BSektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren
Hierarchische Anzeige ausschalten: B62B62Gleislose Landfahrzeuge
Hierarchische Anzeige ausschalten: B62MB62MAntrieb von Radfahrzeugen oder Schlitten durch den Fahrer; Motorantrieb für Schlitten oder Fahrräder; besonders für solche Fahrzeuge ausgebildete Kraftübertragung (Anordnung oder Einbau von Kraftübertragungen in Fahrzeugen allgemein B60KÜbertragungselemente an sich F16)
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Kraftübertragung" bedeutet alle Teile zwischen der Antriebsmaschine oder dem Teil, auf den der Fahrer unmittelbar eine Antriebskraft ausübt, z.B. Tretkurbeln, und einem angetriebenen Rad.
Sachverzeichnis der Unterklasse
ANTRIEB
Von Radfahrzeugen durch Hand, Fuß oder mit zusätzlicher Kraftquelle: Arten des Antriebes; Bauart der Antriebskurbeln oder HebelB62M 1/00; B62M 3/00, B62M 5/00; B62M 6/00
Von Einspurfahrzeugen mittels Motor, gekennzeichnet durch die Lage des MotorsB62M 7/00
Von Schlitten oder dgl.B62M 27/00
Von Radfahrzeugen oder Schlitten durch auf den Boden wirkende Mittel, soweit nicht anderweitig vorgesehenB62M 29/00
KRAFTÜBERTRAGUNG
Gekennzeichnet durch nicht federnde, mechanische Teile
Kette oder Riemen; Zahn- oder Reibräder; ReibrollenB62M 9/00; B62M 11/00; B62M 13/00
Kurbelwellen oder Kupplungsstangen; KardanwelleB62M 15/00; B62M 17/00
Gekennzeichnet durch nicht- mechanische oder federnde TeileB62M 19/00, B62M 21/00, B62M 23/00
Verstellorgane für WechselgetriebeB62M 25/00