B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |||
B62M | Antrieb von Radfahrzeugen oder Schlitten durch den Fahrer; Motorantrieb für Schlitten oder Fahrräder; besonders für solche Fahrzeuge ausgebildete Kraftübertragung (Anordnung oder Einbau von Kraftübertragungen in Fahrzeugen allgemein B60K; Übertragungselemente an sich F16) | |||
B62M 29/00 | In den Boden eingreifende Antriebsvorrichtungen für Fahrräder, Schlitten oder vom Fahrer angetriebene Radfahrzeuge, soweit nicht anderweitig vorgesehen [1, 2006.01] | |||
B62M 29/02 |
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