B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||||||||
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |||||||||||||||||||||||
B62M | Antrieb von Radfahrzeugen oder Schlitten durch den Fahrer; Motorantrieb für Schlitten oder Fahrräder; besonders für solche Fahrzeuge ausgebildete Kraftübertragung (Anordnung oder Einbau von Kraftübertragungen in Fahrzeugen allgemein B60K; Übertragungselemente an sich F16) | |||||||||||||||||||||||
Anmerkung:
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Sachverzeichnis der Unterklasse
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Antrieb von Radfahrzeugen durch den Fahrer | ||||||||||||||||||||||||
B62M 5/00 | Fußgetriebene Hebel wie Tretkurbeln, die als Fußstützen feststellbar sind (Feststellen gegen Diebstahl B62H 5/10) [1, 2006.01] |