B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||||||
B66 | Heben; Anheben; Schleppen [Hebezeuge] | |||||||||||||||||||||
B66B | Aufzüge; Rolltreppen oder Fahrsteige (Vorrichtungen zur Lebensrettung als Alternative zu normalen Ausgängen, z. B. Treppen, bei der Rettung, um Personen in Körben, Säcken oder ähnlichen Aufnahmen von Gebäuden oder anderen Bauwerken herabzulassen A62B 1/02; Einrichtungen zum Handhaben der Fracht oder Einrichtungen zur Erleichterung des Anbord- oder Vonbordbringens der Passagiere oder dgl. beim Flugzeug B64D 9/00; Brems- oder Sperrvorrichtungen, gekennzeichnet durch ihre Verwendung bei Hebezeugen B66D 5/00) [4] | |||||||||||||||||||||
Anmerkung:
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Sachverzeichnis der Unterklasse
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Rolltreppen oder Fahrsteige [4] | ||||||||||||||||||||||
B66B 25/00 | Steuern und Regeln von Rolltreppen oder Fahrsteigen (Fahrsteige mit variabler Geschwindigkeit B66B 21/12; Handläufe mit variabler Geschwindigkeit B66B 23/26) [4, 2006.01] |