B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
B64 | Luftfahrzeuge; Flugwesen; Raumfahrt | |
B64F | Boden- oder Flugzeugträgerdeckeinrichtungen besonders ausgebildet für die Verwendung in Verbindung mit Luftfahrzeugen; Entwurf, Herstellung, Montage, Reinigung Wartung oder Reparatur von Luftfahrzeugen, soweit nicht anderweitig vorgesehen; Handhabung, Transport, Test oder Inspektion von Luftfahrzeugkomponenten, soweit nicht anderweitig vorgesehen | |
Anmerkung:
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B64F 3/00 | Bodeneinrichtungen, die besonders für gefesselte Luftfahrzeuge ausgebildet sind [1, 2006.01] |