BSektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren
Hierarchische Anzeige einschalten: B64B64Luftfahrzeuge; Flugwesen; Raumfahrt
Hierarchische Anzeige einschalten: B64BB64BLuftfahrzeuge leichter als Luft (Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt allgemein B64F)
Hierarchische Anzeige einschalten: B64CLink zur Definition für IPC-Symbol: B64CB64CFlugzeuge; Hubschrauber, Drehflügelflugzeuge
Anmerkung:
  1. Soweit wie möglich wird entsprechend der Konstruktionsweise klassifiziert. Eine Klassifizierung nach der besonderen Art des Luftfahrzeugs wird für gewöhnlich als von zweitrangiger Bedeutung angesehen, ausgenommen in Fällen, wo das als das charakteristische Kennzeichen betrachtet wird.
Sachverzeichnis der Unterklasse
BAUTEILE, VERKLEIDUNGEN
Gemeinsame Merkmale verschiedener BauteileB64C 1/00
Rümpfe; Tragflügel; StabilisierungsflächenB64C 1/00; B64C 3/00; B64C 5/00
Andere bauliche ElementeB64C 7/00
LUFTSCHRAUBEN, FLUGZEUGSTEUERUNG
LuftschraubenB64C 11/00
Verstellbare Steuerflächen oder -glieder; SteuereinrichtungenB64C 9/00; B64C 13/00
Steuerung durch StrahlwirkungB64C 15/00
Nicht anderweitig vorgesehene Stabilisierung und SteuerungenB64C 17/00, B64C 19/00
ÄNDERUNG DES AUFTRIEBES DURCH DIE EINWIRKUNG AUF DIE LUFTSTRÖMUNGB64C 13/00, B64C 21/00, B64C 23/00
START- BZW. LANDEGESTELLEB64C 25/00
FLUGZEUGARTEN UND ZUGEHÖRIGE TEILE, SOWEIT NICHT ANDERWEITIG VORGESEHEN
ÜberschallflugzeugeB64C 30/00
WasserflugzeugeB64C 35/00
Flugzeuge, ursprünglich vorgesehen für motorlosen Flug; motorisierte Flugzeuge vom Typ Hängegleiter; Fluggeräte vom Typ Ultraleicht-FlugzeugeB64C 31/00
Nicht kraftangetriebene; umwandelbare FlugzeugeB64C 37/00
Senkrecht startende oder -landende FlugzeugeB64C 29/00
Hubschrauber; SchlagflügelflugzeugeB64C 27/00; B64C 33/00
SonstigeB64C 39/00
Hierarchische Anzeige einschalten: B64DLink zur Definition für IPC-Symbol: B64DB64DAusrüstung zum Anbringen in oder an Flugzeugen; Fluganzüge; Fallschirme; Anordnung oder Befestigung von Triebwerken oder Übertragungsmitteln für den Antrieb in Flugzeugen
Sachverzeichnis der Unterklasse
FLUGEINRICHTUNGEN AN FLUGZEUGEN
Triebwerk und HilfseinrichtungenB64D 27/00, B64D 29/00, B64D 33/00, B64D 41/00
Triebwerksteuerung und KraftübertragungB64D 31/00, B64D 35/00
KraftstoffversorgungB64D 37/00, B64D 39/00
FlugmessinstrumenteB64D 43/00
VERWENDUNG VON FLUGZEUGEN
für militärische ZweckeB64D 1/00, B64D 7/00
für Passagiere oder FrachtB64D 9/00-B64D 13/00
SICHERHEITS- ODER NOTSTANDSANORDNUNGEN SOWIE AUSRÜSTUNGEN DAFÜR
für das Flugzeug
gegen Vereisung; gegen BlitzschlagB64D 15/00; B64D 45/02
zum LandenB64D 17/80, B64D 45/00
zum Notablassen von Treibstoff oder sonstige Maßnahmen bezüglich des TreibstoffsB64D 37/26, B64D 37/32
für Personen oder Ladung
zum Festhalten oder zum AusstoßenB64D 25/00
durch Fallschirme; durch Absprung mit dem FallschirmB64D 17/00-B64D 21/00; B64D 23/00
Sonstige Sicherheits-, Notausrüstungs- oder SchutzmittelB64D 10/00, B64D 25/00, B64D 45/00
AUSRÜSTUNGEN FÜR WÄHREND DES FLUGES VORGENOMMENE ARBEITSVORGÄNGE
Abwerfen oder Aufnehmen von Gegenständen, fließfähigen Stoffen oder anderen FlugzeugenB64D 1/00, B64D 5/00
Schleppen, Nachfüllen von BrennstoffB64D 3/00, B64D 39/00
ANDERE EINRICHTUNGEN ODER AUSRÜSTUNGENB64D 47/00
Hierarchische Anzeige einschalten: B64FB64FBoden- oder Flugzeugträgerdeckeinrichtungen besonders ausgebildet für die Verwendung in Verbindung mit Luftfahrzeugen; Entwurf, Herstellung, Montage, Reinigung Wartung oder Reparatur von Luftfahrzeugen, soweit nicht anderweitig vorgesehen; Handhabung, Transport, Test oder Inspektion von Luftfahrzeugkomponenten, soweit nicht anderweitig vorgesehen
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke in der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Einrichtungen" umfasst Ausrüstungen, einschließlich bewegliche Ausrüstungen, die in Verbindung mit Flugzeugen besonders ausgebildet sind, aber keinen Bestandteil des Flugzeuges selbst darstellen;
    • "Bodeneinrichtungen" umfasst auf dem Wasser schwimmende Einrichtungen.
Hierarchische Anzeige einschalten: B64GLink zur Definition für IPC-Symbol: B64GB64GRaumfahrt; Fahrzeuge oder Ausrüstung für die Raumfahrt
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst nur Fahrzeuge, Ausrüstungen oder dgl., die für die Raumfahrt besonders ausgebildet sind.
  2. Diese Unterklasse umfasst nicht Fahrzeuge oder Ausrüstungen, die sowohl für die Raumfahrt als auch für die Luftfahrt geeignet sind, die von den zuständigen Unterklassen für Luftfahrzeuge von Klasse B64 umfasst werden.
  3. In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Raumfahrt" umfasst jeden Transport außerhalb der Erdatmosphäre, auch künstliche Erdsatelliten und interplanetare und interstellare Fahrten.
Hierarchische Anzeige einschalten: B64ULink zur Definition für IPC-Symbol: B64UB64UUnbemannte Luftfahrzeuge [UAV]; Ausrüstung dafür [2023.01]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst Luftfahrzeuge, die speziell für den unbemannten Gebrauch angepasst sind, und die Ausrüstung dafür.
  2. Diese Unterklasse umfasst nicht:
    • rechnergestützte Systeme zur Steuerung von Position, Kurs, Höhe oder Lage, diese werden in der Gruppe G05D 1/00 klassifiziert;
    • Luftverkehrskontrolle von unbemannten Luftfahrzeugen [UAVs], diese werden von der Gruppe G08G 5/00 abgedeckt.
  3. Luftfahrzeuge oder Ausrüstungen, die sowohl für den bemannten als auch für den unbemannten Einsatz geeignet sind, sollten in dieser Unterklasse und in den entsprechenden Unterklassen der Klasse B64 für bemannte Luftfahrzeuge klassifiziert werden.
  4. Einzelheiten oder Merkmale von unbemannten Luftfahrzeugen [UAVs] und deren Ausrüstung, die nicht von dieser Unterklasse abgedeckt sind, sollten den entsprechenden Unterklassen der Klasse B64 zugeordnet werden.
  5. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Gruppe B64U 101/00 anzufügen, welche besondere Verwendungen oder Anwendungen der unbemannten Luftfahrzeuge [UAVs] beschreiben.