B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||||||||
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |||||||||||||||||||||||
B62K | Fahrräder; Motorräder; Rahmen; Lenkvorrichtungen; vom Fahrer betätigte Steuerungsvorrichtungen; Achsaufhängungen; Seitenwagen, Vorsatzwagen oder dgl., besonders für Fahrräder oder Motorräder ausgebildet | |||||||||||||||||||||||
Sachverzeichnis der Unterklasse
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B62K 23/00 | Vom Fahrer betätigte Steuerungen, die besonders für Fahrräder oder Motorräder ausgebildet sind, d.h. Mittel zum Einleiten des Steuervorganges, z.B. Hebel, Griffe (besonders ausgebildet für Fahrrad- oder Motorradbremsen B62L 3/00) [1, 2006.01] | |||||||||||||||||||||||
B62K 23/02 |
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B62K 23/04 |
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