B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||||||
B66 | Heben; Anheben; Schleppen [Hebezeuge] | |||||||||||||||||||||
B66C | Krane; Lastgreif- oder Lasttrage- Einrichtungen für Krane, Haspeln, Winden oder Flaschenzüge (Seil- oder Kettenwinden, Brems- oder Sperrvorrichtungen hierfür B66D; besonders ausgebildet für Kernreaktoren G21) | |||||||||||||||||||||
Sachverzeichnis der Unterklasse
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Kranarten [2] | ||||||||||||||||||||||
B66C 21/00 | Kabelkrane, d.h. bestehend aus auf freihängenden Tragseilen fahrenden Hubvorrichtungen (spezielle Ausbildung der Träger oder schienentragenden Gerüste für Krane B66C 6/00; Seilantriebe für Laufkatzen, Vereinigung solcher Antriebe mit Hubeinrichtungen B66C 11/16; Seilbahnsysteme B61B; Seilwinden B66D 1/00) [1, 2006.01] |