B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||||||||
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |||||||||||||||||||||||
B62M | Antrieb von Radfahrzeugen oder Schlitten durch den Fahrer; Motorantrieb für Schlitten oder Fahrräder; besonders für solche Fahrzeuge ausgebildete Kraftübertragung (Anordnung oder Einbau von Kraftübertragungen in Fahrzeugen allgemein B60K; Übertragungselemente an sich F16) | |||||||||||||||||||||||
Anmerkung:
| ||||||||||||||||||||||||
Sachverzeichnis der Unterklasse
| ||||||||||||||||||||||||
Kraftübertragungen | ||||||||||||||||||||||||
B62M 9/00 | Kraftübertragungen mit endloser Kette, endlosem Riemen oder dgl. (Schutzvorrichtungen für Fahrradketten B62J 13/00) [1, 2006.01] | |||||||||||||||||||||||
Anmerkung:
| ||||||||||||||||||||||||
B62M 9/16 |
|