| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B82 | Nanotechnik [7] |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- “Nanogröße" oder "Nanoskala" beziehen sich auf eine geometrische Größe unterhalb von 100 Nanometern (nm) in einer oder mehreren Dimensionen;
- “Nanostruktur” bedeutet, ein Objekt besitzt wenigstens eine nanogroße Funktionskomponente, die physikalische, chemische oder biologische Eigenschaften verfügbar macht, die ausschließlich der Nanoskala zuzuschreiben sind.
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| B82B | Nanostrukturen, gestaltet durch die Manipulation von einzelnen Atomen, Molekülen, oder einer begrenzten Ansammlung von Atomen oder Molekülen als einzelne Einheiten; Herstellung oder Behandlung von Nanostrukturen [7] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst keine chemischen oder biologischen Nanostrukturen an sich, die an anderer Stelle vorgesehen sind, z.B. in Klasse C08 oder C12.
- Es wird auf die Anmerkung nach dem Titel der Klasse B82 hingewiesen, die die Bedeutung der Begriffe "Nanogröße", "Nanoskala" und "Nanostruktur" in dieser Unterklasse definiert.
- Gegenstände, die in diese Unterklasse klassifiziert werden, werden ferner in die Unterklasse B82Y klassifiziert, um eine umfassende Recherche von Nanostruktur-Technologien durch die gleichzeitige Nutzung der Klassifikationssymbole von B82Y und B82B zu ermöglichen.
- Nanostrukturen, die Spezialeigenschaften oder Spezialfunktionen aufweisen, werden darüber hinaus an geeigneten Orten in andere Unterklassen klassifiziert, die diese Eigenschaften oder Funktionen abdecken, z.B. in G01Q, G02F 1/017, H01L 29/775.
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