BSektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren
Hierarchische Anzeige einschalten: B82B82Nanotechnik [7]
Anmerkung:
  1. In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • “Nanogröße" oder "Nanoskala" beziehen sich auf eine geometrische Größe unterhalb von 100 Nanometern (nm) in einer oder mehreren Dimensionen;
    • “Nanostruktur” bedeutet, ein Objekt besitzt wenigstens eine nanogroße Funktionskomponente, die physikalische, chemische oder biologische Eigenschaften verfügbar macht, die ausschließlich der Nanoskala zuzuschreiben sind.
Hierarchische Anzeige einschalten: B82BLink zur Definition für IPC-Symbol: B82BB82BNanostrukturen, gestaltet durch die Manipulation von einzelnen Atomen, Molekülen, oder einer begrenzten Ansammlung von Atomen oder Molekülen als einzelne Einheiten; Herstellung oder Behandlung von Nanostrukturen [7]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst keine chemischen oder biologischen Nanostrukturen an sich, die an anderer Stelle vorgesehen sind, z.B. in Klasse C08 oder C12.
  2. Es wird auf die Anmerkung nach dem Titel der Klasse B82 hingewiesen, die die Bedeutung der Begriffe "Nanogröße", "Nanoskala" und "Nanostruktur" in dieser Unterklasse definiert.
  3. Gegenstände, die in diese Unterklasse klassifiziert werden, werden ferner in die Unterklasse B82Y klassifiziert, um eine umfassende Recherche von Nanostruktur-Technologien durch die gleichzeitige Nutzung der Klassifikationssymbole von B82Y und B82B zu ermöglichen.
  4. Nanostrukturen, die Spezialeigenschaften oder Spezialfunktionen aufweisen, werden darüber hinaus an geeigneten Orten in andere Unterklassen klassifiziert, die diese Eigenschaften oder Funktionen abdecken, z.B. in G01Q, G02F 1/017, H01L 29/775.
Hierarchische Anzeige einschalten: B82YB82YBestimmter Gebrauch oder bestimmte Anwendung von Nanostrukturen; Messung oder Analyse von Nanostrukturen; Herstellung oder Behandlung von Nanostrukturen [2011.01]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst Anwendungen und Aspekte von Nanostrukturen, die von beliebigen Verfahren erzeugt werden, und ist nicht auf diejenigen Nanostrukturen beschränkt, die durch die Manipulation von einzelnen Atomen oder Molekülen gestaltet werden.
  2. Es wird auf die Anmerkung nach dem Titel der Klasse B82 hingewiesen, die die Bedeutung der Begriffe "Nanogröße", "Nanoskala" und "Nanostruktur" in dieser Unterklasse definiert.
  3. Diese Unterklasse soll es ermöglichen, Gegenstände aus dem Bereich der Nanostrukturen umfassend durch die Kombination der Klassifikationssymbole dieser Unterklasse mit Klassifikationssymbolen anderer Unterklassen zu recherchieren. Daher umfasst diese Unterklasse Aspekte von Nanostrukturen, die auch ganz oder teilweise bereits an anderen Stellen der IPC beschrieben werden.
  4. Diese Unterklasse dient der zwingend erforderlichen Zusatz-Klassifizierung von Gegenständen, die als solche bereits in andere Orte klassifiziert wurden, z.B.:
    B82B Nanostrukturen, gestaltet durch die Manipulation von Atomen, Molekülen oder einer begrenzten Ansammlung von Atomen oder Molekülen als einzelne Einheiten; Herstellung oder Behandlung von Nanostrukturen
    A61K 9/51 Nanokapseln für medizinische Zubereitungen
    B05D 1/20 Langmuir-Blodgett-Schichten
    C01B 32/15 Kohlenstoff-Nanostrukturen, z.B. Fullerene, Nanoröhren, Nanoringe oder Nanozwiebeln
    G01Q Rastersondentechniken
    G02F 1/017 Optische Quantentöpfe
    H01F 10/32 Nanostrukturierte dünne magnetische Filme
    H01F 41/30 Molekularstrahl-Epitaxie [MBE]
    H01L 29/775 Quantendraht-FETs
  5. Die Klassifikationssymbole dieser Unterklasse werden auf Patentdokumenten nicht an erster Stelle aufgeführt.