B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||||||||
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |||||||||||||||||||||||
B62M | Antrieb von Radfahrzeugen oder Schlitten durch den Fahrer; Motorantrieb für Schlitten oder Fahrräder; besonders für solche Fahrzeuge ausgebildete Kraftübertragung (Anordnung oder Einbau von Kraftübertragungen in Fahrzeugen allgemein B60K; Übertragungselemente an sich F16) | |||||||||||||||||||||||
Anmerkung:
| ||||||||||||||||||||||||
Sachverzeichnis der Unterklasse
| ||||||||||||||||||||||||
Kraftübertragungen | ||||||||||||||||||||||||
B62M 19/00 | Kraftübertragungen, gekennzeichnet durch die Verwendung von nichtmechanischem Getriebe, z.B. Druckmittelgetriebe [1, 2006.01] |