B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
B63 | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
B63B | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; Ausrüstung für die Schifffahrt (Lüftungs-, Heizungs-, Kühlungs- oder Klimatisierungs-Anlagen auf Schiffen B63J 2/00; schwimmende Unterbauten als Träger von Baggern oder von Maschinen für die Bodenbewegung E02F 9/06) [2] | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverzeichnis der Unterklasse
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
B63B 73/00 | Bau oder Montage von Wasserfahrzeugen oder Meeresbauwerken, z.B. Schiffskörper oder Offshore-Plattformen [2020.01] |