B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B63 | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung | |||
B63C | Zuwasserlassen, Trockenstellen, Docken oder Bergen von Schiffen; Lebensrettung im Wasser; Einrichtungen zum Aufhalten oder Arbeiten unter Wasser; Einrichtungen zum Suchen oder Anzeigen von unter Wasser befindlichen Gegenständen (schwimmende Netze, schwimmende Aufschleppen oder Ähnliches zum Bergen von Flugzeugen aus dem Wasser B63B 35/52) | |||
B63C 5/00 | Ausrüstung, einsetzbar sowohl für Hellinge als auch für Docks [1, 2006.01] | |||
B63C 5/02 |
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B63C 5/04 |
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