B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
![]() | B62 | Gleislose Landfahrzeuge | ||
![]() | B62M | Antrieb von Radfahrzeugen oder Schlitten durch den Fahrer; Motorantrieb für Schlitten oder Fahrräder; besonders für solche Fahrzeuge ausgebildete Kraftübertragung (Anordnung oder Einbau von Kraftübertragungen in Fahrzeugen allgemein B60K; Übertragungselemente an sich F16) | ||
Kraftübertragungen | ||||
![]() ![]() | B62M 11/00 | Kraftübertragungen, gekennzeichnet durch die Verwendung von zwischengeschalteten gezahnten Rädern oder Reibrädern (mit Rollen, die auf den Umfang eines Laufrades einwirken B62M 6/35, B62M 6/75, B62M 13/00) [1, 2006.01] | ||
![]() ![]() | B62M 11/04 |
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![]() ![]() | B62M 11/10 |
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