B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B63 | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung | |||
B63B | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; Ausrüstung für die Schifffahrt (Lüftungs-, Heizungs-, Kühlungs- oder Klimatisierungs-Anlagen auf Schiffen B63J 2/00; schwimmende Unterbauten als Träger von Baggern oder von Maschinen für die Bodenbewegung E02F 9/06) [2] | |||
B63B 34/00 | Wasserfahrzeuge, besonders ausgebildet für Wassersport oder Freizeit; Körperstützende Vorrichtungen, besonders ausgebildet für Wassersport oder Freizeit (Wassersportboards B63B 32/00; Schwimmrahmen A63B 35/00; Antriebsvorrichtungen, die durch Muskelkraft betätigt werden B63H 16/00) [2020.01] | |||
B63B 34/60 |
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