B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||||||||
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |||||||||||||||||||||||
B62M | Antrieb von Radfahrzeugen oder Schlitten durch den Fahrer; Motorantrieb für Schlitten oder Fahrräder; besonders für solche Fahrzeuge ausgebildete Kraftübertragung (Anordnung oder Einbau von Kraftübertragungen in Fahrzeugen allgemein B60K; Übertragungselemente an sich F16) | |||||||||||||||||||||||
Anmerkung:
| ||||||||||||||||||||||||
Sachverzeichnis der Unterklasse
| ||||||||||||||||||||||||
B62M 7/00 | Motorräder gekennzeichnet durch die Lage des Motors oder der Antriebsmaschine (Antrieb durch den Fahrer mit zusätzlicher Kraftquelle, z.B. unterstützende Brennkraftmaschine oder Elektromotor B62M 6/00; Rahmen gekennzeichnet durch die Lage des Motors B62K 11/00) [1, 2006.01, 2010.01] |