B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
![]() | B63 | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung | ||
![]() | B63C | Zuwasserlassen, Trockenstellen, Docken oder Bergen von Schiffen; Lebensrettung im Wasser; Einrichtungen zum Aufhalten oder Arbeiten unter Wasser; Einrichtungen zum Suchen oder Anzeigen von unter Wasser befindlichen Gegenständen (schwimmende Netze, schwimmende Aufschleppen oder Ähnliches zum Bergen von Flugzeugen aus dem Wasser B63B 35/52) | ||
![]() ![]() | B63C 9/00 | Lebensrettung im Wasser (Lebensrettung allgemein A62B; Anordnung oder Anpassung von Signal- oder Beleuchtungseinrichtungen für Schiffe, für andere Wasserfahrzeuge oder für Einrichtungen für die Schifffahrt B63B 45/00; Rettungsgeräte für Unterseebootspersonal B63G 8/40) [1, 2006.01] | ||
![]() ![]() | B63C 9/08 |
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![]() ![]() | B63C 9/087 |
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![]() ![]() | B63C 9/093 |
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