B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
B63 | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung | |
B63C | Zuwasserlassen, Trockenstellen, Docken oder Bergen von Schiffen; Lebensrettung im Wasser; Einrichtungen zum Aufhalten oder Arbeiten unter Wasser; Einrichtungen zum Suchen oder Anzeigen von unter Wasser befindlichen Gegenständen (schwimmende Netze, schwimmende Aufschleppen oder Ähnliches zum Bergen von Flugzeugen aus dem Wasser B63B 35/52) | |
B63C 13/00 | Einrichtungen für den Landtransport, die Teile des Schiffes darstellen oder am Schiff anzubringen sind (Traggeschirre für Boote A45F; amphibische Fahrzeuge, für die Verwendung im Wasser umwandelbare Landfahrzeuge B60F; Landfahrzeuge für Boote B60P) [1, 2006.01] |