B
Sektion B — Arbeitsverfahren
;
Transportieren
B62
Gleislose Landfahrzeuge
B62L
Bremsen, besonders für Fahrräder oder Motorräder ausgebildet
B62L 1/00
Bremsen
;
Anordnungen dafür
(Rücktrittbremsen
B62L 5/00
)
[1, 2006.01]
B62L 1/02
.
bei denen die Räder des Fahrrades oder Motorrades von den Bremsteilen berührt werden
[1, 2006.01]
B62L 1/04
. .
die Reifenoberfläche wird berührt
[1, 2006.01]