CSektion C — Chemie; Hüttenwesen
Anmerkung:
  1. In Sektion C sind die chemischen Elemente wie folgt gruppiert:
    1. Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
    2. Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
    3. Lanthanoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
    4. Seltene Erden: Sc, Y, Lanthanide
    5. Actinoide: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
    6. Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
    7. Halogene: F, Cl, Br, I, At
    8. Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
    9. Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
    10. Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
    11. Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
    12. Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
    13. Eisengruppe: Fe, Co, Ni
    14. Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
    15. Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
    16. Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
  2. Sektion C umfasst:
    1. Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
    2. Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
    3. Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
    4. Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
    5. Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
  3. In allen Sektionen der IPC wird, soweit nicht anders angegeben, auf das Periodensystem chemischer Elemente mit 18 Gruppen Bezug genommen, das nachstehend abgebildet ist.
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    1. Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
    2. In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
    3. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B.:
      • bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
      • chemische Reinigung von Luft in A61L;
      • chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
      • chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
      • Imprägnieren von Holz in B27K;
      • chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
      • fotografische Materialien und Verfahren in G03, und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
    4. In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für:
      • Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
      • Nahrungsmittel, umfasst von A23;
      • Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
    5. Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
Chemie
Hierarchische Anzeige einschalten: C01C01Anorganische Chemie
Anmerkung:
  1. In den Unterklassen C01B-C01G wird für eine Verbindung, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte zutreffende Stelle klassifiziert, z.B. wird Kaliumpermanganat nur als Permanganatverbindung in Unterklasse C01G klassifiziert.
  2. Biozide Wirkung, Schädlinge vertreibende, Schädlinge anlockende oder Pflanzenwachstum regulierende Wirkung von Verbindungen oder Mitteln wird außerdem in die Unterklasse A01P klassifiziert.
Hierarchische Anzeige einschalten: C02C02Behandlung von Wasser, Schmutzwasser, Abwasser oder von Abwasserschlamm
Hierarchische Anzeige einschalten: C03C03Glas; Mineral- oder Schlackenwolle
Hierarchische Anzeige einschalten: C04C04Zemente; Beton; Kunststein; keramische Massen; feuerfeste Massen [4]
Anmerkung:
  1. Diese Klasse umfasst nicht mechanische Merkmale, die an anderer Stelle vorgesehen sind, z.B. mechanische Verarbeitung B28, Industrieöfen F27.
Hierarchische Anzeige einschalten: C05C05Düngemittel; deren Herstellung [4]
Anmerkung:
  1. Ein Bestandteil einer Düngemittelmischung oder ein einzelnes Düngemittel, das mehr als ein chemisches Element enthält, auf dem die Einteilung in Unterklassen aufbaut, wird nur in die ersten geeigneten Unterklasse klassifiziert. So wird ein Nitrophosphat oder ein ammonisiertes Superphosphat in C05B, aber nicht in C05C klassifiziert, Magnesiumphosphat wird in C05B, aber nicht in C05D, und Calciumcyanamid in C05C, aber nicht in C05D klassifiziert.
  2. Jeder Bestandteil einer Mischung, der als wesentliche Information für eine Recherche von Interesse ist, kann auch zusätzlich zu Anmerkung (1) klassifiziert werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es bei einer Recherche wichtig ist, die Suche nach Zusammensetzungen mittels einer Kombination von Klassifikationssymbolen zu ermöglichen. Eine derartige nicht zwingend erforderliche Klassifizierung sollte als "Zusätzliche Information" angegeben werden.
Hierarchische Anzeige einschalten: C06C06Sprengstoffe; Zündhölzer
Hierarchische Anzeige einschalten: C07C07Organische Chemie [2]
Anmerkung:
  1. In dieser Klasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Herstellung" umfasst Reinigung, Abtrennung, Stabilisierung oder Verwendung von Zusatzstoffen, soweit keine gesonderte Stelle dafür vorgesehen ist.
  2. Biozide Wirkung, Schädlinge vertreibende, Schädlinge anlockende oder Pflanzenwachstum regulierende Wirkung von Verbindungen oder Mitteln wird außerdem in die Unterklasse A01P klassifiziert.
  3. In den Unterklassen C07C-C07K wird für eine Verbindung, soweit nichts Gegenteiliges angegeben ist und unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Ausnahmen, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte geeignete Stelle zu klassifizieren. Zum Beispiel wird die Verbindung 2-Butylpyridin, welche eine acyclische Kette und einen heterocyclischen Ring enthält, nur als heterocyclische Verbindung in die Unterklasse C07D klassifiziert. Allgemein und bei Fehlen eines gegenteiligen Hinweises, wie bei den Gruppen C07C 59/58, C07C 59/70 erwähnt, werden die Begriffe "acyclisch" und "aliphatisch" zur Beschreibung von Verbindungen verwendet, die keinen Ring besitzen; ist hingegen ein Ring vorhanden, ist die Verbindung gemäß der "Letzte-Stelle-Vorrangregel" zu einer später folgenden Gruppe für cycloaliphatische oder aromatische Verbindungen zu nehmen, sofern eine solche Gruppe vorhanden ist. Wenn eine Verbindung oder eine ganze Gruppe von Verbindungen in tautomeren Formen vorliegt, ist diese so klassifizieren, als ob sie in der Form vorhanden wäre, die als letzte im System erscheint, sofern die andere Form nicht ausdrücklich vorher im System erwähnt ist.
  4. Chemische Verbindungen und deren Herstellung werden entsprechend der Art der hergestellten Verbindung klassifiziert. Das Herstellungsverfahren soll auch in die Stellen für die verwendeten Reaktionen klassifiziert werden, falls von Bedeutung. Beispiele für derartige Stellen außerhalb dieser Klasse sind:
    C12PGärungsverfahren oder Verfahren unter Verwendung von Enzymen zur gezielten Synthese von chemischen Verbindungen oder Zusammensetzungen oder zur Trennung optischer Isomerer aus einer racemischen Mischung
    C25B 3/00Elektrolytische Herstellung organischer Verbindungen
    C25B 7/00Elektrophoretische Herstellung von Verbindungen oder von nichtmetallischen Elementen
  5. Allgemeine Verfahren zur Herstellung einer Klasse von Verbindungen, die in mehr als eine Hauptgruppe fallen, werden in die Gruppen der angewendeten Verfahren klassifiziert, wenn solche Gruppen vorhanden sind. Die hergestellten Verbindungen werden dann auch in die Gruppe der entsprechenden Verbindung klassifiziert, wenn von Bedeutung.
  6. Wenn ein gegenteiliger Hinweis fehlt, werden in dieser Klasse Verbindungen, die Carboxyl- oder Thiocarboxylgruppen enthalten, so wie die entsprechenden Carbonsäuren oder Thiocarbonsäuren ausgezeichnet, es sei denn, die "Letzte-Stelle-Vorrangregel" (siehe Anmerkung (3), oben) besage etwas anderes; eine Carboxylgruppe besteht aus einem Kohlenstoffatom, das drei, aber nicht mehr als drei Bindungen zu Heteroatomen besitzt, die keine Stickstoffatome von Nitro- oder Nitrosogruppen sein dürfen, wobei wenigstens eine Bindung eine Mehrfachbindung zum selben Heteroatom ist; eine Thiocarboxylgruppe ist eine Carboxylgruppe mit wenigstens einer Bindung zu einem Schwefelatom, z.B. werden Amide oder Nitrile von Carbonsäuren bei den entsprechenden Säuren klassifiziert.
  7. Anhydride und Halogenide von Carbonsäuren werden, falls nicht anderweitig angegeben, bei den betreffenden Carbonsäuren klassifiziert. Salze einer Verbindung sind, soweit nicht besonders aufgeführt, bei dieser Verbindung zu klassifizieren, z.B. ist Anilinhydrochlorid als nur Kohlenstoff, Wasserstoff und Stickstoff enthaltende Verbindung in C07C 211/46, Natriummalonat als Malonsäure in C07C 55/08 und ein Mercaptid als ein Mercaptan zu klassifizieren. In gleicher Weise ist bei den Metallchelaten zu verfahren. Ebenso werden Alkoholate und Phenolate der Metalle in Unterklasse C07C und nicht in Unterklasse C07F klassifiziert, die Alkoholate zum Beispiel in C07C 31/28-C07C 31/32 und die Phenolate in C07C 39/235 und C07C 39/44. Salze, Addukte, oder Komplexe, die aus zwei oder mehr organischen Verbindungen gebildet sind, werden entsprechend allen die Salze, Addukte, oder Komplexe bildenden Verbindungen klassifiziert.
Hierarchische Anzeige einschalten: C08C08Organische makromolekulare Verbindungen; deren Herstellung oder chemische Verarbeitung; Massen auf deren Basis
Anmerkung:
  1. Diese Klasse umfasst nicht die folgenden makromolekularen Verbindungen an sich:
    • Peptide, z.B. Proteine, die unter Unterklasse C07K fallen;
    • Verbindungen, die zwei oder mehr Mononucleotideinheiten enthalten, welche getrennte Phosphat- oder Polyphosphatgruppen tragen, die über Saccharidreste von Nucleosidgruppen gebunden sind, z.B. Nucleinsäuren, die unter Gruppe C07H 21/00 fallen;
    • DNA oder RNA, die genetische Verfahrenstechnik betreffend, Vektoren, z.B. Plasmide, oder ihre Isolierung, Herstellung oder Reinigung, die unter Gruppe C12N 15/00 fallen.
  2. Biozide Wirkung, Schädlinge vertreibende, Schädlinge anlockende oder Pflanzenwachstum regulierende Wirkung von Verbindungen oder Mitteln wird außerdem in die Unterklasse A01P klassifiziert.
Hierarchische Anzeige einschalten: C09C09Farbstoffe; Anstrichstoffe; Polituren; Naturharze; Klebstoffe; Zusammensetzungen, soweit nicht anderweitig vorgesehen; Anwendungen von Stoffen, soweit nicht anderweitig vorgesehen
Hierarchische Anzeige einschalten: C10C10Mineralöl-, Gas- oder Koksindustrie; Kohlenmonoxid enthaltende technische Gase; Brennstoffe; Schmiermittel; Torf
Hierarchische Anzeige einschalten: C11C11Tierische oder pflanzliche Öle, Fette, fettartige Stoffe oder Wachse; daraus gewonnene Fettsäuren; Reinigungsmittel; Kerzen
Hierarchische Anzeige einschalten: C12C12Biochemie; Bier; Spirituosen; Wein; Essig; Mikrobiologie; Enzymologie; Mutation oder genetische Techniken
Anmerkung:
  1. Im Bereich der Unterklassen C12M-C12Q und innerhalb jeder dieser Unterklassen wird, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, in jeder hierarchischen Ebene die Letzte-Stelle-Vorrangregel angewendet, d.h. in die letzte zutreffende Stelle klassifiziert. So wird z.B. ein Verfahren, das Fermentation oder Enzyme unter Einbeziehung des Steuerns in Abhängigkeit von den Verfahrensbedingungen verwendet, in der Unterklasse C12Q klassifiziert.
  2. In dieser Klasse werden Viren, nichtdifferenzierte menschliche, tierische oder pflanzliche Zellen, Protozoen, Gewebe und einzellige Algen als Mikroorganismen betrachtet.
  3. In dieser Klasse werden, falls keine besondere Stelle hierfür vorgesehen ist, nichtdifferenzierte menschliche, tierische oder pflanzliche Zellen, Protozoen, Gewebe und einzellige Algen zusammen mit den Mikroorganismen klassifiziert. Zellteile werden, falls keine besondere Stelle hierfür vorgesehen ist, bei den ganzen Zellen klassifiziert.
  4. Die Index-Codes der Unterklasse C12R sind nur in Verbindung mit den Unterklassen C12C-C12Q zu verwenden, um den Bezug auf die bei den klassifizierten Verfahren dieser Unterklassen verwendeten Mikroorganismen herzustellen.
Hierarchische Anzeige einschalten: C13C13Zuckerindustrie [4]
Anmerkung:
  1. In Klasse C13 werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Zucker" bezeichnen eine Klasse von essbaren, wasserlöslichen, kristallinen Kohlenhydraten, die einen charakteristischen süßen Geschmack haben und schließen die Mono-, Di- und Oligosaccharide, z. B. Saccharose, Laktose und Fruktose mit ein. Eine genauere Bedeutung des Begriffs "Zucker" ist in der Anmerkung der Unterklasse C13B gegeben.
Hierarchische Anzeige einschalten: C14C14Häute; Felle; Pelze oder Leder
Hüttenwesen
Hierarchische Anzeige einschalten: C21C21Eisenhüttenwesen
Hierarchische Anzeige einschalten: C22C22Metallhüttenwesen; Eisenlegierungen oder Nichteisenlegierungen; Behandlung von Legierungen oder von Nichteisenmetallen
Anmerkung:
  1. . Spezifische Verfahren oder Vorrichtungen zur Umwandlung von Eisenerz oder Eisencarbonyl in festes oder geschmolzenes Eisen werden in Unterklasse C21B klassifiziert.
  2. Spezifische Verfahren oder Vorrichtungen für:
    • Weiterverarbeiten von Roheisen oder Gusseisen;
    • Herstellen von Schweißeisen, Schweißstahl oder Kohlenstoffstahl;
    • Behandeln von eisenhaltigen Legierungen im geschmolzenen Zustand;
    werden in Unterklasse C21C klassifiziert. [2012.01]
  3. Die folgenden Verfahren oder Vorrichtungen werden in Unterklasse C21D klassifiziert:
    • Spezifische Verfahren für die Wärmebehandlung von Eisenlegierungen oder Stahl;
    • Vorrichtungen für die Wärmebehandlung von Metallen oder Legierungen.
Hierarchische Anzeige einschalten: C23C23Beschichten metallischer Werkstoffe; Beschichten von Werkstoffen mit metallischen Stoffen; Chemische Oberflächenbehandlung; Diffusionsbehandlung von metallischen Werkstoffen; Beschichten allgemein durch Vakuumbedampfen, Aufstäuben, Ionenimplantation oder chemisches Abscheiden aus der Dampfphase; Inhibieren von Korrosion metallischer Werkstoffe oder von Verkrustung allgemein [2]
Anmerkung:
  1. In dieser Klasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Metallischer (Werk)stoff" umfasst:
      1. Metalle;
      2. Legierungen.
  2. Es ist die dem Unterklassentitel C22C folgende Anmerkung zu beachten.
Hierarchische Anzeige einschalten: C25C25Elektrolytische oder elektrophoretische Verfahren; Vorrichtungen dafür [4]
Anmerkung:
  1. Elektrolytische oder elektrophoretische Verfahren und Vorrichtungen oder Verfahrensmerkmale werden klassifiziert
    1. in die Gruppen für hergestellte Verbindungen oder Gegenstände und
    2. in die Gruppen, die die Vorrichtungen und Verfahrensmerkmale umfassen.
  2. Die elektrolytische oder elektrophoretische Reinigung von Materialien wird in die zuständigen Klassen klassifiziert, z.B. A01K 63/00, C02F 1/46, C25B 15/08, C25D 21/16, C25F 7/02.
  3. Mehrstufenverfahren zur Oberflächenbehandlung metallischer Werkstoffe unter Einbeziehung mindestens eines der in der Klasse C23 vorgesehenen Verfahren und mindestens eines der von Klasse C25 umfassten Verfahren werden in Gruppe C23F 17/00 klassifiziert.
Sachverzeichnis der Klasse
ELEKTROLYTISCHE HERSTELLUNG
anorganische Verbindungen, nichtmetallische ElementeC25B 1/00
organische VerbindungenC25B 3/00
nichtmetallische ÜberzügeC25D 9/00
MetalleC25C 1/00, C25C 3/00, C25C 5/00
metallische ÜberzügeC25D 3/00, C25D 5/00, C25D 7/00
ELEKTROLYTISCHE HERSTELLUNG VON VERBINDUNGEN ODER NICHTMETALLISCHEN ELEMENTEN UNTER GLEICHZEITIGER ERZEUGUNG VON ELEKTRIZITÄTC25B 5/00
ELEKTROPHORETISCHE HERSTELLUNG
Verbindungen, nichtmetallische ElementeC25B 7/00
BeschichtungenC25D 13/00
GALVANOPLASTIKC25D 1/00
ANODISIEREN, PHOSPHATIEREN, CHROMATIERENC25D 11/00
ÜBERZÜGE MIT EINGELEGTEM MATERIALC25D 15/00
ELEKTROLYTISCHES REINIGEN, BEIZEN ODER ABLÖSEN VON METALLSCHICHTENC25F 1/00, C25F 5/00
ELEKTROLYTISCHES ÄTZEN ODER POLIERENC25F 3/00
ZELLEN, ELEKTRODEN, DIAPHRAGMEN
Herstellung von Verbindungen oder nichtmetallischen ElementenC25B 9/00, C25B 11/00, C25B 13/00, C25B 15/00
Herstellung von MetallenC25C 7/00
Herstellung von BeschichtungenC25D 17/00, C25D 19/00, C25D 21/00
Reinigen, Beizen, OberflächenbehandlungC25F 7/00
Hierarchische Anzeige einschalten: C30C30Züchten von Kristallen [3]
Kombinatorische Technologie [2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C40C40Kombinatorische Technologie [2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: C99C99Sachverhalte, soweit nicht anderweitig in dieser Sektion vorgesehen [2006.01]