B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||||||||
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |||||||||||||||||||||||
B62M | Antrieb von Radfahrzeugen oder Schlitten durch den Fahrer; Motorantrieb für Schlitten oder Fahrräder; besonders für solche Fahrzeuge ausgebildete Kraftübertragung (Anordnung oder Einbau von Kraftübertragungen in Fahrzeugen allgemein B60K; Übertragungselemente an sich F16) | |||||||||||||||||||||||
Anmerkung:
| ||||||||||||||||||||||||
Sachverzeichnis der Unterklasse
| ||||||||||||||||||||||||
Kraftübertragungen | ||||||||||||||||||||||||
B62M 11/00 | Kraftübertragungen, gekennzeichnet durch die Verwendung von zwischengeschalteten gezahnten Rädern oder Reibrädern (mit Rollen, die auf den Umfang eines Laufrades einwirken B62M 6/35, B62M 6/75, B62M 13/00) [1, 2006.01] | |||||||||||||||||||||||
B62M 11/04 |
| |||||||||||||||||||||||
B62M 11/14 |
| |||||||||||||||||||||||
B62M 11/18 |
|