B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B63 | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung | |||
B63B | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; Ausrüstung für die Schifffahrt (Lüftungs-, Heizungs-, Kühlungs- oder Klimatisierungs-Anlagen auf Schiffen B63J 2/00; schwimmende Unterbauten als Träger von Baggern oder von Maschinen für die Bodenbewegung E02F 9/06) [2] | |||
B63B 21/00 | Festmacheinrichtungen; Verhol-, Schlepp- oder Schubeinrichtungen; Verankerungen (dynamisches Ankern B63H 25/00; Ausrüstung für die Schifffahrt an der Küste, in Häfen oder an anderen festen Meeresstrukturen, z.B. für Landungszwecke, E02B) [1, 4, 2006.01] | |||
B63B 21/24 |
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B63B 21/30 |
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B63B 21/32 |
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