B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B63 | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; dazugehörige Ausrüstung | |||
B63B | Schiffe oder sonstige Wasserfahrzeuge; Ausrüstung für die Schifffahrt (Lüftungs-, Heizungs-, Kühlungs- oder Klimatisierungs-Anlagen auf Schiffen B63J 2/00; schwimmende Unterbauten als Träger von Baggern oder von Maschinen für die Bodenbewegung E02F 9/06) [2] | |||
B63B 3/00 | Schiffskörper, gekennzeichnet durch ihre Struktur oder Bestandteile (nichtmetallische Schiffskörper B63B 5/00; Entwurfs-, Bau-, Wartungs- oder Reparaturverfahren B63B 71/00-B63B 83/00) [1, 2006.01] | |||
B63B 3/14 |
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B63B 3/16 |
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B63B 3/20 |
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