B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||||||||
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |||||||||||||||||||||||
B62M | Antrieb von Radfahrzeugen oder Schlitten durch den Fahrer; Motorantrieb für Schlitten oder Fahrräder; besonders für solche Fahrzeuge ausgebildete Kraftübertragung (Anordnung oder Einbau von Kraftübertragungen in Fahrzeugen allgemein B60K; Übertragungselemente an sich F16) | |||||||||||||||||||||||
Anmerkung:
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Sachverzeichnis der Unterklasse
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Kraftübertragungen | ||||||||||||||||||||||||
B62M 23/00 | Kraftübertragungen, gekennzeichnet durch die Verwendung von anderen Bauteilen; andere Übertragungen [1, 2006.01] | |||||||||||||||||||||||
B62M 23/02 |
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