B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B63 | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung | |||
B63B | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; Ausrüstung für die Schifffahrt (Lüftungs-, Heizungs-, Kühlungs- oder Klimatisierungs-Anlagen auf Schiffen B63J 2/00; schwimmende Unterbauten als Träger von Baggern oder von Maschinen für die Bodenbewegung E02F 9/06) [2] | |||
B63B 7/00 | Zusammenklappbare, faltbare, aufblasbare oder ähnliche Schiffskörper (zusammenklappbare, faltbare oder aufblasbare Wassersportboards B63B 32/53; zusammenklappbare, faltbare oder aufblasbare Kanus, Kajaks oder dgl. B63B 34/23; faltbare Pontons B63B 35/36) [1, 2006.01, 2020.01] | |||
B63B 7/06 |
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B63B 7/08 |
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