| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B66 | Heben; Anheben; Schleppen [Hebezeuge] |
| B66D | Haspeln; Winden; Flaschenzüge, z.B. Seilzüge und Rollenzüge; Hebezeuge (auf- oder Abwickeln von Seilen für reine Zuführungs- oder Speicherzwecke B65H; für Aufzüge B66B; Hubvorrichtungen besonders ausgebildet für Hängegerüste E04G 3/32) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- Seil- oder Kettenwinden oder Aufwickelvorrichtungen zum Bewegen aller Lasten, z.B. Winden für Bagger; ausgenommen Winden für Aufzugskabinen;
- Brems- oder Sperrvorrichtungen in Anwendung auf das Verzögern oder Verhindern von Drehbewegungen der Windentrommel.
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