B 25/08Salze von Sauerstoffsäuren des Phosphors C01B 25/16Carbide C01B 32/90Silicium enthaltende Verbindungen C01B 33/00Bor enthaltende Verbindungen C01B 35/00Verbindungen mit Molekularsiebeigenschaften aber ohne Basenaustauschereigenschaften C01B 37/00Verbindungen mit Molekularsieb- und Basenaustauschereigenschaften, z.B. kristalline Zeolithe, C01B 39/00Cyanide C01C 3/08Salze der Cyansäure C01C 3/14Salze des Cyanamids C01C 3/16Thiocyanate C01C 3/20 Gärungsverfahren oder Verfahren unter Verwendung von Enzymen zur Herstellung von Elementen oder von anorganischen Verbindungen außer Kohlendioxid C12P 3/00 Gewinnung von Metall-Verbindungen aus Gemischen, z.B. Erzen, die Zwischenverbindungen bei einem metallurgischen Prozess zur Gewinnung eines freien Metalls sind C22B Herstellung nichtmetallischer Elemente oder anorganischer Verbindungen durch Elektrophorese C25B)
Anmerkung:
  1. Auf Anmerkung (1) nach Klasse C01 wird hingewiesen, nach der die "Letzte-Stelle-Vorrangregel" im Bereich und innerhalb der Unterklassen C01B-C01G angewendet wird.
  2. Die therapeutische Aktivität von Verbindungen wird außerdem in Unterklasse A61P klassifiziert.
Hierarchische Anzeige einschalten: C01GLink zur Definition für IPC-Symbol: C01GC01GVerbindungen der von den Unterklassen C01D oder C01F nicht umfassten Metalle (Metallhydride C01B 6/00Salze der Halogensauerstoffsäuren C01B 11/00Peroxide, Salze der Persäuren C01B 15/00Thiosulfate, Dithionite, Polythionate C01B 17/64Selen oder Tellur enthaltende Verbindungen C01B 19/00binäre Verbindungen des Stickstoffs mit Metallen C01B 21/06Azide C01B 21/08Metallamide C01B 21/092Nitrite C01B 21/50Phosphide C01B 25/08Salze von Sauerstoffsäuren des Phosphors C01B 25/16Carbide C01B 32/90Silicium enthaltende Verbindungen C01B 33/00Bor enthaltende Verbindungen C01B 35/00Verbindungen mit Molekularsiebeigenschaften aber ohne Basenaustauschereigenschaften C01B 37/00Verbindungen mit Molekularsieb- und Basenaustauschereigenschaften, z.B. kristalline Zeolithe C01B 39/00Cyanide C01C 3/08Salze der Cyansäure C01C 3/14Salze des Cyanamids C01C 3/16Thiocyanate C01C 3/20 Gärungsverfahren oder Verfahren unter Verwendung von Enzymen zur Herstellung von Elementen oder von anorganischen Verbindungen außer Kohlendioxid C12P 3/00 Gewinnung von Metall-Verbindungen aus Gemischen, z.B. Erzen, die Zwischenverbindungen bei einem metallurgischen Prozess zur Gewinnung eines freien Metalls sind C21B, C22B Herstellung nichtmetallischer Elemente oder anorganischer Verbindungen durch Elektrophorese C25B)
Anmerkung:
  1. Auf Anmerkung (1) nach Klasse C01 wird hingewiesen, nach der die "Letzte-Stelle-Vorrangregel" im Bereich und innerhalb der Unterklassen C01B-C01G angewendet wird.
  2. Die therapeutische Aktivität von Verbindungen wird außerdem in Unterklasse A61P klassifiziert.
Sachverzeichnis der Unterklasse
ALLGEMEINE HERSTELLUNGSVERFAHRENC01G 1/00
METALLVERBINDUNGEN IN ALPHABETISCHER REIHENFOLGE DER SYMBOLE DER METALLE
Ag SilberC01G 5/00
As ArsenC01G 28/00
Au GoldC01G 7/00
Bi BismutC01G 29/00
Cd CadmiumC01G 11/00
Co CobaltC01G 51/00
Cr ChromC01G 37/00
Cu KupferC01G 3/00
Fe EisenC01G 49/00
Ga GalliumC01G 15/00
Ge GermaniumC01G 17/00
Hf HafniumC01G 27/00
Hg QuecksilberC01G 13/00
In IndiumC01G 15/00
Ir IridiumC01G 55/00
Mn ManganC01G 45/00
Mo MolybdänC01G 39/00
Nb NiobC01G 33/00
Ni NickelC01G 53/00
Os OsmiumC01G 55/00
Pb BleiC01G 21/00
Pd PalladiumC01G 55/00
Pt PlatinC01G 55/00
Re RheniumC01G 47/00
Rh RhodiumC01G 55/00
Ru RutheniumC01G 55/00
Sb AntimonC01G 30/00
Sn ZinnC01G 19/00
Ta TantalC01G 35/00
Ti TitanC01G 23/00
Tl ThalliumC01G 15/00
U UranC01G 43/00
V VanadiumC01G 31/00
W WolframC01G 41/00
Zn ZinkC01G 9/00
Zr ZirconiumC01G 25/00
VERBINDUNGEN DER TRANSURAN-ELEMENTEC01G 56/00
VERBINDUNGEN VON METALLEN, SOWEIT SIE VON DEN VORSTEHENDEN GRUPPEN NICHT UMFASST SINDC01G 99/00