B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |
B62M | Antrieb von Radfahrzeugen oder Schlitten durch den Fahrer; Motorantrieb für Schlitten oder Fahrräder; besonders für solche Fahrzeuge ausgebildete Kraftübertragung (Anordnung oder Einbau von Kraftübertragungen in Fahrzeugen allgemein B60K; Übertragungselemente an sich F16) | |
Kraftübertragungen | ||
B62M 17/00 | Kraftübertragungen, gekennzeichnet durch die Verwendung von einer umlaufenden Welle, z.B. Kardanwelle [1, 2006.01] |