B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||||||
B66 | Heben; Anheben; Schleppen [Hebezeuge] | |||||||||||||||||||||
B66C | Krane; Lastgreif- oder Lasttrage- Einrichtungen für Krane, Haspeln, Winden oder Flaschenzüge (Seil- oder Kettenwinden, Brems- oder Sperrvorrichtungen hierfür B66D; besonders ausgebildet für Kernreaktoren G21) | |||||||||||||||||||||
Sachverzeichnis der Unterklasse
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Kranarten [2] | ||||||||||||||||||||||
B66C 17/00 | Laufkrane, bestehend aus einem oder mehreren im Wesentlichen waagerecht verlaufenden Trägern, deren Enden sich unmittelbar über Laufräder oder Laufrollen auf hochliegenden Fahrbahnen abstützen, die von in Abständen angeordneten Stützen getragen sind (spezielle Ausbildung der Träger oder schienentragenden Gerüste für Krane B66C 6/00) [1, 2006.01] | |||||||||||||||||||||
B66C 17/06 |
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