| B66C 17/00 | Laufkrane, bestehend aus einem oder mehreren im Wesentlichen waagerecht verlaufenden Trägern, deren Enden sich unmittelbar über Laufräder oder Laufrollen auf hochliegenden Fahrbahnen abstützen, die von in Abständen angeordneten Stützen getragen sind (spezielle Ausbildung der Träger oder schienentragenden Gerüste für Krane B66C 6/00) [1, 2006.01] |
| B66C 17/12 | . . | zum Handhaben von Werkstücken, z.B. Gussblöcken, die zeitweise in einer Behandlungskammer gehalten oder aus dieser gezogen werden, z.B. Zangenkrane, Tiefofenkrane, Stripperkrane (zum Bewegen von Blöcken während des Schmiedens B66C 17/18; Greifer zum Handhaben oder Strippen von Gussstücken oder -blöcken während der Herstellung B22D 29/00) [1, 2006.01] |
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